Betreff
27. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich „Opladen Innenstadt"
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
2023/2196
Aktenzeichen
27-01_ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) wird im Teilbereich „Opladen Innenstadt“ geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Planungsanlass:

Für den Stadtteil Opladen bestehen seit geraumer Zeit übergeordnete Rahmenplanungen. So zum Beispiel das vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene „Vergnügungsstättenkonzept“, das „Gesamtkonzept zur Steuerung des Einzelhandels (Einzelhandelskonzept)“ oder das „Stadtentwicklungskonzept (STEK) Opladen“, hier insbesondere die Stärkung der Wohnnutzung. Die in diesen übergeordneten Rahmenplanungen formulierten Empfehlungen und Entwicklungsziele stimmen nicht mehr mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich der Opladener Innenstadt überein. Mit der 27. Änderung des FNP sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die notwendigen Festsetzungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vornehmen zu können.

 

Ziel und Zweck der Änderung des FNP:

Mit der 27. Änderung des FNP im Bereich „Opladen Innenstadt“ soll die zukünftige bauleitplanerische Anpassung der Opladener Innenstadt vorbereitet werden. Die in den Rahmenplanungen „Vergnügungsstättenkonzept“, „Einzelhandelskonzept“ und „Stadtentwicklungskonzept (STEK) Opladen“ formulierten Empfehlungen und Entwicklungsziele sollen auf Ebene des FNP die Voraussetzungen für die notwendigen Festsetzungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung schaffen. Der Regelungsbedarf besteht für den gesamten in der Planzeichnung skizzierten Geltungsbereich.

 

Verfahren:

Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

 

Weiteres Vorgehen:

Aus arbeitsökonomischen Gründen und um die Parallelverfahren mit den entsprechenden Bebauungsplanverfahren zielgerichtet durchführen zu können, wird das Änderungsverfahren in mehrere Teiländerungsverfahren aufgeteilt werden.

 

Derzeit befinden sich die Verfahren zu den Teilbereich-Änderungen des FNP Nr. 27 A. im Bereich „nördliche Birkenbergstraße“ in Vorbereitung und Nr. 27 B. im Bereich „Im Hederichsfeld“ bereits in Aufstellung (siehe Vorlage Nr. 2023/2197). Hier werden u. a. die Themen der aktualisierten Darstellung der Bestandsnutzung und die Steuerung bestimmter Nutzungen bearbeitet. Die Änderung des FNP Nr. 27 B. im Bereich „Im Hederichsfeld“ erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 244/II „Opladen - zwischen Bahnhofstraße, Bahnallee, Uhlandstraße und Kölner Straße“ (siehe Vorlage Nr. 2023/2198).

 

Die jeweiligen Verfahrensschritte für die Teiländerungsverfahren werden jeweils separat in den politischen Beratungsprozess eingebracht.

 

(Hinweis des Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein