Beschlussentwurf:
Als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V der Stadt Leverkusen wird Herr Ralf Pasing, wohnhaft in 51377 Leverkusen, gewählt.
gezeichnet:
In Vertretung
Molitor
Begründung:
Der bisherige Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk V, Herr Daniel Maethner, hat mit Schreiben vom 30.03.2023 aus dienstlichen Gründen seine vorzeitige Entlassung aus dem Amt beantragt.
Zurzeit wird der Schiedsamtsbezirk V durch die Vertreterin, Frau Claudia Jülich, betreut; eine dauerhafte Vertretung kann ihr jedoch nicht zugemutet werden. Es ist daher erforderlich, schnellstmöglich die Position der Schiedsperson neu zu besetzen.
Herr Pasing hatte sich bereits im Jahr 2021 als Schiedsmann beworben, andere Bewerbungen liegen derzeit nicht vor.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Damit die Position der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V wiederbesetzt wird, ist eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus angeraten. Die Vorlage wird aus diesem Anlass noch zum Nachtragstermin eingebracht.