- Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) die Weisung,
1. Herrn Gerhard
Göttert mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer der ivl
abzuberufen,
2. Frau/Herrn ______________ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.10.2023, für die Dauer von fünf Jahren zur Geschäftsführerin/zum Geschäftsführer der ivl zu bestellen und mit ihr bzw. ihm einen entsprechenden Dienstvertrag abzuschließen,
3. Herrn Dr. Ulrik Dietzler mit Ablauf des Tages, der der Bestellung von Frau/Herrn __________________ vorangeht, als Geschäftsführer der ivl abzuberufen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der ehemalige Geschäftsführer der ivl, Herr Dr. Stefan Wolf, wurde nach Weisung des Rates (Vorlage Nr. 2019/2772) mit Wirkung zum 01.09.2019 durch die Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer bestellt. Herr Dr. Wolf kündigte seinen Anstellungsvertrag zum 30.09.2022 und wurde folgerichtig per Ratsbeschluss vom 29.08.2022 (Vorlage Nr. 2022/1701) mit Ablauf des 30.09.2022 durch die Gesellschafterversammlung der ivl als Geschäftsführer abberufen.
Eine Personalberatungsfirma für Management- und Personalberatung aus Düsseldorf wurde beauftragt, einer eingerichteten Personalauswahlkommission Vorschläge zu Bewerbenden zu unterbreiten. Da der Auswahlprozess sich verzögert hat, wurde Herr Dr. Ulrik Dietzler nach Weisungen des Rates (Vorlagen Nr. 2022/1701 sowie Nr. 2023/2065) durch die Gesellschafterversammlung mit Wirkung zum 01.10.2022 bis zum 30.06.2023 und darüber hinaus bis zum 30.09.2023 interimsmäßig als Geschäftsführer bestellt.
Herr Gerhard Göttert ist nach Weisung des Rates vom 30.03.2023 gemäß der Ergänzungsvorlage Nr. 2023/2065/1 spätestens mit Wirkung zum 01.10.2023 durch die Gesellschafterversammlung (Vorlage Nr. 2023/0001) der ivl für die Dauer von fünf Jahren als Geschäftsführer der ivl bestellt worden. Ein entsprechender Anstellungsvertrag zwischen der ivl und Herrn Göttert wurde noch nicht abgeschlossen.
Zwischenzeitlich hat Herr Göttert mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen die Geschäftsführung der ivl nicht übernehmen kann. Die Auswahlkommission hat zwischenzeitlich eine neue geeignete Kandidatin bzw. einen neuen geeigneten Kandidaten gefunden. Die Bekanntgabe des Namens erfolgt kurzfristig vor der Sitzung des Rates in einer Ergänzungsvorlage. Der Lebenslauf wird als nichtöffentliche Anlage der Ergänzungsvorlage beigefügt.
Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie der Abschluss des Anstellungsvertrages obliegen gem. § 14 Buchstabe e) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Das Vorschlagsrecht für die Bestellung der Geschäftsführung liegt nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aufseiten der Stadt Leverkusen.
Die Stadt Leverkusen ist mit 10 % - gehalten über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportpark Leverkusen - und die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) mit 90 % an der ivl GmbH beteiligt, wobei die Stadt Leverkusen und die RheinEnergie AG zu jeweils 50 % an der EVL beteiligt sind. Es ergibt sich neben dem unmittelbar gehaltenen städtischen Anteil von 10 % ein über die EVL gehaltener mittelbarer Anteil von 45 %.
Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen haben sich die Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Antrag Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführungsgehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen. Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführungsgehältern eingehalten werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |