Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs.1 GO NRW
- Bestellung des Geschäftsführers der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (EVL)
Vorlage
2023/2242
Aktenzeichen
020-01-02-wo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH die Weisung, Herrn Thomas Eimermacher mit Wirkung zum 01.01.2024 für weitere fünf Jahre zum kaufmännischen Geschäftsführer der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH nach § 8n des Gesellschaftsvertrags der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH zu bestellen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH übt die Geschäftsführung für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG aus. Die Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird gemäß § 10.1 Gesellschaftsvertrag durch zwei Geschäftsführer vertreten.

 

Herr Thomas Eimermacher wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.09.2018 ab dem 01.01.2019 zum kaufmännischen Geschäftsführer bestellt. Die Bestellung endet am 31.12.2023. Die Stadt Leverkusen nimmt ihr Vorschlagsrecht für die Bestellung des kaufmännischen Geschäftsführers laut Gesellschaftervereinbarung vom 14.06.2012 in Anspruch und empfiehlt, Herrn Thomas Eimermacher ab dem 01.01.2024 für weitere fünf Jahre zum kaufmännischen Geschäftsführer der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH zu bestellen.

 

Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer sowie die Festsetzung deren Anstellungsbedingungen obliegt gemäß § 8 Buchstabe n) des Gesellschaftsvertrags der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschaftervertreter*innen haben in der Gesellschafterversammlung am 24.05.2023 einstimmig der Bestellung zugestimmt (die städtischen Vertreter*innen unter dem Vorbehalt der entsprechenden Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen).