- Beschluss über die Änderung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „City Leverkusen“ vom 24.10.2008.
- Beschluss über die Änderung der Sanierungssatzung für die Ergänzung des Sanierungsgebiets „City Leverkusen" vom 05.01.2019
- Beschluss über die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungssatzung "City Leverkusen" inkl. Ergänzung
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt die Änderung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „City Leverkusen“ vom 24.10.2008: der § 2 der Satzung wird gestrichen (Anlage 1 der Vorlage).
2. Der Rat beschließt die Änderung der Sanierungssatzung für die Ergänzung des Sanierungsgebiets „City Leverkusen" vom 05.01.2019: der § 2 der Satzung wird gestrichen (Anlage 2 der Vorlage).
3. Der Rat beschließt die Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sanierung für das Sanierungsgebiet „City Leverkusen" inkl. Ergänzung bis zum 24.10.2038.
Rechtsgrundlage: § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.03.2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15.04.2022, Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26.04.2022.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Die Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets „City Leverkusen“ inkl. Ergänzung ist bis zum 24.10.2023 befristet. Die Befristung ist in § 2 der jeweiligen Satzung festgelegt. Durch den Beschluss der Änderung der jeweiligen Satzung mittels Streichung des § 2 der Satzung ist ein Beschluss über eine Verlängerung der Befristung möglich (Anlagen 1 und 2 der Vorlage).
Da die im Integrierten Handlungskonzept Leverkusen-Wiesdorf (InHK) projektierten Maßnahmen bis zum 24.10.2023 nicht in Gänze durchgeführt werden können, ist eine Verlängerung der Befristung des gesamten Sanierungsgebiets „City Leverkusen“ inkl. Ergänzung über einen separaten Beschluss gem. § 142 Absatz 3 BauGB notwendig. Die Verlängerung der Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets „City Leverkusen“ inkl. Ergänzung ist mit Beschluss nunmehr bis zum 24.10.2038 befristet.
Die jeweiligen Sachstände zur Umsetzung des - die Grundlage der Sanierungssatzung bildenden - InHK Leverkusen-Wiesdorf werden in jährlichem Abstand über z.d.A.: Rat veröffentlicht. Dies gilt auch für den aktuellen Sachstand, der voraussichtlich im 3. Quartal 2023 veröffentlicht wird.
Kurz zusammengefasst ist hier zu nennen:
Der Masterplan umfasst insgesamt 48 Maßnahmen und Projektvorschläge aus den Bereichen Stadtbild und Städtebau, Soziales und Wohnen, Freizeit und Erholung, Einzelhandel, Büromarkt und Gewerbe sowie Verkehr. Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen werden diese in zwei Phasen aufgeteilt. Es werden dementsprechend auch zwei Gesamtanträge auf Städtebauförderung von Bund und Land gestellt.
Der erste Gesamtantrag umfasste Projektanträge bis einschließlich 2022 zum Städtebauförderprogramm (STEP) 2023. Ein zweiter Gesamtantrag enthält Projekte mit Antragsstellung in den darauffolgenden Jahren. Um die Strategie der Innenstadtentwicklung weiterzuverfolgen und mit Unterstützung öffentlicher Fördergelder finanzieren zu können, wird der von 2016 bis 2018 projektierte Masterplan derzeit fortgeschrieben und aktualisiert. Entsprechende Förderanträge werden dann der Projektphase II zugeordnet und mit einem neuen Gesamtantrag zur Förderung eingereicht.
Nach Beschluss des Rates wird die geänderte Sanierungssatzung (Streichung von § 2 der bisherigen Satzung) mit der Information über den Beschluss der Befristung öffentlich bekannt gemacht.
In Anlage 3 der Vorlage ist die Abgrenzung des Sanierungsgebiets „City Leverkusen“ inkl. Ergänzung erkennbar.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |