Betreff
Sanierungssatzung "City Leverkusen" inkl. Ergänzung
- Beschluss über die Änderung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „City Leverkusen“ vom 24.10.2008.
- Beschluss über die Änderung der Sanierungssatzung für die Ergänzung des Sanierungsgebiets „City Leverkusen" vom 05.01.2019
- Beschluss über die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungssatzung "City Leverkusen" inkl. Ergänzung
Vorlage
2023/2250
Aktenzeichen
612_09_15_ko
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat beschließt die Änderung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „City Leverkusen“ vom 24.10.2008: der § 2 der Satzung wird gestrichen (Anlage 1 der Vorlage).

 

2.    Der Rat beschließt die Änderung der Sanierungssatzung für die Ergänzung des Sanierungsgebiets „City Leverkusen" vom 05.01.2019: der § 2 der Satzung wird gestrichen (Anlage 2 der Vorlage).

 

3.    Der Rat beschließt die Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sanierung für das Sanierungsgebiet „City Leverkusen" inkl. Ergänzung bis zum 24.10.2038.

 

Rechtsgrundlage: § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.03.2022 (GV. NRW. S. 412), in Kraft getreten am 15.04.2022, Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26.04.2022.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

 

Begründung:

 

Die Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets „City Leverkusen“ inkl. Ergänzung ist bis zum 24.10.2023 befristet. Die Befristung ist in § 2 der jeweiligen Satzung festgelegt. Durch den Beschluss der Änderung der jeweiligen Satzung mittels Streichung des § 2 der Satzung ist ein Beschluss über eine Verlängerung der Befristung möglich (Anlagen 1 und 2 der Vorlage).

 

Da die im Integrierten Handlungskonzept Leverkusen-Wiesdorf (InHK) projektierten Maßnahmen bis zum 24.10.2023 nicht in Gänze durchgeführt werden können, ist eine Verlängerung der Befristung des gesamten Sanierungsgebiets „City Leverkusen“ inkl. Ergänzung über einen separaten Beschluss gem. § 142 Absatz 3 BauGB notwendig. Die Verlängerung der Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets „City Leverkusen“ inkl. Ergänzung ist mit Beschluss nunmehr bis zum 24.10.2038 befristet.

 

Die jeweiligen Sachstände zur Umsetzung des - die Grundlage der Sanierungssatzung bildenden - InHK Leverkusen-Wiesdorf werden in jährlichem Abstand über z.d.A.: Rat veröffentlicht. Dies gilt auch für den aktuellen Sachstand, der voraussichtlich im 3. Quartal 2023 veröffentlicht wird.

 

Kurz zusammengefasst ist hier zu nennen:

 

Der Masterplan umfasst insgesamt 48 Maßnahmen und Projektvorschläge aus den Bereichen Stadtbild und Städtebau, Soziales und Wohnen, Freizeit und Erholung, Einzelhandel, Büromarkt und Gewerbe sowie Verkehr. Aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen werden diese in zwei Phasen aufgeteilt. Es werden dementsprechend auch zwei Gesamtanträge auf Städtebauförderung von Bund und Land gestellt.

 

Der erste Gesamtantrag umfasste Projektanträge bis einschließlich 2022 zum Städtebauförderprogramm (STEP) 2023. Ein zweiter Gesamtantrag enthält Projekte mit Antragsstellung in den darauffolgenden Jahren. Um die Strategie der Innenstadtentwicklung weiterzuverfolgen und mit Unterstützung öffentlicher Fördergelder finanzieren zu können, wird der von 2016 bis 2018 projektierte Masterplan derzeit fortgeschrieben und aktualisiert. Entsprechende Förderanträge werden dann der Projektphase II zugeordnet und mit einem neuen Gesamtantrag zur Förderung eingereicht.

 

Nach Beschluss des Rates wird die geänderte Sanierungssatzung (Streichung von § 2 der bisherigen Satzung) mit der Information über den Beschluss der Befristung öffentlich bekannt gemacht.

 

In Anlage 3 der Vorlage ist die Abgrenzung des Sanierungsgebiets „City Leverkusen“ inkl. Ergänzung erkennbar.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein