Betreff
Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur im Rheinisch-Bergischen Kreis und in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2023/2257
Aktenzeichen
312-04-sh
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Abschlussbericht „Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur im Rheinisch-Bergischen Kreis und der Stadt Leverkusen“ wird zur Kenntnis genommen und das vorgestellte und als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Handlungskonzept als tragfähige Grundlage für die Weiterentwicklung der Elektromobilität in der Region befürwortet.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                                  In Vertretung

Adomat                                                                            Lünenbach

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Aufbauend auf dem politischen Beschluss zum Mobilitätskonzept 2030+ vom 26.06.2020 (Vorlage Nr. 2020/3400) arbeitet die Stadt Leverkusen seitdem intensiv an der Umsetzung der im Mobilitätskonzept aufgeführten Maßnahmen. Zur Vorbereitung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahme „4.5 Voraussetzungen für emissionsarme/-freie Antriebe“ ist ein Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur in der Stadt Leverkusen in Zusammenarbeit mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den kreisangehörigen Kommunen erarbeitet worden. Im Folgenden werden die Ergebnisse des vorliegenden Ladeinfrastrukturkonzepts (LIS-Konzept) für die Stadt Leverkusen und den Rheinisch-Bergischen Kreis zusammengefasst und das weitere geplante Vorgehen skizziert:

 

Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur im Rheinisch-Bergischen Kreis und in der Stadt Leverkusen

Der Rheinisch-Bergische Kreis, die acht kreisangehörigen Kommunen sowie die Stadt Leverkusen haben im Zuge eines Förderprojekts mit Landesmitteln über „progres.nrw“ durch das Büro EcoLibro aus Troisdorf im Zeitraum von Mai 2022 bis März 2023 ein LIS-Konzept erarbeiten lassen. Das Konzept zeigt auf der Grundlage des prognostizierten Markthochlaufs von E-Fahrzeugen den Ladeinfrastrukturbedarf jeweils für die Jahre 2025, 2030 und 2035 auf. Ziel war es, anhand umfangreicher Berechnungen die Ladebedarfe und möglichen Standorte für die Ladeinfrastruktur in den jeweiligen Jahren zu ermitteln. Das Ergebnis ist ein Zeit-/Maßnahmenplan des Ladeinfrastrukturbedarfs im Gebiet der Stadt Leverkusen und des Rheinisch-Bergischen Kreises, der nach Kommunen, Stadt-/Ortsteilen, Qualität und Quantität differenziert. Zusätzlich sind die Parkflächenkartierung sowie die Ergebnisse der Bedarfsberechnung als Geodaten bereitgestellt worden. Diese können in den jeweiligen Geodatensystemen der Kommunen weiterverarbeitet werden.

 

Durch die Erstellung des LIS-Konzepts erhalten die Städte und Gemeinden des Kreises und die Stadt Leverkusen eine Handlungsempfehlung, wie ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Ladeinfrastruktur-Basisnetz im öffentlichen und halböffentlichen Raum auf der Grundlage des prognostizierten Markthochlaufs von E-Fahrzeugen errichtet werden kann. Daran anknüpfend kann die Einrichtung von Ladeinfrastruktur mit vorhandenen oder neuen Partnern aktiv vorangetrieben werden. Zusätzlich können die Ergebnisse des LIS-Konzepts, insbesondere die detaillierte Parkflächenkartierung als Bestandteil des Konzepts, für weitere künftige Mobilitätsprojekte in den Kommunen (z. B. bei der Standortermittlung für Carsharing, Veränderungen im ruhenden Verkehr etc.) genutzt werden.

 

Dieser Vorlage ist der Abschlussbericht des Konzepts zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur im Rheinisch-Bergischen Kreis und in der Stadt Leverkusen beigefügt (vgl. Anlage 1). Der Abschlussbericht beinhaltet auf den Seiten 1 bis 10 eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Konzepts.

 

Ausblick LIS-Konzept

Im nächsten Schritt gilt es, auf der Grundlage des vorliegenden LIS-Konzepts den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Leverkusen zielgerichtet und bedarfsorientiert voranzutreiben bzw. die Beteiligten bei der Errichtung zu unterstützen. Die projektbezogenen Planungen sind unter Berücksichtigung verschiedener Belange und unter Einbindung der relevanten Akteurinnen und Akteure (z. B. Netzbetreibende, Energieversorgungsunternehmen, Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL), Landesbetrieb Straßen.NRW) zu erstellen.

 

Aktueller Stand Ladeinfrastruktur in Leverkusen

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 26.09.2022 die „Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet der Stadt Leverkusen“ beschlossen (Vorlage Nr. 2022/1685). Sondernutzungserlaubnisse zur Errichtung von E-Ladesäulen werden demnach unter Beteiligung diverser Fachämter und zu reduzierten Sondernutzungsgebühren erteilt. Der Leitfaden „Einfach laden ohne Hindernisse: Anforderungen an barrierefreie Ladeinfrastruktur“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) wird im Zusammenhang mit der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an die Betreibende der Ladesäulen zur Kenntnis und mit der Bitte um Beachtung zugesandt.

 

Zurzeit sind im Stadtgebiet Leverkusen 21 Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum in Betrieb (Stand: 19.07.2023). Zusätzlich wurden 12 Ladesäulen genehmigt, die sich noch in der Planung bzw. Umsetzung befinden.

 

Bezirk

Anzahl Ladesäulen in Betrieb

Bezirk

Anzahl Ladesäulen genehmigt

Bezirk 1

9

Bezirk 1

3

Bezirk 2

6

Bezirk 2

7

Bezirk 3

6

Bezirk 3

2

Summe

21

Summe

12

 

Alle bereits in Betrieb genommenen und genehmigten Standorte entsprechen dem im LIS-Konzept prognostizierten Bedarf. Insgesamt besteht in den nächsten Jahren zusätzlicher Bedarf für den Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet, welcher mit den bisher geplanten Ladesäulen nicht gedeckt werden kann. Seitens verschiedener Betreibender wurde jedoch bereits die Absicht kundgetan, den Ausbau der E-Ladesäulen um weitere Standorte im gesamten Stadtgebiet voranzutreiben zu wollen.

 

Das LIS-Konzept sieht ebenfalls ein großes Potenzial in DC-Ladepunkten beziehungsweise High Power Charger (HPC)-Schnellladehubs. Solche Schnellladepunkte, wie sie auch im Deutschlandnetz vorgesehen sind, können mehrere normale Ladesäulen ersetzen und somit eine entscheide Rolle zur Deckung des öffentlichen Ladebedarfs spielen.

 

Ausblick Deutschlandnetz

Mit der Ausschreibung zum Deutschlandnetz sorgt der Bund für ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und benutzungsfreundliches Schnellladenetz in ganz Deutschland. Die rund 1.000 Standorte mit insgesamt rund 8.000 Schnellladepunkten schließen noch verbleibende „weiße Flecken“ auf der Ladelandkarte. Das Deutschlandnetz stellt sicher, dass der nächste Schnellladepunkt überall in Deutschland in wenigen Minuten zu erreichen ist.

 

Die Ausschreibung erfolgt in Losen, die jeweils wirtschaftlich attraktive und weniger attraktive Standorte bündeln und die sich in ihrer geografischen Abdeckung gegenseitig überschneiden. Die Ausschreibung verhindert so Monopolstrukturen und unterstützt das Entstehen einer intakten Wettbewerbslandschaft, die den Kundinnen und Kunden Auswahlmöglichkeiten bietet.

 

Die 900 Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet vor, z. B. rund um einen Verkehrsknotenpunkt, in denen die Schnellladestandorte entstehen sollen. Im Stadtgebiet Leverkusen gibt es zwei Suchräume bzw. Lose (Region West (6) Lose 2 und 4). An beiden Standorten soll jeweils ein Schnellladestandort mit zwölf Ladepunkten entstehen. Die Bieterinnen bzw. Bieter müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden. Die Ausschreibungsfrist für die Regional-Suchräume lief bis zum 19.06.2023. Voraussichtlich im Spätsommer erteilt das BMDV die Zuschläge. Im Anschluss kann die oder der ausgewählte Anbietende in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Leverkusen mit der Planung und Umsetzung der Schnellladestandorte im Leverkusener Stadtgebiet beginnen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein