Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt im Stadtteil Hitdorf die stadteigenen Flächen der Straße Am Buttermarkt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeinde-/Anliegerweg dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Straße Am Buttermarkt wurde in zwei Abschnitten mit Erschließungsverträgen hergestellt. Die Übernahmen erfolgten in den Jahren 1997 und 2009.
Entsprechend der im Bebauungsplan 113/I vorhandenen Ausweisung als Spielstraße ist die Straße Am Buttermarkt als Gemeindeweg/Anliegerweg dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Verbindung zur Hitdorfer Straße, die sich im Besitz einer Miteigentümergemeinschaft befindet, wird von der Widmung ausgenommen.
Der Umfang der Widmungsfläche ist im Anlageplan farblich dargestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |