Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Fällung eines Silberahorns am Europaring
Vorlage
2023/2265
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.     Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der notwendigen Fällung eines Silberahorns (Baum Nr. 15) am Europaring wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 15.06.2023

 

gezeichnet:

Dr. Liebetrau                                                                        Pröpper

Bezirksbürgermeister                                                         stv. Bezirksbürgermeister

 

 

II.    Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Bei einer turnusgemäßen Baumkontrolle durch das städtische Fachpersonal wurden am Europaring an einem Silberahorn (Acer saccharinum, Baum Nr. 15) umfangreiche Rindenschäden und Totholz im Starkastbereich festgestellt. Der Baum ist offensichtlich abgestorben. Silberahorn gilt im Allgemeinen aufgrund des weichen Holzes nicht als guter Totholzhalter, d. h., es besteht erhebliche Gefahr durch herabfallende Äste, die Passanten im Bereich der direkt angrenzenden Bushaltestelle schädigen können.

 

Da Stand- und Bruchsicherheit gefährdet sind, ist zur Wahrung der Verkehrssicherheit eine Fällung zwingend notwendig. Eine Ersatzpflanzung wird an derselben Stelle vorgenommen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 1305: Sachkonto: 720000

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.785,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aus vorgenannten Gründen ist eine dringliche Entscheidung noch vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II im September unabdingbar.