Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Jahresabschlussentwurf der Stadt Leverkusen 2022 und Weiterleitung zur Prüfung an Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung
Vorlage
2023/2266
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.  Der Rat nimmt den aufgestellten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

2.  Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wird zur Prüfung dem Rechnungs-prüfungsausschuss zugeleitet.

 

Leverkusen, 23.06.2023

 

gezeichnet:

Richrath                                       Rh. Stefan Hebbel                      Rf. Milanie Kreutz

 

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Nach § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 38 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist, aufzustellen. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

Ø der Ergebnisrechnung            (§ 39 KomHVO NRW),

Ø der Finanzrechnung                 (§ 40 KomHVO NRW),

Ø den Teilrechnungen                 (§ 41 KomHVO NRW),

Ø der Bilanz                                   (§ 42 KomHVO NRW),

Ø dem Anhang                              (§ 45 KomHVO NRW) und

Ø einem Lagebericht                    (§ 49 KomHVO NRW).

 

Zusätzlich sind dem Anhang gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW ein Anlagenspiegel (§ 46 KomHVO NRW), ein Forderungsspiegel (§ 47 KomHVO NRW), ein Verbindlichkeitenspiegel (§ 48 KomHVO NRW) sowie ein Eigenkapitalspiegel und eine Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsermächtigungen beizufügen.

 

Die Stadt Leverkusen hat erstmalig zum 01.01.2008 eine Eröffnungsbilanz aufgestellt und zugleich seine Haushaltswirtschaft mit Beginn des Haushaltsjahres 2008 auf das System des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) umgestellt. Der jetzt vorgelegte Jahresabschluss ist der fünfzehnte Abschluss, der nach der doppischen Rechnungslegung aufgestellt worden ist.

 

Der vom Stadtkämmerer am 30.05.2023 aufgestellte und vom Oberbürgermeister am 31.05.2023 bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wird hiermit dem Rat gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW form- und fristgerecht zur Feststellung zugeleitet.

 

Nach § 96 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Hierzu wird der vorgelegte Entwurf zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW sind der Jahresabschluss und der Lagebericht, vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

 

Der durch die örtliche Rechnungsprüfung zu erstellende Berichtsentwurf zum Jahresabschluss 2022 soll dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung am 14.08.2023 zur gemeinsamen Aussprache vorgelegt und falls erforderlich durch die Prüfinstanz eingehend erläutert werden. Im nächsten Schritt soll dann der erteilte Bestätigungsvermerk dem Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 20.08.2023 zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Hinweis:

Im Rahmen des Ausdrucks dieser Vorlage wird darauf verzichtet, den umfangreichen Jahresabschluss 2022 als Anlage beizufügen, da alle Anlagen im Ratsinformationssystem Session abgerufen werden können.

 

Der vorliegende Entwurf des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Leverkusen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

a)    Gesamtergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung endet nach Berücksichtigung einer Bilanzierungshilfe (49,1 Mio. € in 2022) mit einem Jahresüberschuss i. H. v. 31,98 Mio. € und stellt somit gegenüber dem geplanten Haushaltsansatz i. H. v. minus 26,4 Mio. € eine Verbesserung von 76,4 Mio. € dar.

Dieser Jahresüberschuss wird - vorbehaltlich der gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Leverkusen - zur Verwendung für evtl. erforderliche Haushaltsausgleiche der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

Das Eigenkapital zum 01.01.2022 i. H. v. 290.050.659,06 € erhöht sich durch die Zuführung des Jahresüberschusses 2022 i. H. v. 31.977.640,16 € in die Ausgleichsrücklage zum 31.12.2022 auf 322.028.299,21 € (18,88 % Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme).

 

b)    Gesamtfinanzrechnung:

 

Unter Berücksichtigung der Bestände zum Jahresanfang weist die Finanzrechnung am Jahresende 2021 einen Bestand an liquiden Mitteln von 2.332.834,76 € auf.

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die Gemeindeordnung unterscheidet zwischen Aufstellung und Bestätigung des Jahresabschlussentwurfes durch den Stadtkämmerer bzw. Oberbürgermeister, der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der Feststellung durch den Rat der Stadt. Die Arbeiten zur Aufstellung konnten erst in der 23. Kalenderwoche 2023 abgeschlossen werden. Um zeitnah die weiteren Bearbeitungsschritte in die Wege leiten zu können, ist eine dringliche Entscheidung unabdingbar.