Betreff
Jahresabschluss 2022 der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs.1 GO NRW
Vorlage
2023/2267
Aktenzeichen
020-01-17-14-th
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 4.795.777,29 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.198.227,58 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2022 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresfehlbetrag von 1.198.227,58 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

 

d) Der Geschäftsführung der WfL wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTEGRITAS Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Herr Timo Lange-Gerhold, Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40786 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2023 bestellt.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WfL für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                     In Vertretung

Richrath                                                     Molitor

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten Jahresabschluss 2022 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, 40764 Langenfeld, am 22.05.2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 7.2 i. V. m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des Gesellschaftsvertrages der WfL beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

Zum Jahresabschluss 2022, zur Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie zur Bestellung des Abschlussprüfers wird nach Beschlussfassung der Gremien der WfL am 15.06.2023 eine Entscheidung des Rates der Stadt Leverkusen am 21.08.2023 eingeholt. Die Beschlüsse der Gremiensitzung vom 15.06.2023 stehen somit nach § 7.2 des Gesellschaftsvertrages der WfL unter dem Weisungsvorbehalt der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Leverkusen am 21.08.2023.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Ein Vergleich von Wirtschaftsplanung und Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen:

 

Im Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Finanzkennzahlen zum 31.12.2022:

 

Abschließende Hinweise:

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage die Bilanz zum 31.12.2022, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 sowie der Lagebericht beigefügt.

 

Der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WfL im Geschäftsjahr 2022 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WfL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und -herren im Aufsichtsrat der WfL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

BM Bernhard Marewski

Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich

BM Heike Bunde

Rf. Milanie Kreutz

Rf. Claudia Wiese

Rh. Jörg Berghöfer

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 150701 Sachkonto: 531700

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Das Geschäftsjahr der WfL 2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von

1.198.227,58 € ab.

 

Mit der Vorlage Nr. 2021/1164 vom 13.12.2021 hat der Rat der Stadt Leverkusen zur Verlustabdeckung bei der WfL folgenden Beschluss gefasst (Ratsbeschluss über WP 2022 der WfL):

 

„Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WFL für das Geschäftsjahr 2022 aus dem Sachkonto 531700 einen Betrag in Höhe von maximal 1.000.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2022 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss 2022 vorliegt.“

 

Der Zuschuss der WfL wurde im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung durch den Rat der Stadt Leverkusen am 13.12.2021, Vorlage Nr. 2021/1085, auf 1.000.000 € in 2022 festgesetzt. Der Verlustausgleich mit der Gesellschaft erfolgt erst im Nachgang auf der Basis eines testierten Jahresabschlusses.

 

Eine entsprechende Rückstellung in Höhe von 1.000.000 € wurde im Jahresabschluss 2022 gebildet. Sollte sich ein nicht anderweitig gedeckter Liquiditätsbedarf der Gesellschaft ergeben, kann dieser durch vorzeitige Zahlung eines Abschlages auf die Verlustabdeckung ausgezahlt werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft mit Schreiben vom 02.05 2023 einen Abschlag auf die Verlustabdeckung i. H. v. 500.000 € angefordert. Dieser Abschlag wurde als Vorabauszahlung mit Datum vom 02.05.2023 an die WfL überwiesen.

 

Somit ergibt sich folgender Betrag:

 

Jahresfehlbetrag                                                                            1.198.227,58 €

davon 78,9931 % als Anteil Stadt = anzuweisender Betrag             946.517,11 €

abzüglich bereits gewährte Vorabauszahlung                          . /.    500.000,00 €

anzuweisender Restbetrag                                                               446.517,11 €

      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein