- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 11.601.282,45 € und einem Jahresüberschuss von 2.807.696,39 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2022 wird genehmigt.
c) Vom Jahresüberschuss in Höhe von 2.807.696,39 € werden 2.500.000 € an die Gesellschafter entsprechend den Gesellschaftsanteilen wie folgt ausgeschüttet:
Stadt Leverkusen 10 % 250.000 €,
EVL GmbH & Co. KG 90 % 2.250.000 €.
Der Gewinnrücklage wird ein Betrag von 307.696,39 € zugeführt.
(Hinweis: Aufgrund der vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnung bzw. der tatsächlichen Bilanzierung der städtischen Gesellschaftsanteile im kommunalen Sondervermögen SPL wird die o. a. Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Leverkusen ausschließlich im Rechnungswesen des SPL erfasst und nachgewiesen.)
d) Der Geschäftsführung der ivl wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der ivl wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Barbarossaplatz 1A, 50674 Köln, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2022 der ivl geprüft und am 22.05.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß §§ 14 lit. c) + d), 15 lit. d) des Gesellschaftsvertrages der ivl beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.
Die Beschlussfassung in den Organen der ivl über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 14.06.2023 - und damit vor der Sitzung des Rates - vom Aufsichtsrat vorberatend und von der Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreterinnen und Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2022:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende Entwicklungen aus:
GuV 2022:
Ein Vergleich von Wirtschaftsplanung und Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen:
Das Ergebnis vor Steuern hat sich gegenüber der Planung fast verdoppelt.
Die allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen dargestellt:
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der ivl zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende Hinweise:
Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage die Bilanz zum 31.12.2022, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 sowie der Lagebericht beigefügt. Der Prüfbericht des Jahresabschlusses 2022 steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der ivl angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der ivl gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Somit ist über Beschlusspunkt 2. gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsherren im Aufsichtsrat der ivl tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
BM Bernhard Marewski
Rh. Dirk Löb
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
in Höhe von €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
ja nein |