Betreff
Jahresabschluss 2022 der wupsi GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2023/2273
Aktenzeichen
020-01-07-14-fe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2022 gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.

 

b) Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts.

 

c) Entnahme eines Betrags von 29.695.015,96 € aus der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) und Verwendung eines Teilbetrags in Höhe von 28.486.522,96 € zum Ausgleich des Bilanzverlustes und im Übrigen für eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 1.208.493,00 €.

 

d) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022.

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss zu billigen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                         In Vertretung

Adomat                                                                   Molitor

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrags der wupsi GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorhergehender Beratung der Berichte des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Krefeld, hat die Prüfberichte zum Jahres- bzw. Konzernabschluss 2022 vorgelegt und mit Datum vom 01.06.2023 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat der wupsi GmbH hat sich mit der Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht in seiner Sitzung am 22.06.2023 befasst.

 

Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 22.06.2023. Die vom Rat bestellten Vertreterinnen bzw. Vertreter in der Gesellschafterversammlung handelten dabei gemäß § 11 Abs. 4 und 5 des Gesellschaftsvertrags einheitlich, vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen der wupsi GmbH und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2022

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2022

 


 

Die allgemeine wirtschaftliche Situation der wupsi GmbH sei anhand der folgenden Übersicht dargestellt:

 

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der wupsi GmbH zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

Abschließende Hinweise:

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die wupsi GmbH die Bilanz zum 31.12.2022, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzern-Lagebericht beigefügt. Die Anlagen 4 und 5 führen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des wupsi-Konzerns auf.

 

Die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse für die wupsi GmbH und den Konzern stehen als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 6 und 7 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der wupsi GmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der wupsi GmbH gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).

 

Über den Beschlusspunkt 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der wupsi GmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Jannik Klein,

Rh. Oliver Ruß.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 121301 Sachkonto: 465100 und 531200

Aufwendungen für die Maßnahme: 570.677,25 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein