- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2022 gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.
b) Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts.
c) Entnahme eines Betrags von 29.695.015,96 € aus der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) und Verwendung eines Teilbetrags in Höhe von 28.486.522,96 € zum Ausgleich des Bilanzverlustes und im Übrigen für eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 1.208.493,00 €.
d) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022.
2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss zu billigen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrags der wupsi GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorhergehender Beratung der Berichte des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG
Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Krefeld, hat die Prüfberichte zum
Jahres- bzw. Konzernabschluss 2022 vorgelegt und mit Datum vom 01.06.2023 uneingeschränkte
Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat der wupsi GmbH hat sich mit der
Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht in seiner Sitzung am 22.06.2023
befasst.
Die Beschlussfassung über den
Jahresabschluss erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 22.06.2023. Die
vom Rat bestellten Vertreterinnen bzw. Vertreter in der Gesellschafterversammlung
handelten dabei gemäß § 11 Abs. 4 und 5 des Gesellschaftsvertrags einheitlich,
vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen der wupsi GmbH und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2022
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
GuV 2022
Die allgemeine wirtschaftliche Situation der wupsi GmbH sei anhand der folgenden Übersicht dargestellt:
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der wupsi GmbH zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende Hinweise:
Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die wupsi GmbH die Bilanz zum 31.12.2022, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzern-Lagebericht beigefügt. Die Anlagen 4 und 5 führen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des wupsi-Konzerns auf.
Die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse für die wupsi GmbH und den Konzern stehen als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 6 und 7 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Ergänzend sei
auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder,
die selbst dem Aufsichtsrat der wupsi GmbH angehören, haben sowohl bei der
Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates
der wupsi GmbH gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein
Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).
Über den
Beschlusspunkt 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat
der wupsi GmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rh. Jannik
Klein,
Rh. Oliver
Ruß.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 121301
Sachkonto: 465100 und 531200
Aufwendungen für die Maßnahme: 570.677,25 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |