Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet von Leverkusen als Ersatz für die bisherigen SchülerTickets sowie PrimaTickets
Vorlage
2023/2281
Aktenzeichen
Abt. 2-ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW:

 

Der Einführung des ermäßigten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet von Leverkusen als Ersatz für die bisherigen SchülerTickets sowie PrimaTickets wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 23.06.2023

 

gezeichnet:

Richrath                                         Rh. Stefan Hebbel                        Rf. Milanie Kreutz

 

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr haben am 02.06.2023 den Runderlass „Hinweise zum Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

 

Der Erlass soll zunächst für das Schuljahr 2023/2024 auf der Grundlage des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) und der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) ein regionalisiertes Solidarmodell zur Finanzierung der Ausbildungsverkehre in NRW umsetzen. Diese Umsetzung soll evaluiert werden, um daraus eine Weiterentwicklung mit Finanzierungsperspektive ab dem Schuljahr 2024/2025 zu erarbeiten. Diese muss, nach Einschätzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen, neben der Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler selbst, auch das in der SchfkVO geltende Schulträgerprinzip umfassen.

 

Der Städtetag empfiehlt unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Erfordernisse, dem Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen zu folgen. Aus Sicht der Geschäftsstelle ist das Vorgehen, das Deutschlandticket als SchülerTicket einzusetzen, sowohl aus verkehrspolitischer Sicht (Erhalt der Mittel für den ÖPNV/SPNV, frühere Heranführung von Schülerinnen und Schülern an den ÖPNV) als auch sozial- und bildungspolitischer Sicht (soziale Teilhabe und Chancengleichheit) wünschenswert. Aus kommunalrechtlicher Sicht ist für die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Durch die Ausgabe des Deutschlandtickets an Schülerinnen und Schüler soll möglichst vielen Schülerinnen und Schülern ein kostengünstiger Zugang zum ÖPNV mit bundesweiter Nutzung ermöglicht werden. Dabei erhalten die nach § 97 SchulG NRW in Verbindung mit der SchfkVO anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket über den Schulträger.

 

Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten haben, sollen ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29 Euro pro Monat erwerben können. Durch die Ausgabe des Deutschlandtickets über den reinen Schulweg hinaus werden die Schülerinnen und Schüler frühzeitig an den umwelt- und flächenschonenden ÖPNV herangeführt. Auch bei Schulveranstaltungen und Klassenfahrten, aber auch in der Freizeit, z. B. bei der Nutzung von außerschulischen Angeboten, bietet das Deutschlandticket einen deutlich größeren Nutzen, als das bisher offerierte SchülerTicket.

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in Leverkusen ergibt sich eine Besonderheit. Da für diese Personengruppe seinerzeit das SchülerTicket nicht eingeführt wurde, sind diese nicht Bestandteil des Angebotes des Deutschlandtickets. Für die anspruchsberechtigten Kinder dieser Schulform werden bislang kostenfreie PrimaTickets zur Verfügung gestellt. Diese könnten in Absprache mit der wupsi GmbH aber ebenso zum Deutschlandticket umgewandelt werden.

 

Hierbei übernimmt der Schulträger dann die Kosten für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler für das Deutschlandticket (49 Euro pro Monat) anstelle der bisherigen Kosten für das PrimaTicket (aktuell 57,30 Euro pro Monat). Eigenanteile, wie bei den SchülerTickets, werden in diesem Fall weiterhin nicht erhoben. Auch hier bietet das neue Modell den Nutzern deutlich mehr Möglichkeiten als das zeitlich und örtlich eingeschränkte PrimaTicket.

 

Die Schulträger müssen mit dem örtlichen Verkehrsunternehmen bzw. dem Verkehrsverbund einen Vertrag abschließen, in dem sie sich verpflichten, die bisherigen Zahlungen im Zusammenhang mit den SchülerTickets weiter zu leisten und auch die Eigenanteile in der bisherigen Form weiter zu erheben und an das Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund weiterzuleiten, sofern sie dies bisher getan haben.

 

Nach Rücksprache mit der wupsi GmbH erstellt der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) aktuell angepasste Vertragsunterlagen. Die Teilnahme an dem vorgenannten Modell des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler ist freiwillig. Allerdings können selbstzahlende Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket nur dann für 29 Euro pro Monat erwerben, wenn der Schulträger sich bewusst für die Einführung entscheidet.

 

Die über den reinen Preis des Deutschlandtickets hinausgehenden Mittel werden im Übrigen dazu verwendet, den Preis des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die ihr Ticket selbst kaufen müssen, weil sie nicht anspruchsberechtigt sind, von 49 Euro auf 29 Euro zu senken. Reichen die Mittel der Schulträger und die bislang erhobenen Eigenanteile dazu nicht aus, übernimmt das Land NRW das dadurch entstehende finanzielle Delta.

 

Die Möglichkeiten zur kurzfristigen Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Leverkusen wurden in einem Gespräch am 13.06.2023 zwischen dem Fachbereich Schulen (FB 40) und der wupsi GmbH erörtert. Bei entsprechendem Beschluss der Stadt Leverkusen und der Verbandsversammlung des Berufsschulzweckverbandes bis zum 01.07.2023 ist eine Umsetzung zum 01.08.2023 seitens der wupsi GmbH möglich. Die laufenden SchülerTicket-Abos könnten somit zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 auf Deutschlandtickets umgestellt werden.

 

Eine Abstimmung ist im Vorfeld zwischen der wupsi GmbH, dem Fachbereich Schulen (FB 40) und dem Fachbereich Mobilität und Klimaschutz (FB 31) erfolgt.

 

Hinweise zur Finanzierung:

Das Deutschlandticket kostet grundsätzlich 49 Euro pro Monat. Zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen stellen Bund und Länder für die Jahre 2023 bis 2025 jährlich drei Milliarden Euro zur Verfügung. Für Schülerinnen und Schüler werden die Verkehrsverbünde ein ermäßigtes Deutschlandticket anbieten. Der monatliche Preis für selbstzahlende Schülerinnen und Schüler wird im Schuljahr 2023/2024 bei 29 Euro pro Monat liegen. Die Rabattierung der Tickets für Selbstzahlende soll durch die bislang im System befindlichen Mittel erfolgen.

 

Die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler erfolgt aus

 

a) den Ausgleichsleistungen nach § 11a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), die weiterhin zur Finanzierung der Ausgangspreise der bisherigen reduzierten Tickets des Ausbildungsverkehres verwendet werden,

 

b) den bisherigen Aufwendungen der öffentlichen Schulträger und Ersatzschulträger für die Fahrkostenerstattung nach § 97 Absatz 1 SchulG NRW i. V. m. der SchfkVO,

 

c) den von den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern gemäß § 97 Abs. 3 SchulG NRW i. V. m. § 2 Abs. 3 SchfkVO erhobenen Eigenanteilen und

 

d) zusätzlichen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, falls die Mittel nach lit. a) bis
lit. c) nicht für die Finanzierung aller Selbstzahlertickets ausreichen.

 

Durch die Einführung des Deutschlandtickets als SchülerTicket ergeben sich für den Schulträger aktuell keine Mehrkosten. Es werden nur die Mittel weitergezahlt, die auch bislang für die Schülerbeförderung erforderlich waren. Die Verwendung der bisherigen Zahlungen der Schulträger für die Schülerfahrkostenübernahme sowie der nach § 97 Absatz 3 SchulG NRW i. V. m. § 2 Absatz 3 SchfkVO erhobenen Eigenanteile zur Finanzierung des Deutschlandticketmodells ist im Schuljahr 2023/2024 in ihrer Höhe Bestandteil der bisherigen kommunalen Haushalte und stellt damit keine zusätzliche Haushaltsbelastung dar. Natürlich ist es möglich, dass in Zukunft die Ticketpreise ansteigen werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
s. Begründung

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die nächste Ratssitzung findet planmäßig erst am 21.08.2023 statt. Für die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler zum 01.08.2023 bedarf es einer dringlichen Entscheidung bis zum 01.07.2023, damit die technische und organisatorische Umsetzung erfolgen kann.