Betreff
Jahresabschluss 2022 der Sparkasse Leverkusen
- Verwendung des Jahresüberschusses 2022
- Entlastung der Organe
Vorlage
2023/2283
Aktenzeichen
020-01-72-14-fe
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 2.326.724,62 € einen Teilbetrag in Höhe von 1.500.000,00 € brutto unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen sowie einen Teilbetrag von 826.724,62 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

 

2. Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                In Vertretung

Adomat                                                         Molitor

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung am 14.06.2023 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW (SpkG NRW) dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.500.000,00 € (64,5 %) unmittelbar der Stadt Leverkusen zuzuführen. Der Stadt Leverkusen verbleibt nach Steuern ein Betrag von 1.262.625,00 €. Gem. § 25 Abs. 3 SpkG NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zweck verwandt. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 826.724,62 der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Die Aufwendungen der Jahre 2021 und 2022 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:

 

Die wesentliche Ursache der um 4.202 T€ bzw. 10,4 % niedrigeren Personalaufwendungen liegt in einem in 2021 erfolgten Sondereffekt aufgrund der erforderlich gewordenen Anpassungen der Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vorstandswechsel. Lässt man diesen Sondereffekt im Personalaufwand unberücksichtigt, zeigt sich der in der Prognose für 2022 erwartete leichte Anstieg.

 

Die Reduzierung der anderen Verwaltungsaufwendungen um 2.751 T€ bzw. 12,6 % resultiert überwiegend ebenfalls aus Sondereffekten aus dem Jahr 2021. Zum einen erfolgte damals ein Sondereffekt aus der Bildung einer Rückstellung für die noch ausstehenden Beiträge bis 2024 zum institutsinternen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, zum anderen wurden damals aufgrund von entsprechenden BGH-Urteilen Rückstellungen für langfristige Prämiensparverträge und den AGB-Änderungsmechanismus (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen) gebildet (diese Rückstellungen konnten im Jahr 2022 nach einer teilweisen Inanspruchnahme wieder weitgehend aufgelöst werden).

 

Die Veränderung in der Position „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft“ von 12.741 T€ resultiert im Wesentlichen aus den Abschreibungen auf festverzinsliche Wertpapiere. Hierbei handelt es sich ausschließlich um hochliquide Wertpapiere bester Bonität (in erster Linie Anleihen deutscher Bundesländer), bei denen es aufgrund des Zinsanstiegs zu einer vorübergehenden Wertminderung kam. Die Papiere sind weiterhin im Bestand der Sparkasse und sollen bis zur Endfälligkeit gehalten werden, sodass die Kursverluste bis dahin wieder aufgeholt werden.

 

Der negative Saldo aus Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen von 13,2 Mio. € ergibt sich hauptsächlich aus dem Wertpapiergeschäft.

 

Die Erträge der Sparkasse Leverkusen stellen sich im Vergleich der Jahre 2021 und 2022 wie folgt dar:

 

 

Im normalen Geschäftsverlauf hat sich der Zinsüberschuss (einschließlich der laufenden Erträge aus Eigenanlagen, Anteilsbesitz und Gewinnabführungsverträgen) besser entwickelt als erwartet, sodass die hieraus resultierende Erhöhung oberhalb der von der Sparkasse prognostizierten, für 2022 erwarteten Steigerung liegt. Ursächlich für die positivere Entwicklung ist im Wesentlichen die Steigerung des Zinsniveaus, aber auch die gewachsenen Bestände im Kundengeschäft.

 

Die um 1.503 T€ bzw. 6,9 % höheren Provisionsüberschüsse resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus dem Giroverkehr, dem Wertpapier- und dem Darlehensgeschäft. Die im Vorjahr aufgrund der Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus sowie den Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen gebildete Rückstellung von 3,8 Mio. € konnte nach einer teilweisen Inanspruchnahme in 2022 zum größten Teil wieder aufgelöst werden.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath,

Rh. Sven Tahiri,

Rf. Roswitha Arnold,

Rh. Dirk Löb,

Rh. Stephan Adams,

Rh. Paul Hebbel,

Rh. Rüdiger Scholz,

Rh. Karl Schweiger.

 

 

Der Jahresabschluss 2022 wird in der Sitzung des Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 14.08.2023 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag der Vorsitzende des Vorstands der Sparkasse zur Verfügung.

 

Abschließende Hinweise:

Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 14.06.2023, die Bilanz zum 31.12.2022, die Gewinn- und Verlustrechnung 2022, der Lagebericht 2022 sowie der Anhang 2022 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 151601 Sachkonto: 465100

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein