Betreff
Jahresabschluss 2022 der neue bahnstadt opladen GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2023/2286
Aktenzeichen
020-01-21-14-as
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso GmbH) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 183.894,25 € und einem Jahresüberschuss von 972,42 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2022 zu genehmigen,

 

c) den Jahresüberschuss von 972,42 € zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag von 11.101,85 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

d) der Geschäftsführung der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                    In Vertretung

Adomat                                                              Molitor

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Dem von der Geschäftsführung der nbso GmbH aufgestellten Jahresabschluss 2022 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Im Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des durch die nbso GmbH treuhänderisch verwalteten Vermögens ergab keine Beanstandungen seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Bestand des Treuhandkontos zum 31.12.2022 beläuft sich auf 54.182,34 €.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 lit. e) + f) i. V. m. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der nbso GmbH über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 01.06.2023 - und damit vor der Sitzung des Rates - vom Aufsichtsrat vorberatend und von der Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Die nbso GmbH wird im Rahmen der Entwicklung des Geländes der neuen bahnstadt opladen im Namen und für Rechnung der Stadt Leverkusen tätig. Dementsprechend spiegeln die Zahlen im Jahresabschluss lediglich die die nbso GmbH selbst betreffenden Geschäftsvorfälle wider.

 

Die eigentlichen Projektmaßnahmen sind im Haushalt der Stadt Leverkusen etatisiert.

 

Gegenüber der Wirtschaftsplanung hat sich das Jahresergebnis im Ist leicht verbessert.

 

 

 


Die Rückstellungen für Versicherungsprämien wurden im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt (6 T€ in 2021, 12 T€ in 2022).

Dem Jahresergebnis vor Steuern werden im Besteuerungsverfahren insbesondere die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen (gesamt rund 27.000 € in 2022) als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben hinzugerechnet, sodass es zu diesen - in Relation zum eigentlichen Ergebnis - hohen Steuerbelastungen kommt.

 

 

Abschließende Hinweise:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Der Prüfbericht des Jahresabschlusses 2022 steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.


 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der nbso GmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der nbso GmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

OB      Uwe Richrath,

Rf.       Roswitha Arnold,

Rf.       Ina Biermann-Tannenberger,

Rh.      Markus Pott,

Rh.      Jörg Berghöfer,

Rh.      Yannick Noe,

Rh.      Oliver Faber,

Rh.      Mohammed Rifi.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein