- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit
einer Bilanzsumme von 2.884.695,11 € und einem Jahresüberschuss von 53.126,45 €
festzustellen,
b) den Lagebericht 2022 der Geschäftsführung zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss von 53.126,45 € zusammen
mit dem Verlustvortrag
von -53.126,45 € auf neue Rechnung vorzutragen,
d) der Geschäftsführung der SWM für das
Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der SWM gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der SWM für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der
Geschäftsführung der SWM aufgestellten Jahresabschluss 2022 wurde nach
auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische
Revision GmbH, Im Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 6 Abs. 2
lit. f) + g) i. V. m. § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der SWM beschließt
die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt
Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des
Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines
Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.
Die Beratung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der SWM über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist für den 07.08.2023 - und damit vor der Sitzung des Rates - geplant. Die Beschlussfassung soll jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat erfolgen.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
Da die SWM im Rumpfgeschäftsjahr 2021 ihre eigentliche operative Tätigkeit noch nicht aufnehmen konnte, ist ein Vergleich mit dem Jahr 2022 nur eingeschränkt möglich.
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Vergleich Wirtschaftsplan/Ist
Finanzkennzahlen
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der SWM zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende
Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der SWM angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der SWM tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rf. Ina Biermann-Tannenberger,
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich,
Rh. Stefan Hebbel,
Rh. Rüdiger Scholz,
Rh. Frank Schönberger,
Rf. Milanie Kreutz,
Rf. Lena Pütz,
Rf. Roswitha Arnold,
Rh. Christoph Kühl,
Rh. Karl Schweiger,
Rh. Markus Pott,
BM Zöhre Demirci.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |