Betreff
Jahresabschluss 2022 der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2023/2296
Aktenzeichen
020-01-20-14-schw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 2.884.695,11 € und einem Jahresüberschuss von 53.126,45 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2022 der Geschäftsführung zu genehmigen,

 

c) den Jahresüberschuss von 53.126,45 € zusammen mit dem Verlustvortrag
von -53.126,45 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

d) der Geschäftsführung der SWM für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der SWM gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der SWM für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                           In Vertretung

Adomat                                                     Molitor

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Dem von der Geschäftsführung der SWM aufgestellten Jahresabschluss 2022 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Im Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 lit. f) + g) i. V. m. § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der SWM beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

 

Die Beratung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der SWM über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist für den 07.08.2023 - und damit vor der Sitzung des Rates - geplant. Die Beschlussfassung soll jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat erfolgen.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Da die SWM im Rumpfgeschäftsjahr 2021 ihre eigentliche operative Tätigkeit noch nicht aufnehmen konnte, ist ein Vergleich mit dem Jahr 2022 nur eingeschränkt möglich.

 

Bilanz

 

 

 

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

 

 

 

Vergleich Wirtschaftsplan/Ist

 

 

 

Finanzkennzahlen

 

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der SWM zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

Abschließende Hinweise:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der SWM angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der SWM tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf.       Ina Biermann-Tannenberger,

Rf.       Annegret Bruchhausen-Scholich,

Rh.      Stefan Hebbel,

Rh.      Rüdiger Scholz,

Rh.      Frank Schönberger,

Rf.       Milanie Kreutz,

Rf.       Lena Pütz,

Rf.       Roswitha Arnold,

Rh.      Christoph Kühl,

Rh.      Karl Schweiger,

Rh.      Markus Pott,

BM      Zöhre Demirci.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein