Betreff
Jahresabschluss 2022 der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Entlastung
Jahresabschluss 2022 der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GONRW
Vorlage
2023/2300
Aktenzeichen
020-01-36-14-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)     Der Jahresabschluss 2022 wird mit einer Bilanzsumme von 9.751.277,38 € und einem Jahresüberschuss von 163.748,74 € (inklusive 324.925,14 € Beteiligungserträge) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).

 

b)     Der Jahresüberschuss in Höhe von 163.748,74 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c)     Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d)     Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e)     Der Konzernabschluss der RELOGA-Konzerngesellschaften wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3 der Vorlage).

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2022 wird mit einer Bilanzsumme von 56.833,65 € und einem Jahresüberschuss von 2.106,86 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4 der Vorlage) festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.106,86 € soll in die Gewinnrücklage eingestellt werden.

 

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Advisio Gummersbach ETL GmbH zur Abschlussprüferin für das Wirtschaftsjahr 2023 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                              In Vertretung

Adomat                                                                       Molitor

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

 

                                          

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Advisio Gummersbach ETL GmbH, Gummersbach, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der RELOGA Holding GmbH & Co. KG geprüft. Alleinige Kommanditisten der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50 % die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis. Als Holdinggesellschaft realisiert die RELOGA Holding GmbH & Co. KG im Wesentlichen die Umsätze mit den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Der Jahresabschluss 2022 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und der Lagebericht sind als Anlagen 1 a) – c) beigefügt.

 

Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrags der RELOGA Holding GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgten in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 21.06.2023. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 15.06.2023 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Die Gesellschaft hat im Jahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 164 T€ (Vorjahr: 694 T€) erwirtschaftet.

 

Die Erträge aus den Jahren 2021 und 2022 setzen sich wie folgt zusammen:

 

Die Aufwendungen aus den Jahren 2021 und 2022 stellen sich wie folgt dar:

 

Tochter- und Beteiligungsgesellschaften:

Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen. Entsprechend wird bei den Tochtergesellschaften verfahren, bei denen Herr Sprokamp nicht als Geschäftsführer bestellt ist.

 

Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung des Geschäftsführers in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 21.06.2023 vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.

 

Konzernabschluss:

Der konsolidierte Abschluss für die gesamte RELOGA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Allen Ratsmitgliedern steht der Prüfungsbericht über den RELOGA Konzernabschluss als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 3 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Advisio Gummersbach ETL GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2022 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und derLagebericht sind als Anlagen 4 a) – c) beigefügt.

 

Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften:

Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 21.06.2023.

 

Abschließende Hinweise:

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der RELOGA Holding GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf. Ina Biermann-Tannenberger,

Rh. Dirk Danlowski,

Rh. Tim Feister,

Rh. Andreas Keith.

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:          Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein