- Benennung eines Platzes an der Sportanlage Im Bühl in Leverkusen-Schlebusch in „Nuri-Kurt-Platz"
Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß
§ 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
1. Der Vorplatz im Eingangsbereich westlich des Fußballplatzes an der Sportanlage Im Bühl in Leverkusen-Schlebusch wird aus gestalterischen Gründen als „Nuri-Kurt-Platz“ benannt.
2. Als Zeitpunkt der Benennung sollen die Feierlichkeiten am 05.08.2023 zum 100-jährigen Vereinsjubiläum des SV Schlebusch 1923 e. V. vorgesehen werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahme in Abstimmung mit dem Verein vorzunehmen.
Leverkusen, 18.07.2023
gezeichnet:
Schönberger Pockrand
Bezirksbürgermeister stv.
Bezirksbürgermeister
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit Schreiben vom 14.06.2023 hat sich der SV Schlebusch 1923 e. V. mit dem Anliegen an die Verwaltung gewendet, einen Platz an der Sportanlage Im Bühl in Leverkusen-Schlebusch in „Nuri-Kurt-Platz“ zu benennen.
Der Verein stellt die Beweggründe des Vorschlags wie folgt dar:
„Der SV Schlebusch ist nicht nur die sportliche Heimat mehrerer hunderter Kinder und Jugendlicher, sondern steht aktiv für soziale Integration, Gemeinschaft und steht ganz besonders für ein Ziel ein: Wir holen die Kinder von der Straße und bieten Ihnen ein sicheres soziales Umfeld.
Für all diese Werte steht seit mehr als 50 Jahren der „Macher“ und „Anpacker“ Nuri Kurt.
- Vom Land wurde Nuri Kurt für sein herausragendes Engagement mit der höchsten Auszeichnung des Landes NRW geehrt: Im Jahr 2020 erhielt er der Sportplakette NRW,
- 1995 wurde ihm das Jugendleiterehrenabzeichen des Westdeutschen Fußballverbands verliehen,
- 2003 wurde Nuri vom Deutschen Fußballbund mit dem DFB-Ehrenamtspreis ausgezeichnet,
- 2013 folgte die goldene Ehrennadel des Fußballverbands Mittelrhein und
- 2019 wurde er mit dem Ehrenamtspreis des Fußballverbands Mittelrhein ausgezeichnet.
- Über allem steht Auszeichnung im Jahr 2006, als Nuri Kurt mit dem Bundesverdienstorden der Bundesrepublik Deutschland geehrt wurde.
Mit seinen mittlerweile 89 Jahren steht Nuri immer noch jeden Tag auf der Sportanlage, kümmert sich um die zahlreichen Kinder, organisiert Benefizveranstaltungen und Kleiderspenden, betreut die Eltern der Jugendkicker und pflegt nach wie vor die Platzanlage. Sein Einsatz und sein Wirken sind unfassbar und nicht in Worte zu fassen.
Vor dem Clubhaus und den Kabinen gibt es einen Platz, an dem sich die Besucher*innen vor den Einheiten versammeln. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Platz ihm zu Ehren mit seinem Namen „Nuri-Kurt-Platz“ zu benennen?
Der SV Schlebusch feiert am 05.08.2023 im heimischen Bühl
sein 100-jähriges Vereinsjubiläum. Dieser Anlass wäre eine einzigartige
Möglichkeit, an diesem Tag eine einzigartige Person mit solch einer „Ehre“ zu
beglücken – und diese Widmung/Benennung an diesem Tag auf der Bühne zu
vollziehen. Uns als Vertreter*innen des Vereins, den Kindern, Eltern und ganz
vielen anderen Menschen würde es eine große Freude bereiten.“
Osiris-Auszug,
gewünschter Standort siehe Pfeil
Die Verwaltung hat das Anliegen des Vereins geprüft und nimmt wie folgt Stellung:
Straßenbenennungen erfolgen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In erster Linie dienen sie der Orientierung, insbesondere dem Einsatz- und Rettungsdienst. Die Benennung hat vor allem eine ordnungsrechtliche Funktion. Neben Straßen können auch Wege, Plätze, Brücken etc. benannt werden.
Eine Benennung von Plätzen erfolgt, wenn:
- die Benennung aus Orientierungsgründen notwendig ist, d. h. der Platz als Orientierungshilfe dient,
- die „amtlichen“ Orientierungshilfen (Straßenname, Grundstücksnummer) zur Identifizierung nicht ausreichen bzw. nicht geeignet sind,
- dem Platz Häuser zugeordnet sind oder
- der Platz von besonderer Bedeutung ist und gestalterischen städtebaulichen Charakter besitzt.
Neben einer formellen Straßenbenennung ist auch eine Benennung aus rein gestalterischen Gründen möglich wie z. B. beim Rheindorfer Platz in Rheindorf-Süd. Diese Form der „inoffiziellen“ Benennung besitzt keinen offiziellen amtlichen Charakter. Somit ist sie kein Verwaltungsakt und verläuft ohne öffentliche Bekanntmachung. Es wird kein offizielles Straßenschild aufgestellt, sondern es kann eine Art (Straßen-)Hinweisschild installiert werden.
Im vorliegenden Fall kommt die Möglichkeit der Benennung aus gestalterischen Gründen in Betracht. Die vorgeschlagene Fläche gehört zum Sondervermögen des Sportpark Leverkusen (SPL). Seitens des SPL bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben, sofern ein passender Standort für das Schild, mit dem der Platz benannt werden soll, gefunden wird.
Zwischen dem geplanten Standort und (Landschafts-)Schutzflächen, Versorgungsleitungen oder dem Regenwasserkanal sind keine Konflikte zu erwarten. Es ist vorgesehen, eine Stange in den Boden einzubringen, an der das Platzschild befestigen wird.
Auf dem Schild wird die Bezeichnung „Nuri-Kurt-Platz“ sowie ein kurzer Hinweis zu seinen herausragenden Verdiensten aufgebracht:
Skizzierte Darstellung des möglichen
Standortes
Seitens der Verwaltung bestehen hinsichtlich der Gestaltung des Schildes und der Abgrenzung von der offiziellen Straßennamenbeschilderung keine Bedenken.
Der SV Schlebusch hat in Aussicht gestellt, das kleine Fundament für die Schilderstange herstellen zu lassen und die Befestigung sach- und fachgerecht vorzunehmen. Zudem wird er die Anfertigung des Schildes in Auftrag geben. Die anfallenden Material- und Arbeitskosten werden seitens des Vereins übernommen.
Die Verwaltung spricht sich für eine Unterstützung und Umsetzung des Vorhabens aus und schlägt vor, wie beschrieben zu verfahren.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: 300 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die Benennung des Platzes und die Installation der Beschilderung soll zum 100-jährigen Vereinsjubiläum des SV Schlebusch 1923 e. V. am 05.08.2023 erfolgen. Somit wäre eine Beschlussfassung in der nächst möglichen Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 14.09.2023 aus zeitlicher Sicht für das Vorhaben nicht mehr realisierbar.