Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2022“
- Beantragung der Förderung für das Sanierungskonzept "Hallenbad Bergisch
Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Photovoltaikanlage“
Vorlage
2023/2307
Aktenzeichen
sr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.             Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die prognostizierten Gesamtkosten für das Sanierungskonzept "Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Photovoltaikanlage“ betragen gemäß Kostenschätzung 5.930.580 €, inklusive anteiliger Mehrwertsteuer. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von mindestens 55 % werden im Projektzeitraum 2023 bis 2026 in den jeweiligen Wirtschaftsplänen ab 2024 ff. des Sportpark Leverkusen (SPL) dargestellt.


Der Rat bevollmächtigt den SPL, den sich ergebenen Eigenanteil über einen Kredit zu finanzieren.

 

Leverkusen, 10.07.2023

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(In Vertretung des                           Rh. Stefan Hebbel                          Rf. Milanie Kreutz

Oberbürgermeisters)

 

 

II.            Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates vom 05.06.2023 (Vorlage Nr. 2023/2181) wurde der Sportpark Leverkusen (SPL) beauftragt, den Zuwendungsantrag auf Basis des vorliegenden Sanierungskonzepts „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Umfassende bauliche und energetische Sanierung, Umgestaltung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches, Erneuerung der Lüftungsanlage und Bau einer kaskadierten Wärmepumpenanlage sowie einer Photovoltaikanlage“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Durchführung beauftragt wurde, zu stellen.

 

Der Zuwendungsantrag wurde fristgerecht eingereicht. Gleichzeitig wurde der Zuwendungsgeber darüber informiert, dass hinsichtlich des Vorsteuerabzuges, circa 10 % der Vorsteuerbeträge, die anteilsmäßig im BgA Bäder auf das Schulschwimmen entfallen, noch herauszurechnen sind. Aufgrund der Betriebsprüfung im BgA Bäder in 2022 durch das Finanzamt Leverkusen ist eine Änderung der steuerlichen Behandlung des Schulschwimmens eingetreten, die u. a. auch eine Änderung bei der Vorsteuerabzugsfähigkeit zur Folge hat. Der SPL kann nunmehr keine Vorsteuer für das Schulschwimmen mehr abziehen. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Projektskizze im September 2022 lag diese Änderung noch nicht vor.

 

Im Koordinierungsgespräch mit dem BBSR am 12.05.2023 wurde eine Änderung des Zuwendungsantrags bzw. des Ausgaben- und Finanzierungsplans nicht thematisiert. Zu diesem Zeitpunkt war die Netto-Gesamtsumme in Höhe von 5.820.000 € maßgebend. Nach internen Überlegungen seitens des BBSR bat der Fördergeber mit E-Mail vom 22.06.2023 darum, den Ausgaben- und Finanzierungsplan um die anteilige Mehrwertsteuer zu aktualisieren, sodass die Gesamtsumme nunmehr einen Betrag von 5.930.580 € (inklusive anteiliger Mehrwertsteuer) aufweist. Dementsprechend betragen die Eigenmittel inklusive anteiliger Mehrwertsteuer 3.311.580 € (mind. 55 %).

 

Gleichzeitig verlangt der Fördergeber für den Zuwendungsantrag erneut einen aktualisierten Ratsbeschluss über die Bereitstellung der sich um den Anteil der nicht abzugsfähigen Vorsteuer erhöhten Eigenmittel. Der Ratsbeschluss vom 05.06.2023 ist für die Prüfung des Zuwendungsantrags nicht mehr ausreichend.

 

Der aktualisierte Ratsbeschluss muss die Aufschlüsselung des Eigenanteils inklusiver anteiliger Mehrwertsteuer enthalten. Der aktualisierte Eigenanteil ist entsprechend der Förderquote in den jeweiligen Wirtschaftsjahren des SPL bereitzustellen. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 5.820.000 € netto (zuzüglich Mehrwertsteuer), inklusiver anteiliger Mehrwertsteuer betragen die prognostizierten Gesamtkosten 5.930.580 €.

 

Auf den Projektzeitraum von 2023 bis 2027 gesehen, werden prognostizierte Eigenmittel (inklusive anteiliger Mehrwertsteuer) in folgender Höhe bereitgestellt:

 

2023 für Baunebenkosten

(Planungsleistungen, Vergabeverfahren, Honorarleistungen)               116.645,00 €,

2024 für Baunebenkosten                                                                            215.082,00 €,

2025 für Bauleistungen                                                                              2.201.304,78 €,

2026 für Bauleistungen und Ausstattungen                                               778.548,22 €.

Gesamt                                                                                                          3.311.580,00 €.

 

Die Finanzierung der benötigten Eigenmittel in Höhe von mindestens 55 % (mindestens 3.311.580 € zzgl. anteiliger Mehrwertsteuer) erfolgt über einen dafür aufzunehmenden Kredit, der im Wirtschaftsplan des SPL jeweils dargestellt wird. Die Kreditleistung wird nach Förderzusage und vor Beginn der Baumaßnahme ab 2024 notwendig. Nach Bewilligung können die Förderbeträge ab 2023 abgerufen werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

Die Finanzierung des Eigenanteils dieser Maßnahme erfolgt über einen dafür aufzunehmenden Kredit und wird in den Wirtschaftsplänen des SPL in den nächsten Jahren dargestellt. Die Kreditleistung wird nach Förderzusage und vor Beginn der Baumaßnahme ab 2024 nötig. Der Kredit wird durch den SPL aufgenommen und bedient. Der städt. Haushalt wird durch die Kreditaufnahme nicht belastet.
Da die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Maßnahmen förderfähig sind, erhöht sich der Eigenanteil entsprechend. Dieser Anteil ist dann entsprechend zu kreditieren.

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Die Folgekosten werden grob geschätzt 6 % der Bausumme betragen. Der SPL refinanziert die oben genannten Kosten teilweise über die in Rechnungstellung eines Entgeltes für die Nutzung des Hallenbads für das Schul- und Vereinsschwimmen. Im Haushalt der Stadt Leverkusen sind entsprechende Budgets für die Schulschwimmen vorzusehen. Darüber hinaus finden im Hallenbad Schwimmkurse der SPL eigenen Schwimmschule Aqua-Vital statt. Die Entgelte für die Schwimmkurse dienen ebenfalls der Refinanzierung. Die Aufwendungen für Energie werden durch eine Sanierung mit nachhaltigen nicht fossilen Energieträgern reduziert.




 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Für die Erstellung des Zuwendungsbescheides ist ein rechtsgültiger aktualisierter Ratsbeschluss erforderlich. Da nicht bis zur nächsten regulären Ratssitzung gewartet werden kann, ist eine dringliche Entscheidung zwingend notwendig.