Betreff
Widmung nbso-Nordwest und Bahnstadtchaussee
Vorlage
2023/2316
Aktenzeichen
660-2159-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt im östlichen Teil der neuen bahnstadt opladen (nbso) die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) für folgende Verkehrsflächen:

 

1. Adam-Riese-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

2. Emmy-Noether-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

3. Grete-Kahn-Straße als Gemeinde-/Anliegerweg,

4. Leibnitzstraße als Gemeinde-/Anliegerweg,

5. Mercatorstraße als Gemeinde-/Anliegerweg,

6. Verbindungsweg von Adam-Riese-Straße zur Werkstättenstraße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,

7. Bahnstadtchaussee als Gemeinde-/Haupterschließungsstraße,

8. den Parkplatz östlich der Einmündung Bahnstadtchaussee/Gaußstraße als Platz der Gemeinde.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Straßen und Wege im Nordwestquadranten der östlichen neuen bahnstadt opladen (nbso), Beschlusspunkte 1 - 6, wurden aufgrund eines Erschließungsvertrages (2013-21) hergestellt. Ein Teil der Adam-Riese-Straße zwischen Kulturausbesserungswerk (KAW) und Emmy-Noether-Straße wurde im Auftrag der nbso im Jahr 2018 endgültig hergestellt. Die Haupterschließung ist die Bahnstadtchaussee, die im Auftrag der nbso entstand. Nach Abschluss der Bautätigkeiten im Bereich Nordwest konnten die letzten Gehwegarbeiten stattfinden. Der nordöstliche Parkplatz an der Ecke Gaußstraße ist dabei als selbstständige Anlage zu betrachten.

 

Die in den Anlageplänen ausgewiesenen Verkehrsflächen entsprechen den Vorgaben der Bebauungspläne Nr. 172 A. - D. Sie sind gemäß § 6 StrWG NRW formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

In den Anlagen ist der Umfang der Verkehrsflächen farblich dargestellt und mit den Ziffern des Beschlussentwurfs markiert.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein