Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt im östlichen Teil der neuen bahnstadt opladen (nbso) die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) für folgende Verkehrsflächen:
1. Adam-Riese-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,
2. Emmy-Noether-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,
3. Grete-Kahn-Straße als Gemeinde-/Anliegerweg,
4. Leibnitzstraße als Gemeinde-/Anliegerweg,
5. Mercatorstraße als Gemeinde-/Anliegerweg,
6. Verbindungsweg von Adam-Riese-Straße zur Werkstättenstraße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,
7. Bahnstadtchaussee als Gemeinde-/Haupterschließungsstraße,
8. den Parkplatz östlich der Einmündung Bahnstadtchaussee/Gaußstraße als Platz der Gemeinde.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Straßen und Wege im Nordwestquadranten der östlichen neuen bahnstadt opladen (nbso), Beschlusspunkte 1 - 6, wurden aufgrund eines Erschließungsvertrages (2013-21) hergestellt. Ein Teil der Adam-Riese-Straße zwischen Kulturausbesserungswerk (KAW) und Emmy-Noether-Straße wurde im Auftrag der nbso im Jahr 2018 endgültig hergestellt. Die Haupterschließung ist die Bahnstadtchaussee, die im Auftrag der nbso entstand. Nach Abschluss der Bautätigkeiten im Bereich Nordwest konnten die letzten Gehwegarbeiten stattfinden. Der nordöstliche Parkplatz an der Ecke Gaußstraße ist dabei als selbstständige Anlage zu betrachten.
Die in den Anlageplänen ausgewiesenen Verkehrsflächen entsprechen den Vorgaben der Bebauungspläne Nr. 172 A. - D. Sie sind gemäß § 6 StrWG NRW formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
In den Anlagen ist der Umfang der Verkehrsflächen farblich dargestellt und mit den Ziffern des Beschlussentwurfs markiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |