Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW
- Bestellung eines weiteren Geschäftsführers der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG)
Vorlage
2023/2326
Aktenzeichen
020-01-10-15-schw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft (LPG) die Weisung,

 

Herrn Björn Krischick gem. § 5 des Gesellschaftsvertrages der LPG mit Wirkung zum 01.09.2023 bis zum 30.06.2026 zum zweiten, gleichberechtigten Geschäftsführer der LPG, Stauffenbergstraße 14 - 20, 51379 Leverkusen, zu bestellen. Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der LPG, Herr Frank Schmitz, wird beauftragt, den Anstellungsvertrag auszuhandeln und mit Herrn Krischick abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Die Aufgaben der LPG werden sich in den kommenden Jahren massiv ändern und die Anforderungen, die an die LPG gerichtet werden, werden zudem deutlich an Bedeutung gewinnen. Während es in der Vergangenheit schwerpunktmäßig darum ging, die LPG wirtschaftlich zu führen, Eigentum zu verwalten und das Parkgeschäft im engeren Sinne mit dem beauftragten Pächter zu betreiben, werden Sanierungen/Modernisierungen in allen Objekten, Aufgabenerweiterungen (Errichtung neuer Objekte, Übernahme von Bestandsobjekten anderer Gesellschaften, Betreibermodelle) zukünftig vermehrt erforderlich sein. Dies haben die jeweiligen Geschäftsführenden auch in diversen Sitzungen in der Vergangenheit bekundet.

 

Personell können diese Aufgaben nicht allein durch die jetzige Geschäftsführung erbracht werden. Insbesondere erfordern die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten in der Tiefgarage City Center umfassende Abstimmungen mit der für das Projekt City C beauftragten Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort mbH (SWM).

 

Eine Bestellung des Geschäftsführers der SWM gleichsam in die Geschäftsführung der LPG ist deshalb sinnvoll und wird als zielführend erachtet. Hierdurch können Absprachen erleichtert, gemeinsam Synergien (wirtschaftlich wie auch personell) gehoben und die gemeinsame Vertretung der Interessen des Konzerns Stadt Leverkusen in Eigentümergemeinschaften etc. erreicht werden.

 

Auf eine formale Aufgabenverteilung zwischen den beiden Geschäftsführern soll verzichtet werden, da es genau darum geht, die Aufgaben gemeinsam anzugehen, beispielsweise:

 

-       Abstimmung der Sanierungsmaßnahmen Tiefgarage mit den weiteren Revitalisierungsmaßnahmen in der City C (zeitlich, rechtlich wie auch baulich),

-       Information/Beteiligung der Pächterin Q-Park GmbH & Co. KG in die Vorgänge,

-       Sanierungsmaßnahmen in den weiteren (Bestands-)Tiefgaragen,

-       Rekrutierung von qualifiziertem Personal,

-       Ausrichtung der Gesellschaft anhand eines erweiterten Aufgabenspektrums.

 

Die Bestellung wird von der Geschäftsführung der LPG begrüßt. Gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages der LPG können mehrere Geschäftsführende bestellt werden. Bei Vorhandensein von mehreren Geschäftsführenden wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführenden vertreten. Jeder/jedem von ihnen kann die Alleinvertretung durch Gesellschafterbeschluss übertragen werden.

 

Die Gesellschafterversammlung der LPG hat am 13.07.2023 den entsprechenden Beschluss vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein