Betreff
Widmung Andienungsweg Am Brungen
Vorlage
2023/2327
Aktenzeichen
660-2504-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) die Widmung des nördlichen Andienungswegs Am Brungen als Gemeinde-/sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie zur Andienung des Regenüberlaufbauwerks (Regenüberlaufbecken - RÜB) und des ehemaligen Turbinenhauses.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Jahr 1989 wurde ca. 350 m nördlich der Straße Am Brungen ein Regenüberlaufbauwerk/RÜB gebaut, das größtenteils über einen vorhandenen Wirtschaftsweg, der zweckentsprechend ausgebaut wurde, angedient wird. Lediglich die letzten 50 m verlaufen über das Waldgrundstück, auf dem das RÜB errichtet wurde. Im Jahr 2011 wurde das RÜB ausparzelliert und den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) übertragen.

 

Die Frage der rechtlichen Andienung tauchte nun auf, da im Hinterland das ehemalige Turbinenhaus der Talsperre von einer Stiftung in eine Fledermausunterkunft umgewandelt werden soll und seitens der Bauaufsicht der Stadt Leverkusen (FB 63) eine Andienungsbaulast verlangt wird. Vom Fachbereich Tiefbau (FB 66) wird daher vorgeschlagen, den asphaltierten Andienungsweg bis zum RÜB als sonstige öffentliche Straße im Sinne des StrWG NRW zu widmen. Somit könnte sich die privatrechtliche Sicherung (mit Aussagen zu Unterhaltung und Verkehrssicherung) auf den weiteren Anschluss des Gebäudes an das Wegenetz beschränken.

 

Die Funktion des bisherigen Wirtschaftsweges wird um die Andienung des RÜB und des ehemaligen Turbinenhauses erweitert. Hierfür ist ein förmliches Widmungsverfahren erforderlich.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein