Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) die Widmung des nördlichen Andienungswegs Am Brungen als Gemeinde-/sonstige öffentliche Straße, beschränkt auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie zur Andienung des Regenüberlaufbauwerks (Regenüberlaufbecken - RÜB) und des ehemaligen Turbinenhauses.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Jahr 1989 wurde ca. 350 m nördlich der Straße Am Brungen ein Regenüberlaufbauwerk/RÜB gebaut, das größtenteils über einen vorhandenen Wirtschaftsweg, der zweckentsprechend ausgebaut wurde, angedient wird. Lediglich die letzten 50 m verlaufen über das Waldgrundstück, auf dem das RÜB errichtet wurde. Im Jahr 2011 wurde das RÜB ausparzelliert und den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) übertragen.
Die Frage der rechtlichen Andienung tauchte nun auf, da im Hinterland das ehemalige Turbinenhaus der Talsperre von einer Stiftung in eine Fledermausunterkunft umgewandelt werden soll und seitens der Bauaufsicht der Stadt Leverkusen (FB 63) eine Andienungsbaulast verlangt wird. Vom Fachbereich Tiefbau (FB 66) wird daher vorgeschlagen, den asphaltierten Andienungsweg bis zum RÜB als sonstige öffentliche Straße im Sinne des StrWG NRW zu widmen. Somit könnte sich die privatrechtliche Sicherung (mit Aussagen zu Unterhaltung und Verkehrssicherung) auf den weiteren Anschluss des Gebäudes an das Wegenetz beschränken.
Die Funktion des bisherigen Wirtschaftsweges wird um die Andienung des RÜB und des ehemaligen Turbinenhauses erweitert. Hierfür ist ein förmliches Widmungsverfahren erforderlich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |