Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt für die öffentlichen Bereiche der Straße Im Dorf die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW). So wird der Straßenhauptzug und die Umfahrung des Marktplatzes als Gemeinde-/Anliegerstraße, der Marktplatz als Platz der Gemeinde (außerhalb von Veranstaltungen beschränkt auf den Fußgängerverkehr) und die Verlängerung des nördlichen Gehwegs zur Lehner Mühle als sonstige öffentliche Straße (beschränkt auf den Fußgängerverkehr) gewidmet.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Marktplatz Lützenkirchen in der Straße Im Dorf wurde entsprechend des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V26/III nach Osten verschoben. Nach Fertigstellung und Übernahme durch die Stadt Leverkusen sind die Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Der Straßenhauptzug Im Dorf ist zwar bereits im Jahr 1966 durch die damalige Stadt Opladen gewidmet worden, da aber keine Unterlagen vorhanden sind, die die räumliche Abgrenzung der Widmung belegen, erscheint es zweckmäßig, den Umfang der zu widmenden Verkehrsflächen im Rahmen dieser Vorlage zur Klarstellung neu festzulegen. Gleichzeitig wird der Gesetzesänderung zur Ausweisung des selbstständigen Fußwegs als sonstige öffentliche Straße nachgekommen.
Im Lageplan sind die Verkehrsflächen farbig hinterlegt. Die zu beschränkenden Flächen des Marktplatzes und des Fußwegs sind zusätzlich schraffiert.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |