Betreff
Ausbau Gehweg und Stellplätze Von-Ketteler-Straße
Vorlage
2023/2343
Aktenzeichen
660-kd
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung der öffentlichen Stellplätze und des öffentlichen Gehwegs an der Von-Ketteler-Straße in Höhe Hausnummer 45 wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Ausgangssituation:

Eine Investorin beabsichtigt, einen Mehrfamilienhauskomplex in Leverkusen-Bürrig an der Von-Ketteler-Straße in Höhe Hausnummer 45 zu errichten. Im Rahmen dieses Bauvorhabens ist auch die Errichtung einer Kindertagesstätte (Kita) vorgesehen.

 

Im Zuge des geplanten Bauprojekts werden die Parkplätze und der Gehweg an der Von-Ketteler-Straße neugestaltet. Aktuell verläuft der Gehweg entlang der Fahrbahn, was dazu führt, dass Fahrzeugführende den Gehweg entlang der Von-Ketteler-Straße überqueren müssen, um die Senkrechtparkplätze zu erreichen, die sich an den Gehweg anschließen.

 

Planung:

Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt mit dem Ziel, den Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger und die Sicherheit der Kinder in der zukünftigen Kita zu gewährleisten. Durch die Einrichtung von Schrägparkplätzen sowie der Verlegung des Gehwegs hinter die Parkplätze wird sichergestellt, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger und die Kinder der Kita nicht durch parkende Fahrzeuge behindert und gefährdet werden. Damit trägt die Neugestaltung dieses Abschnitts zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Im Vergleich zum Senkrechtparken, welches beim rückwärts Ausfahren eine Fahrbahnbreite von 6 Meter erfordert und somit nahezu die gesamte Breite der Von-Ketteler-Straße einnimmt, bietet das vorgesehene Schrägparken eine Lösung, um erhebliche Verkehrsbehinderungen aufgrund der stark befahrenen Straße zu vermeiden und um zugleich die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die Schrägparkplätze werden mit einer Tiefe von 4,30 m angelegt, der Überhangstreifen beträgt 0,70 m und der Gehweg erhält eine Breite von 2,15 m. Der geplante Ausbau der Parkplätze und des Gehwegs beläuft sich auf eine Gesamtlänge von ca. 60 m.

 

Die zwölf neuen öffentlichen Schrägstellplätze werden mit anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster in der Größe von 10/20/10 cm ausgebildet. Die bestehenden Beleuchtungsmasten werden auf den neuen Gehweg versetzt. Die Beleuchtung wird mit insektenfreundlicheren LED-Leuchten ausgestattet. Die bestehende Straßenentwässerung bleibt unverändert erhalten. An den angrenzenden Seiten der Parkfläche werden zwei neue Baumstandorte vorgesehen.

 

Kosten:

Gemäß der Kostenberechnung des Ingenieurbüros, das von der Investorin beauftragt wurde, belaufen sich die Gesamtkosten für den Straßenbau, einschließlich Begrünung, Beleuchtung und sonstige Nebenkosten, auf etwa 116.000 €. Eine Kostenbeteiligung der Stadt Leverkusen findet nicht statt. Der Bauträger übernimmt sämtliche Kosten.

 

Weiteres Vorgehen:

Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung wird zur Umsetzung der Maßnahme zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Leverkusen ein Ausbauvertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) geschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Anschluss an die Hochbautätigkeiten vorgesehen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein