Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
Vorlage
2023/2350
Aktenzeichen
20-21-2023-kra
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, unter Bezugnahme auf den Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Anhangs sowie des Lageberichtes einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 102 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu erteilen. Er empfiehlt dem Rat, die nachfolgenden Beschlüsse der Ziffern 2. und 3. zu fassen.

 

2.     Der Rat stellt durch Beschluss nach § 96 GO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2022 fest und beschließt gleichzeitig, den Überschuss in Höhe von 30.466.503,84 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

3.     Der Rat erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 96 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.

 

Die Beschlussfassung zu Ziffer 1. durch den Rechnungsprüfungsausschuss basiert auf der Rechnungsprüfungsordnung (RPO).

 

Kenntnis genommen                                         Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO                            Der Leiter des Fachbereichs

gezeichnet:                                                         Rechnungsprüfung und Beratung

In Vertretung                                                       gezeichnet:

Adomat                                                                Krämer

Stadtdirektor

(In Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

 

Die Beschlussfassung über die Verwendung des festgestellten Jahresüberschusses zum 31.12.2022 (Ziffer 2.) trifft der Rat nach Vorberatung durch den Finanz- und Digitalisierungsausschuss.

 

gezeichnet:                                                         gezeichnet:

In Vertretung                                                       In Vertretung

Adomat                                                                Molitor

Stadtdirektor                                                        Stadtkämmerer

(In Vertretung des                                             

Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Leverkusen. Er bedient sich hierzu der örtlichen Rechnungsprüfung. Diese hat den Jahresabschluss dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Der Lagebericht wurde von ihr darauf geprüft, ob er den gesetzlichen Vorschriften entspricht, mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt Leverkusen gibt. Dies betrifft auch die Frage, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Die Rechnungsprüfung hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Bericht erstellt und den gesetzlich geforderten Schlussvermerk in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks erteilt. Zu Einzelheiten des Prüfungsablaufs und -ergebnisses wird auf den als Anlage beigefügten Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss legt seiner Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts den Prüfbericht der Rechnungsprüfung zugrunde. Die Rechnungsprüfung empfiehlt, das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vollständig zu übernehmen und diese zum eigenen Schlussbericht und Bestätigungsvermerk zu erklären.

 

Über das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ist der Rat zu unterrichten. Dieser hat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen; zugleich ist über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu entscheiden. Da sich aus der Jahresabschlussprüfung keine Gründe ergeben, die gegen eine vorbehaltlose Entlastung sprechen, empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss eine entsprechende Beschlussfassung.

 

Der Rat entscheidet zudem über die Verwendung des erzielten Jahresüberschusses. Die Rechnungsprüfung empfiehlt, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zuzuführen.