Betreff
Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL)
- Anteilskauf Stadt Leverkusen
- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
- Erteilung von Weisung gem. gem. § 113 Abs. 1 GO NRW, Änderung des Gesellschaftsvertrages der WfL
Vorlage
2023/2363
Aktenzeichen
020-01-17-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den Erwerb der Anteile der Sparkasse Leverkusen (20%) und der Currenta GmbH & Co. OHG (1,01%) an der WfL mit Wirkung zum 01.01.2024 und beauftragt die Verwaltung, alle mit dem Anteilskauf verbundenen Maßnahmen einzuleiten.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen bevollmächtigt die Verwaltung, nach Maßgabe der

    Begründung,

    - außerplanmäßig Finanzmittel in Höhe von insgesamt 202.900,00 €

    - bei der Finanzstelle PN 82001507012001, Finanzposition 784300

    zur Verfügung zu stellen.

 

3. Nach Beschluss zu 1. wird den Vertreter*innen der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung erteilt, Änderungen des Gesellschaftsvertrages der WfL, die den in der als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Synopse dargestellt sind, zuzustimmen.

 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle in Verbindung mit dem Anteilskauf an der WfL erforderlichen Regelungen zu treffen bzw. Handlungen vorzunehmen, insbesondere:

- das Anzeigeverfahren nach § 115 (1) lit. b GO NRW einzuleiten und
- die erforderliche notarielle Beurkundung zu veranlassen.

 

5. Soweit eventuelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, erforderlich sind, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.

 

 

 

 

gezeichnet:                                                                                     In Vertretung

 

Richrath                                                                                           Molitor           

Begründung:

 

Zu Beschlusspunkt 1.:

 

Es ist beabsichtigt, zum 01.01.2024 die Anteile der Sparkasse Leverkusen in Höhe von 20 % und der Currenta GmbH & Co. OHG in Höhe von 1,01 % an der WfL zu erwerben, sodass sich die Anteile an der WfL dann zu 100 % in Händen der Stadt Leverkusen befinden.

 

Die Sparkasse Leverkusen bietet der Stadt Leverkusen ihren 20%igen Anteil nach Absprache zu einem Verkaufspreis von 200.000,00 € an. Die Currenta GmbH & Co. OHG bietet der Stadt Leverkusen ihren 1,01%igen Anteil nach Absprache zu einem Verkaufspreis von 2.900,00 € an.

 

Somit ist zukünftig eine 100%ige Verlustabdeckung der WfL im Haushalt der Stadt Leverkusen ab dem Jahr 2024 zu etatisieren.

 

 

Zu Beschlusspunkt 2.:

 

Für den Anteilskauf werden Finanzmittel i. H. v. 202.900,00 € benötigt. Diese stehen im Haushalt nicht zur Verfügung. Da der Anteilskauf zum 01.01.2024 abgeschlossen sein soll, muss eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen. Entsprechende Deckungsmittel stehen auf Finanzstelle 82000166012001 Finanzposition 782200 zur Verfügung.

 

Zu Beschlusspunkt 3.:

 

Durch die vollständige Übernahme der Anteile an der WfL durch die Stadt Leverkusen wird eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der WfL notwendig

 

Zu § 7.1 Gesellschafterversammlung

Das Gremium Gesellschafterversammlung der WfL wird um zwei Mitglieder, je ein Mitglied der Sparkasse Leverkusen und ein Mitglied der Currenta GmbH & Co. OHG, von vier Mitgliedern auf zwei Mitglieder der Stadt Leverkusen reduziert.

 

Zu § 12.1 Zusammensetzung Aufsichtsrat

Das Gremium Aufsichtsrat der WfL wird um drei Mitglieder der Sparkasse Leverkusen sowie um das beratende Mitglied der Currenta GmbH & Co. OHG von zehn auf sieben Mitglieder reduziert.

 

Zu § 15.1 Beschlussfassung im Aufsichtsrat, wenn eine ordnungsgemäß einberufene Sitzung nicht beschlussfähig ist und eine neue Sitzung einberufen werden muss

 

Änderung der Anzahl der teilnehmenden Mitglieder an der Beschlussfassung der zum zweiten Mal einberufenen Gremiensitzung wegen nicht bestehender Beschlussfähigkeit in der ersten einberufenen Sitzung von vier auf drei Mitglieder, da das Gremium des Aufsichtsrates nun aus nur noch sieben anstatt zehn Mitgliedern besteht.

 

Zu § 22 Leistungsaustausch mit Gesellschaftern

Änderung des Wortes „Gesellschaftern“ in „Gesellschafterin“.

 

Alle geplanten Änderungen sind der in der Anlage dargestellten Synopse zu entnehmen. Über die Änderungen entscheidet gem. § 11.1 i. V. m. § 7.2 die Gesellschafterversammlung der WfL nach Weisung des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Zu Beschlusspunkt 4.:

 

Die Entscheidung des Rates ist der Aufsichtsbehörde vor ihrer Umsetzung nach § 115

Abs.1 lit. b GO NRW der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.

Alle mit der Abwicklung verbundenen Kosten werden von der Stadt Leverkusen

getragen.

 

 

 

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 82001507012001 Finanzposition/en:  784300     

Auszahlungen für die Maßnahme: Ankäufe Anteile WfL 202.900,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN 82000166012001 Finanzposition 782200 in Höhe von 202.900,00 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar. Kann erst mit Vorlage des Wirtschaftsplans der WfL für 2024 beziffert werden.

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:

 

    

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit: