Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2023/2367
Aktenzeichen
s
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Leverkusen“ wird beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                              Molitor                                             Adomat

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung vom 26.09.2022 die Überarbeitung der „Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen“ beschlossen. Zu diesem Zweck wurde gemäß Beschluss eine Arbeitsgruppe mit den Fachbereichen Schulen (FB 40) und Kinder und Jugend (FB 51) unter Beteiligung der jugend- und schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern sowie des Stadtelternrates eingerichtet. Sowohl die Einzelvertreterinnen und Einzelvertreter als auch die Stadtschulpflegschaft wurden zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe eingeladen. Vorausgegangen waren zwei Bürgeranträge, die eine Überprüfung bzw. eine Optimierung der Satzung zum Inhalt hatten.

 

Ziel war es, die Satzung transparenter und verständlicher - insbesondere für die Eltern - zu formulieren. Hierfür wurde auf die Expertise eines externen Beraters zurückgegriffen. Die Anpassung der Beitragstabellen sollte sozialverträglicher sein, d. h., Entlastung in den unteren und stärkere Belastung in den oberen Einkommensstufen. Letztere einhergehend mit der Schaffung weiterer Stufen im oberen Einkommenssegment.

 

Sowohl die Anpassung der Elternbeitragssatzung als auch die Beitragstabellen sind als Anlage beigefügt.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0605 Sachkonto: 432100

Innenauftrag 510006050202 – Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen

Innenauftrag 510006050101 – Elternbeiträge Kindertagespflege

 

Produkt: 0305 Sachkonto 432100

Innenauftrag 400003050108 – Elternbeiträge offene Ganztagsschule (GS)

Innenauftrag 400003050608 – Elternbeiträge offene Ganztagsschule (FS)

 

Aufwendungen für die Maßnahme: Aktuell nicht bezifferbar

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 08/2024

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): s. Anlage

Produkt: 0605 Sachkonto 432100

Produkt: 0305 Sachkonto 432100

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Wie aus der beigefügten Anlage der Hochrechnungen ersichtlich wird, können sich bei einer positiven Beschlussfassung Mindererträge von ca. 880.000 € bis ca. 2,6 Mio. € ergeben. Diese sind dann in der jeweiligen Haushaltsplanung zu berücksichtigen und würden zu einer weiteren Haushaltsbelastung führen, die zu kompensieren ist.              

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der noch vorzunehmenden internen Abstimmungen war es leider nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger zu erstellen. Da eine Beschlussfassung im laufenden Turnus jedoch ratsam ist, um die entsprechenden weiteren Bearbeitungsschritte im Hinblick auf den Satzungsbeginn 01.08.2024 vorbereiten zu können, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.