Betreff
Ausbauplanung der öffentlichen Verkehrsanlage "Quettinger Straße von Kreuzung Borsigstraße bis zum Kreisverkehr Campusallee"
Vorlage
2023/2370
Aktenzeichen
Büro-leo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die in den Anlagen 1 bis 3 dargestellte Ausbauplanung der öffentlichen Verkehrsanlage „Quettinger Straße von Kreuzung Borsigstraße bis zum Kreisverkehr Campusallee“, die teilweise seitens des Aufsichtsrates der neuen bahnstadt opladen GmbH (nbso) beauftragt wurde, wird rückwirkend zu den in der Begründung genannten Zeitpunkten beschlossen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Molitor

 

Begründung:

 

Mit Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010 (Vorlage Nr. 0555/2010) wurden verschiedene Kompetenzen der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II auf den Aufsichtsrat der neuen bahnstadt opladen GmbH (folgend nbso) übertragen. Der Übertragungsbeschluss nimmt hoheitliche Maßnahmen aus. Die Entscheidung über Neu- und Ausbauplanungen der öffentlichen Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Ingenieurbauwerke) stellen nach § 9a Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) hoheitliche Maßnahmen des Straßenbaulastträgers dar.

 

Im Rahmen eines anhängigen Klageverfahrens bezüglich der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau der Quettinger Straße hat der Kläger gerügt, dass die Entscheidung über die Ausbauplanung für den Teil der Quettinger Straße, der im Stadtumbaugebiet der nbso liegt, nicht durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II erfolgt ist. Der beratende Rechtsanwalt rät daher dazu, diese Zustimmung nachträglich einzuholen, da die hoheitliche Willensbildung eine wesentliche Voraussetzung für die Beitragserhebung darstellt und der Streitfall ansonsten zu scheitern droht.

 

Die nachträgliche Beschlussfassung ist erforderlich, auch wenn die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in den Entscheidungsprozess zur Planung und Durchführung der Maßnahmen stets eingebunden war und in regelmäßigen Abständen von der nbso über alle Maßnahmen informiert wurde. Durch die nachträgliche Beschlussfassung wird der Wille des zuständigen Organs, der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II, sich die Maßnahme mit der Folge zu eigen zu machen, dass mit ihrer Verwirklichung Beitragspflichten entstehen, zum Ausdruck gebracht.

 

Da die Ausbaumaßnahme bereits umgesetzt ist, werden sowohl die ursprünglichen Ausbaupläne genehmigt und darüber hinaus auch alle Änderungen in der Planung, wie sie letztlich im Bestandsplan erscheinen.

 

Beschreibung der Ausbaumaßnahme:

Die Quettinger Straße zwischen Borsigstraße und Campusallee wurde in 2 Abschnitten geplant und ausgebaut. Der Ausbau des erstens Abschnittes von Kreuzung Borsigstraße Richtung Kreisverkehr Campusallee bis zur Höhe Hausnummer 281 wurde mit Vorlage „Umbau des Knotens Quettinger Straße/ Felderstraße/ Borsigstraße“, Vorlage Nr. 2525/2013, seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 04.02.2014 beschlossen.

 

Neben dem Umbau des Knotenpunktes wurde die Fahrbahn der Quettinger Straße von der Kreuzung Borsigstraße um eine Fahrspur mit einer Länge von ca. 75 Metern als Verflechtungsstrecke erweitert und die Fahrbahn erneuert. Der nördliche Gehweg wurde erneuert und um einen baulich getrennten Radweg erweitert. Entgegen der ursprünglichen Ausbauplanung für den südlichen Gehweg, die einen getrennten Geh- und Radweg vorsah, wurde dieser zu einem kombinierten Geh- und Radweg umgebaut.

 

Der zweite Abschnitt von Höhe Hausnummer 281 bis Kreisverkehr Campusallee wurde durch die nbso umgesetzt. Bestandteil der Ausbaumaßnahme war hier die Erneuerung der Fahrbahn, die Anlegung von nördlich 2 Parkbuchten mit ordnendem Straßenbegleitgrün inklusive 2 Bäumen und die Weiterführung des nördlich baulich getrennten Geh-und Radweges auf beiden Seiten. Aufgrund der im 1. Abschnitt erfolgten Anlegung eines kombinierten Geh- und Radweges auf der Südseite wurde dieser im zweiten Abschnitt seitens der nbso ebenfalls als kombinierter Geh- und Radweg weitergeführt.

 

Aufgrund des begrenzten Querschnittes wurden die Radwege schließlich auf der Fahrbahn weitergeführt und entsprechende Radfahrerschleusen und Fahrradschutzstreifen angelegt.

 

Die Beleuchtungsanlage wurde angepasst.

 

Die beitragsfähigen Baukosten betragen für den 1. Bauabschnitt rd. 125.000 € und für den 2. Bauabschnitt rd. 172.000 €. Die Maßnahme führt zu Straßenbaubeiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung. Der Anliegeranteil beträgt für die Fahrbahn 50 % und für den Geh- und Radweg 60 %. Die Anpassung der Beleuchtungsanlage ist nicht beitragsfähig.

 

Die erste werkvertragliche Abnahme für den ersten Bauabschnitt erfolgte am 07.07.2015. Der Beschluss wird für den ersten Bauabschnitt mit Rückwirkung zum 06.07.2015 gefasst. Die erste werkvertragliche Abnahme für den zweiten Bauabschnitt erfolgte am 30.11.2016. Der Beschluss wird für den zweiten Bauabschnitt mit Rückwirkung zum 29.11.2016 gefasst.

 

Die Ausbaupläne sowie der Bestandsplan sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt. Da die jeweiligen Pläne jeweils ein größeres Plangebiet abbilden, sind die jeweils gegenständlichen Abschnitte blau eingerahmt.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein