Beschlussentwurf:
Die in den Anlagen 1-4 dargestellte Neubauplanung der öffentlichen Verkehrsanlage „Werkstättenstraße von Hausnummer 7 bis Campusallee“, die seitens des Aufsichtsrates der neuen bahnstadt opladen GmbH (nbso) beauftragt wurde, wird rückwirkend zu dem im Begründungstext genannten Zeitpunkt beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Molitor
Begründung:
Mit Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010 (Vorlage Nr. 0555/2010) wurden verschiedene Kompetenzen der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II auf den Aufsichtsrat der neuen bahnstadt opladen GmbH (folgend nbso) übertragen. Der Übertragungsbeschluss nimmt hoheitliche Maßnahmen aus. Die Entscheidung über Neu- und Ausbauplanungen der öffentlichen Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Ingenieurbauwerke) stellen nach § 9a Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) hoheitliche Maßnahmen des Straßenbaulastträgers dar.
Da für den Neubau der Werkstättenstraße von Hausnummer 7 bis Campusallee bisher keine Beschlussfassung seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vorliegt, soll diese nunmehr nachgeholt werden. Die nachträgliche Beschlussfassung ist erforderlich, auch wenn die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in den Entscheidungsprozess zur Planung und Durchführung der Maßnahmen stets eingebunden war und in regelmäßigen Abständen von der nbso über alle Maßnahmen informiert wurde. Durch die nachträgliche Beschlussfassung wird der Wille des zuständigen Organs, der Bezirksvertretung, sich die Maßnahme mit der Folge zu eigen zu machen, dass mit ihrer Verwirklichung Beitragspflichten entstehen, zum Ausdruck gebracht.
Da die Maßnahme bereits umgesetzt ist, werden sowohl die ursprünglichen Ausbaupläne als auch alle Änderungen in der Planung genehmigt, wie sie letztlich im Bestandsplan erscheinen.
Beschreibung der Neubaumaßnahme:
Die Planung und Ausgestaltung der Werkstättenstraße von Hausnummer 7 bis Campusallee wurden seitens der nbso durchgeführt. Hierbei wurde das verbindliche Planungsziel, die bestehenden Kastanien entlang der Werkstättenstraße zu erhalten, eingehalten. Bestandteil des Ausbaus war eine Fahrbahnbreite im südlichen Abschnitt als Einrichtungsverkehr von mindestens 3,75 m je Richtung. Die Stellplätze in Schrägaufstellung zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen wurden zugunsten von lokalen Längsaufstellmöglichkeiten verändert, um so dem möglichen Anlieferungsverkehr durch Kurzzeitparkräume Rechnung zu tragen. Die Fahrbahnbreite im nördlichen Abschnitt zwischen Campusbrücke und Hausnummer 7 beträgt 6,50 m.
Weiterhin wurde auf der Westseite der Werkstättenstraße der im Norden bereits angesetzte gemeinsame Rad- und Gehweg von 3,50 m Breite bis zum südlichen Ende weitergeführt. Auf der Ostseite der Werkstättenstraße wurde der bestehende Gehweg mit einer Breite von mind. 2 m erneuert. Mögliche und bekannte Grundstückszufahrten wurden entsprechend berücksichtigt. Zum Schutz der Kastanien wurde ein mindestens 6 m breiter Grünstreifen um die Bäume, inklusive Wurzelbelüftungen, hergestellt. Weiterhin erfolgte aufgrund des großen Querschnittes der Straße die beidseitige Beleuchtung mit feuerverzinkten Stahlmasten und LED-Leuchten.
Die erste
werkvertragliche Abnahme erfolgte am 08.06.2016. Der Beschluss wird mit
Rückwirkung zum 07.06.2016 gefasst. Die beitragsfähigen Kosten betragen rd.
1,8 Mio. €. Die Maßnahme führt zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen
nach §§ 127 ff. Bausetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der städtischen
Beitragssatzung. Der Anliegeranteil beträgt 90 %.
Die Neubaupläne sowie die Bestandspläne sind als Anlagen 1 bis 4 beigefügt. Da die jeweiligen Pläne jeweils ein größeres Plangebiet abbilden, sind die jeweils gegenständlichen Abschnitte blau eingerahmt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |