Beschlussentwurf:

 

Die in den Anlagen 1-7 dargestellte Neubauplanung der öffentlichen Verkehrsanlagen „Europa-Allee einschließlich der Stichstraßen“ sowie der Straße „Am Brückenpark“, die seitens des Aufsichtsrates der neuen bahnstadt opladen GmbH (nbso) beauftragt wurde, wird rückwirkend zu dem im Begründungstext genannten Zeitpunkt beschlossen.

 

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Molitor

Begründung:

 

Mit Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010 (Vorlage Nr. 0555/2010) wurden verschiedene Kompetenzen der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II auf den Aufsichtsrat der neuen bahnstadt opladen GmbH (folgend nbso) übertragen. Der Übertragungsbeschluss nimmt hoheitliche Maßnahmen aus. Die Entscheidung über Neu- und Ausbauplanungen der öffentlichen Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Ingenieurbauwerke) stellen nach § 9a Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) hoheitliche Maßnahmen des Straßenbaulastträgers dar.

 

Da für den Neubau der Europa-Allee inklusive Stichstraßen sowie der Straße Am Brückenpark bisher keine Beschlussfassung seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vorliegt, soll diese nunmehr nachgeholt werden. Die nachträgliche Beschlussfassung ist erforderlich, auch wenn die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in den Entscheidungsprozess zur Planung und Durchführung der Maßnahmen stets eingebunden war und in regelmäßigen Abständen von der nbso über alle Maßnahmen informiert wurde.

 

Durch die Beschlussfassung wird der Wille des zuständigen Organs, der Bezirksvertretung, sich die Maßnahme mit der Folge zu eigen zu machen, dass mit ihrer Verwirklichung Beitragspflichten entstehen, zum Ausdruck gebracht.

 

Beschreibung der Neubauplanung:

Der Neubau der Europa-Allee erfolgte im Abstand von 6,50 m zur neu verlegten Gütergleisstrecke. Die Anbindung an das vorhandene Straßennetz ist im Süden, auf Höhe Erzeugergroßmarkt/VW-Zentrum, mittels eines ovalen Kreisverkehrs, der auch die Rampe zum Recyclingbetrieb der Firma Bender berücksichtigt, realisiert worden. Diese Rampe wurde im Vorfeld bereits so ausgebaut, dass sie unproblematisch und unter Betrieb an die spätere Höhenlage des ovalen Kreisverkehrs angeschlossen werden konnte. Im anschließenden Bereich der Europa-Allee stand entlang des Raiffeisenmarktes nur ein sehr begrenzter Planungsquerschnitt zur Verfügung, der lediglich die reine Fahrbahn ermöglichte. Separate Bereiche für zu Fuß Gehende und Radfahrende konnten nicht hergestellt werden.

 

Im Norden entstand ein kompakter Kreisverkehr mit 35 m Durchmesser, der hier die Europa-Allee mit Lützenkirchener Straße und Freiherr-vom-Stein-Straße verbindet. Innerhalb des Verlaufs der Europa-Allee werden benötigte Stichstraßen und Querverbindungen mittels Linksabbiegespuren angebunden. Auf Höhe des Brückenparks ist ein Kreisverkehr entstanden, um den dort entstandenen Verkehr problemlos abzuwickeln.

 

Die Querschnittsaufteilung der Europa-Allee sieht überwiegend wie folgt aus:

 

·         einseitiger Gehweg mit 2 m Breite,

·         Grünstreifen mit Bäumen mit 2,5 m Breite,

·         Richtungsfahrstreifen mit 4,5 m Breite,

·         baulicher, begrünter und mit Bäumen versehener Trennstreifen mit 3 m Breite,

·         Richtungsfahrstreifen mit 4,5 m Breite,

·         Grünstreifen bzw. Schrammbord mit 0,5 m Breite,

·         anschließende begrünte Lärmschutzwand zur Gütergleisstrecke.

 

Anmerkung: Auf der Ostseite der Europa-Allee ist kein Gehweg entstanden, da diese hier anbaufrei ist und unmittelbar an die Güterzugstrecke anschließt, deren Abtrennung durch die aus dem Bebauungsplan Nr. 208 B „nbso-Westseite Quartiere“ resultierenden Lärmschutzwand erfolgt.

 

Weiterhin erfolgte die Aufstellung einer Beleuchtungsanlage, überwiegend auf dem baulichen Trennstreifen in der Fahrbahnmitte, ansonsten auf dem einseitigen Gehweg. Die Anlage besteht aus feuerverzinkten Stahlmasten, bestückt mit überwiegend 2 LED-Leuchten auf Auslegern. Die Stichstraßen bestehen derzeit lediglich als Baustraßen und sollen als Mischflächen mit 10,5 m Breite in Pflasterbauweise, inkl. seitlichen Park- und Grünstreifen und einseitiger Beleuchtung, hergestellt werden.

 

Die Straße Am Brückenpark wurde mit einer Fahrbahn mit 6,5 m Breite in Asphaltbauweise hergestellt. Über die Baumaßnahme Brückenpark wurde südlich angrenzend ein Gehweg mit 2 m Breite, ein 2 m breiter Grünstreifen (Baumplanzungen und Kräuterrasen) zur Trennung von der Fahrbahn und die Beleuchtung hergestellt. Der nördliche Gehweg wird bis Ende 2024 ergänzt. Dies betrifft auch den Endausbau der anderen, bisher noch nicht hergestellten Gehwege entlang der Europa-Allee und die Stichstraßen.

 

Die erste werkvertragliche Abnahme erfolgte am 12.11.2021. Der Beschluss wird mit Rückwirkung zum 11.11.2021 gefasst. Die beitragsfähigen Baukosten betragen voraussichtlich rd. 3,5 Mio. €. Die Maßnahme führt zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung. Der Anliegeranteil beträgt 90 %.

 

Die detaillierte Neubauplanung ist als Anlage 1 bis 7 beigefügt.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein