Beschlussentwurf:

 

Die in den Anlagen 1-6 dargestellte Neubauplanung der öffentlichen Anlage „Lärmschutzwand entlang der Europa-Allee“, die seitens des Aufsichtsrates der neuen bahnstadt opladen GmbH (nbso) beauftragt wurde, wird rückwirkend zu dem im Begründungstext genannten Zeitpunkt beschlossen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Molitor

Begründung:

 

Mit Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010 (Vorlage Nr. 0555/2010) wurden verschiedene Kompetenzen der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II auf den Aufsichtsrat der neuen bahnstadt opladen GmbH (folgend nbso) übertragen. Der Übertragungsbeschluss nimmt hoheitliche Maßnahmen aus.

 

Die Entscheidung über Neu- und Ausbauplanungen der öffentlichen Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Ingenieurbauwerke) stellen nach § 9a Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) hoheitliche Maßnahmen des Straßenbaulastträgers dar. Da für den Neubau der Lärmschutzwand entlang der Europa-Allee bisher keine Beschlussfassung seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vorliegt, soll diese nunmehr nachgeholt werden.

 

Die nachträgliche Beschlussfassung ist erforderlich, auch wenn die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in den Entscheidungsprozess zur Planung und Durchführung der Maßnahmen stets eingebunden war und in regelmäßigen Abständen von der nbso über alle Maßnahmen informiert wurde. Durch die nachträgliche Beschlussfassung wird der Wille des zuständigen Organs, der Bezirksvertretung, sich die Maßnahme mit der Folge zu eigen zu machen, dass mit ihrer Verwirklichung Beitragspflichten entstehen, zum Ausdruck gebracht.

 

Beschreibung der Neubaumaßnahme:

Im Rahmen der Verwirklichung des Bebauungsplans Nr. 208/II „Opladen – nbso/Westseite“ wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III „Opladen – nbso/Westseite – neue Bahnallee und Alkenrath – westlich Schlebuschrath“, 2. Änderung, die Errichtung einer schallschutztechnisch erforderlichen Lärmschutzwand zwischen der Europa-Allee und der Bahnstrecke beschlossen. Im Zuge der erstmaligen Herstellung der Straße Europa-Allee wurde die Lärmschutzwand mit insgesamt 1.327 m zwischen der Europa-Allee und der Bahnstrecke nach dem Kreisverkehr Lützenkirchener Straße bis Höhe Erzeugergroßmarkt erbaut. Die Lärmschutzwand weist eine Höhe von 2,3 m über Schienenoberkante auf und besteht aus begrünbaren Lärmschutzelementen sowie Betonsockelelementen. Die Lärmschutzwand ist mit wildem Wein begrünt.

 

Als Besonderheit weist die Lärmschutzwand einen Torsionsbalken von 16,60 m Länge auf, der über das vorhandene Regenüberlaufbecken der Technischen Betriebe Leverkusen AöR (TBL) verläuft.

 

Die erste werkvertragliche Abnahme erfolgte am 26.06.2020. Der Beschluss wird mit Rückwirkung zum 25.06.2020 gefasst. Die beitragsfähigen Baukosten betragen rd. 2,7 Mio. €. Die Maßnahme führt zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung. Der Anliegeranteil beträgt 80 %.

 

Die Neubaupläne sind als Anlagen 1 bis 6 beigefügt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein