Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Personalausschuss bestellt zum 01.10.2023 als
Schriftführerin: Frau Katrin Zimmermann.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Aufgrund organisatorischer Änderungen innerhalb des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke sollen die Zuständigkeiten der Schriftführung im Haupt- und Personalausschuss zum 01.10.2023 neu zugeordnet werden.
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt der Ausschuss die Schriftführerin/den Schriftführer und die Stellvertreterinnen/die Stellvertreter. Die Niederschriften sind von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden und der Schriftführerin/dem Schriftführer zu unterzeichnen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |