Betreff
Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen
- Reintegration der KulturStadtLev (KSL) in die Kernverwaltung
Vorlage
2023/2400
Aktenzeichen
010-ca/II-leo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die verwaltungsinterne Projektstruktur zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 30.03.2023 zum Antrag Nr. 2023/2114 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen“ zur Kenntnis.

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen hebt seinen Beschluss vom 30.03.2023 zum Antrag Nr. 2023/2114, Beschlusspunkt 2, zur Einrichtung eines eigenständigen Fachbereiches „Weiterbildung und Außerschulische Bildung“ im Dezernat IV aus den in der Vorlage dargelegten Gründen auf.

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Neuordnung der Kultur nach Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev zum 31.12.2023 durch Reintegration in die Kernverwaltung zum 01.01.2024 in folgender Struktur vornimmt:

·        Dezernat I: Bildung des Fachbereiches 18 „Kultur und Stadtmarketing“ mit den Stabsstellen Museum Morsbroich und Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte (heute: Stadtarchiv);

·        Dezernat IV: Bildung der vier Stabsstellen Volkshochschule, Musikschule, Stadtbibliothek und Jugendkunstgruppen mit Angliederung an den Dezernenten;

·        Dezernat V: Bildung einer neuen Abteilung „Gebäudemanagement Kultur“ im Fachbereich Gebäudewirtschaft.

4.    Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, über den Projektfortschritt in regelmäßigen Abständen Bericht zu erstatten. Notwendige politische Entscheidungen sollen anlassbezogen mit zunehmendem Projektfortschritt und Projektstand eingeholt werden.

5.    Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, nach 12 Monaten eine Evaluation vorzunehmen. Über das Ergebnis der Evaluation und daraus abgeleitete Maßnahmen ist Bericht zu erstatten.

 

 

gezeichnet:

            In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung

Richrath             Molitor                Lünenbach        Adomat               Deppe

 

Begründung:

 

Ausgangslage:

 

In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Rat der Stadt Leverkusen zum Antrag Nr. 2023/2114 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen“ mehrheitlich den nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

1.    Die Kulturarbeit der Stadt Leverkusen wird organisatorisch neu aufgestellt. Der Oberbürgermeister und die Verwaltung erarbeiten hierzu einen Organisationsaufbau im Dezernat I unter Einbeziehung der Bereiche Kunst, Kultur, Museum Schloss Morsbroich und dem zu gründenden Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte.

 

2.    Im Bereich des Dezernates IV Schulen, Kultur, Jugend und Sport wird der Fachbereich Weiterbildung und Außerschulische Bildung eingerichtet. Dieser umfasst die VHS, die Stadtbibliothek mit ihren Nebenstellen, die Musikschule, die Jugendkunstgruppen und einen Zentralen Dienst für die administrative Betreuung.

 

3.    Bzgl. des Wirtschaftsplans 2023 und der Stellenübersicht der KulturStadtLev wird beschlossen, die Ausschreibung neuer Stellen und Wiederbesetzungen auszusetzen. Ausnahmen hiervon, die organisationstechnisch notwendig sind, werden dem Haupt- und Personalausschuss zur Freigabe vorgelegt.

 

4.    Die KulturStadtLev als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Leverkusen wird zum 31.12.2023 aufgelöst.

 

5.    Alle Liegenschaften und Gebäude der KulturStadtLev gehen in den Verantwortungsbereich des FB 65 Gebäudewirtschaft über.

 

Mit den vorstehenden Beschlusspunkten soll die Kulturlandschaft der Stadt Leverkusen grundlegend neu geordnet werden.

 

Die aktuelle Vorlage Nr. 2023/2400 folgt dieser Intention. Zu den einzelnen Beschlusspunkten der Vorlage wird nachfolgend ausführlich Stellung genommen.

 

Zu Beschlusspunkt 1: Interne Projektstruktur

 

Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses hat der Oberbürgermeister in Abstimmung mit dem Verwaltungsvorstand die nachfolgend skizzierte interne Projektstruktur eingerichtet:

 

Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer als Beteiligungsdezernent haben als Auftraggeber ihren persönlichen Referenten bzw. ihre persönliche Referentin mit der Projektleitung beauftragt. Zentrale Aufgabe der Projektleitung ist es, die erforderlichen Meilensteine zur fristgerechten Umsetzung des Ratsbeschlusses – mit der Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KSL zum 31.12.2023 – sicherzustellen. Um diese Meilensteine zu erreichen, werden die eingerichteten Projektgruppen mit den erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen beauftragt, begleitet und der Status regelmäßig kontrolliert. Um die dem Ratsbeschluss zugrundeliegenden Handlungsstränge fachlich und fokussiert bearbeiten zu können, wurden die nachfolgenden vier Projektgruppen eingerichtet:

 

·         Projektgruppe 1:             Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KSL zum

31.12.2023 [gemäß Beschlusspunkt 4 des Ratsbeschlusses vom 30.03.2023 zur Vorlage Nr. 2023/2114]

·         Projektgruppe 2:             Inhaltliche Neuaufstellung der Kulturarbeit (Kunst, Kultur,

Schloss Morsbroich, Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte) [gemäß Beschlusspunkt 4 des Ratsbeschlusses vom 30.03.2023 zur Vorlage Nr. 2023/2114]

·         Projektgruppe 3:             Weiterbildung und Außerschulische Bildung („Haus der

Bildung“) [gemäß Beschlusspunkt 2 des Ratsbeschlusses vom 30.03.2023 zur Vorlage Nr. 2023/2114]

·         Projektgruppe 4:             Gebäudeverwaltung [gemäß Beschlusspunkt 5 des Rats-

beschlusses vom 30.03.2023 zur Vorlage Nr. 2023/2114]

 

Zentrale Organisationseinheit als Mitglied in jeder der vier eingerichteten Projektgruppen ist der Fachbereich Personal und Organisation (11).

 

Mit Blick auf die enge Zeitschiene bis zur Reintegration der KSL in die Kernverwaltung zum 01.01.2024 und die zuvor dargelegte interne Projektstruktur zur Abarbeitung der mit der Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KSL einhergehenden Maßnahmen wird auf eine externe Prozessbegleitung und -beratung verzichtet.

 

Zu den Beschlusspunkten 2 und 3: Aufhebung des Beschlusses zur Bildung eines neuen Fachbereiches „Weiterbildung und Außerschulische Bildung“ und Reintegration der KSL in die Kernverwaltung

 

Grundlage der Verortung der heutigen Teilbetriebe der KSL in der Kernverwaltung ist der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Antrag Nr. 2023/2114. Dieser sieht eine thematische Ansiedlung im Dezernat I – Oberbürgermeister, Dezernat IV – Schulen, Kultur, Jugend und Sport sowie im Dezernat V – Planen und Bauen vor:

 

Dezernat I:                Teilbetriebe Forum inkl. Kulturbüro, Museum Morsbroich, Stadtarchiv (künftig: Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte)

Dezernat IV:             Teilbetriebe Volkshochschule (VHS), Musikschule, Stadtbibliothek und die Jugendkunstgruppen

Dezernat V:              Gebäudeverwaltung/Liegenschaften

 

Bei der organisatorischen Eingliederung in die Kernverwaltung ist zu unterscheiden zwischen einer Verortung innerhalb der Linie (Fachbereich/Abteilung/Sachgebiet etc.) und außerhalb der Linienorganisation (Stab/Stabsstellen). Während die Verortung innerhalb der hierarchischen Linienorganisation von einem klaren Über-/Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet ist, geht mit der Organisationseinheit außerhalb der klassischen Linie ein hohes Maß an Flexibilität, Eigenständigkeit und damit Verantwortlichkeit einher. Die Einrichtung von Stäben/Stabsstellen ist - insbesondere mit Blick auf die vorgenannten Vorteile dieser Organisationsform - in der Verwaltung, auch innerhalb der Stadtverwaltung Leverkusen, nicht neu.

 

a)    Dezernat I – Oberbürgermeister

 

Innerhalb des Dezernates I – Oberbürgermeister wird das bestehende Büro 18 – Stadtmarketing umgewandelt in den Fachbereich 18 – Kultur und Stadtmarketing. In diesen Fachbereich wird der Teilbetrieb Forum (inkl. Technik) integriert, um die sich bietenden Synergieeffekte – nicht zuletzt im Hinblick auf das im beschlossenen Antrag intendierte effektive und vernetzte Vermarktungsmanagement mit dem Ziel einer verstärkten Nutzung der städtischen Veranstaltungsorte – zu nutzen.

 

Der Teilbetrieb Museum Morsbroich und der Teilbetrieb Stadtarchiv (künftig: Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte) werden jeweils eigenständige Stäbe/Stabsstellen, die der Fachbereichsleitung 18 zugeordnet werden. Der wesentliche Vorteil dieser organisatorischen Struktur liegt darin, dass die anfallenden Verwaltungsaufgaben für das Museum Morsbroich und das Stadtarchiv (künftig: Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte) nicht von diesen Stabsstellen selber, sondern von dem innerhalb des Fachbereichs 18 – Kultur und Stadtmarketing bestehenden Verwaltungsbereiches übernommen werden. Somit werden die Organisationseinheiten Museum Morsbroich und Stadtarchiv (künftig: Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte) von den anfallenden Verwaltungsaufgaben (v.a. in Bezug auf die Haushaltsaufstellung, Personalgewinnung/-betreuung, Vertragswesen, Zentrale Dienste etc.) entlastet und können sich stattdessen auf die inhaltlich-kulturelle Arbeit ihrer jeweiligen Einheit fokussieren. Diese Stärkung der Eigenständigkeit der heutigen Teilbetriebsleitungen und die Ermöglichung der freien kulturellen Entfaltung waren grundlegende Zielsetzungen des vom Rat beschlossenen Antrages Nr. 2023/2114 zur Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen.

 

Die vorstehend skizzierte Organisationsstruktur sieht somit eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen der Fachbereichsleitung 18 – Kultur und Stadtmarketing, dem Museumsdirektor sowie der künftigen Institutsleitung vor, die zusammen eine unmittelbar dem Oberbürgermeister zugehörige Einheit bilden.

 

Die organisatorische Verortung innerhalb des Dezernates I – Oberbürgermeister lässt sich wie folgt visualisieren:

 

 

 

 

b)    Dezernat IV – Schulen, Kultur, Jugend und Sport (künftig: Schulen, Bildung, Jugend und Sport)

 

Die Teilbetriebe VHS, Musikschule, Stadtbibliothek und die Jugendkunstgruppen werden als jeweils eigenständige Stabsstellen direkt dem Dezernenten zugeordnet. Die oben beschriebenen Vorteile von Stäben/Stabsstellen greifen auch hier. Somit arbeiten die heutigen Teilbetriebe bzw. Einheiten künftig als flexible, verantwortliche Organisationseinheiten des Dezernenten und können sich inhaltlich entfalten und entwickeln. Die Betreuung und Unterstützung der Stäbe bei den Verwaltungsaufgaben erfolgt durch das Dezernatsbüro IV.

 

Auf die Bildung eines neuen Fachbereiches „Weiterbildung und Außerschulische Bildung“ wird verzichtet. Der Beschluss des Rates vom 30.03.2023 zum Antrag Nr. 2023/2114, Beschlusspunkt 2, zur Einrichtung dieses eigenständigen Fachbereiches „Weiterbildung und Außerschulische Bildung“ im Dezernat IV ist insofern aufzuheben.

 

Die Organisation innerhalb des Dezernates IV – Schulen, Kultur, Jugend und Sport (künftig: Schulen, Bildung, Jugend und Sport) wird folgende Struktur aufweisen:

 

 

c)    Dezernat V – Planen und Bauen

 

Die bisherigen Liegenschaften der KSL sollen in Zukunft gemäß beschlossenem Antrag Nr. 2023/2114 vom Fachbereich Gebäudewirtschaft (65) betreut werden. Das Gebäudemanagement für die ehemaligen KSL-Gebäude wird somit im Fachbereich 65 verortet und verbleibt als Einheit zusammen. Es erfolgt keine Aufteilung auf die bestehenden Abteilungen innerhalb des Fachbereiches; vielmehr bilden die Kolleg*innen der heutigen KSL eine neue Abteilung, um bestehende Strukturen zusammenzuhalten.

 

Die Projekte „Revitalisierung Schlosspark“ und „Vergabe der Gastronomie im Schloss“ werden dem Fachbereich 18 zugeordnet. Die Pflege der Außenanlagen einschließlich der Pflege des Schlossparks erfolgt durch den Fachbereich Stadtgrün (67).

 

Der Organisationsaufbau innerhalb des Fachbereiches 65 zeichnet sich sodann wie folgt:

 

 

 

d)    Nächste Umsetzungsschritte

 

Auf Basis der vorstehend unter a) bis c) benannten Aufbaustruktur innerhalb der Dezernate I, IV und V wird die Verwaltung nunmehr alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen, um einen nahtlosen Übergang von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KSL (bis zum Ablauf des 31.12.2023) zur Kernverwaltung Stadt Leverkusen (ab 01.01.2024) zu ermöglichen. Zuvorderst und mit sehr viel Aufwand sind dies Maßnahmen der Fachbereiche Personal und Organisation (11), Finanzen (20), Konzernsteuerung (02) und Digitalisierung (04):

 

Ø  Fachbereich Personal und Organisation:

Mit der grundsätzlichen Verfügung der ab 01.01.2024 gültigen Organisationsstruktur ist nur der Rahmen für die zukünftige Aufgabenerledigung festgelegt.

 

Bezüglich der Arbeitsabläufe bei Querschnittsaufgaben wie Haushalt, IT oder sonstige bisher zentral bei der KSL im Büro Betriebsleitung wahrgenommene Aufgaben/Prozesse sind diese noch detailliert zu betrachten. Insofern können sich hier noch Auswirkungen auf die Stellenplanvorlage 2024 ergeben.

 

Die gesamte Struktur des Stellenplans und der Planstellen ist im Detail anzupassen. Insofern sind detaillierte personenscharfe Zuordnungen zu erstellen, die die Basis für die neue haushaltsplanmäßige Abwicklung (z.B. Kostenstellen) bilden.

 

Alle Mitarbeitenden erhalten ein Informationsschreiben zur der organisatorischen Änderung mit dem Hinweis, dass die Beschäftigung bei der Kernverwaltung zu unveränderten Bedingungen erfolgt. Eine individuelle Neuausstellung oder Anpassung der Arbeitsverträge ist rechtlich verzichtbar, da die Stadt Leverkusen auch zu Zeiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung offizielle Vertragspartnerin war.

 

Zur pünktlichen und korrekten Auszahlung der Beamtenbesoldungen sowie Gehälter ab 01/2024 sind alle Personalfälle einzeln und mit hohem Aufwand im SAP-System in den städtischen Buchungskreis zu übernehmen. Dabei ist in Absprache mit dem FB 20 zwingend sicherzustellen, dass eine Rückrechenfähigkeit von KSL-Personalfällen inkl. Buchungsüberleitung in ein vorhandenes Rechnungswesen gegeben ist. Die SAP-Pflege erfordert eine vollständige Zuordnung der Personalfälle zu – noch festzulegenden und in SAP zu hinterlegenden – städtischen Organisationsschlüsseln und Kostenstellen. Zu beachten ist, dass der Abrechnungslauf der Beamten bereits am 13.12.2023 erfolgt, und bis zu diesem Zeitpunkt alle Umschlüsselungen bereits abgeschlossen sein müssen.

 

Einige Aspekte der KSL-Auflösung haben noch in 2024 ff. Auswirkungen, so z.B. LOB-Auszahlungen (leistungsorientierte Bezahlung), Rechnungsstellung aus dem Servicekontrakt, evtl. Prüfungen zur Sozialversicherung etc.

 

Ø  Fachbereich Finanzen:

Grundsätzlich stellt der Wirtschaftsplan 2023 der KSL bzw. dessen Fortschreibung die Grundlage für die Integration in den derzeit in der Aufstellung befindlichen Haushaltsplan 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 der Stadt Leverkusen dar. Somit wird der städtische Haushaltsplan 2024 nicht nur die bisherigen Leistungen der KSL widerspiegeln, sondern auch den originären Fehlbetrag der KSL sowie die bisherige städtische Zuschusszahlung. Allein die Veranschlagung des bisherigen originären Fehlbetrags der KSL führt zu einer Haushaltsbelastung von ca. 3,8 Mio. € (siehe Beschlusspunkt 2 zur Vorlage Nr. 2023/2029 - Wirtschaftsplan 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL)).

 

Darüber hinaus muss der Investitionsbedarf aus dem bisherigen Vermögensplan in den städtischen Haushalt integriert werden.

Um allen haushaltsrechtlichen, aber auch steuerrechtlichen Vorgaben zu entsprechen, ist die bisherige Aufbaustruktur der KSL entsprechend der zukünftigen Neuorganisation in das Haushalts- und Rechnungswesen der Stadt zu integrieren. Dies erfolgt auf Basis der noch zu erstellenden detaillierten Prozess-/Aufgabenzuordnung/-abgrenzung für die neu gewählte Struktur.

 

Anhand der gewählten Struktur ergeben sich folgende konkreten Schritte:

 

Im Haushalt 2024 sind neue Produkte anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben zu bilden und mit weiteren Stammdaten zu bestücken (Profitcenter, Innenaufträge, Kostenstellen, Kennzahlen etc.).

Overheadkosten, Berichte und Auswertungen müssen an die neue Struktur angepasst werden. Ab dem Haushalt 2025 erfolgen die Mittelanmeldungen seitens der neuen Organisationseinheiten.

 

SAP-User müssen angepasst und die Berechtigungsrollen gemäß Berechtigungskonzept zugeordnet werden. Workflows im SAP-System für die Vereinnahmung und Verausgabung müssen angelegt und angepasst werden.

Schnittstellen für die Vereinnahmung der Musikschulentgelte, Volkshochschulteilnehmerentgelte, Forum-Ticketverkäufe etc. müssen angepasst und umgeschrieben werden.

 

Das Anlagevermögen, Sonderposten, die Forderungen und die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten müssen bewertet und in das städtische NKF-System überführt werden.

 

Im Anschluss an die Implementierung erfolgt die steuerliche Betrachtung der neuen Organisationsstruktur in Bezug auf die Erhaltung, Aufgabe bzw. Neuentstehung von Betrieben gewerblicher Art der Stadt Leverkusen. Ebenso erfolgt die Identifizierung der Leistungen, die unter der Regelung des § 2b UStG zu einer Steuerpflicht ab 01.01.2025 führen.

 

Ø  Fachbereich Konzernsteuerung:

In Abstimmung zwischen den Fachbereichen Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01), Konzernsteuerung (02), Stadtmarketing (künftig: Kultur und Stadtmarketing, 18), Recht und Vergabestelle (30) sowie dem Dezernatsbüro IV werden die erforderlichen Ratsbeschlüsse zur Auflösung der KSL (Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung) und Fortführung innerhalb der Kernverwaltung (Auflösung BKSL, Bildung Kulturausschuss, Abberufung der Betriebsleitung, Aktualisierung zahlreicher Regelwerke (Geschäftsordnung, Zuständigkeitsordnung, Entgeltordnungen etc.)) vorbereitet. Dabei sind die Regelungen der Eigenbetriebsverordnung NRW zu beachten hinsichtlich der Aufstellung, Prüfung und Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2023 der KSL.

 

Ø  Fachbereich Digitalisierung:

Der Fachbereich Digitalisierung (04) prüft neben einigen Einzelfragen unter Einbindung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) und der jeweiligen zukünftig zuständigen TUI-Dezernatsstelle (I, IV, V) insbesondere, ob und welche Maßnahmen zur Fortführung der Standard- und Fachverfahren der KSL über den 31.12.2023 hinaus erforderlich sind. Die Prüfung und ggf. Anpassung der SAP-Produkte erfolgt dabei durch den Fachbereich 20. Für die neu in die Stadtverwaltung integrierten Organisationseinheiten gilt die in der Stadtverwaltung bestehende TUI-Organisation gemäß Leitlinien/Rahmenrichtlinien TUI. Dem Fachbereich 04 kommt hiernach die zentrale Steuerungs- und Koordinierungsfunktion zu. Das operative Tagesgeschäft nehmen die bereits vorhandenen bzw. ggf. noch einzurichtenden Stellen auf Ebene der TUI-Dezernatsstellen und TUI-Verbindungsmitarbeitenden wahr.

 

 

Zu Beschlusspunkt 4: Evaluation der Organisationsstruktur nach 12 Monaten

 

Die vorstehend skizzierte Organisationsstruktur innerhalb der Dezernate I, IV und V ermöglicht mit Blick auf die beschlossene Auflösung der KSL bereits mit Ablauf des 31.12.2023 eine zügig umsetzbare Reintegration in die Kernverwaltung und somit einen nahtlosen Übergang von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Kernverwaltung. Zugleich werden bestehende Strukturen und sich anbietende Synergieeffekte genutzt. Die explizit benannten Zielsetzungen des vom Rat beschlossenen Antrages werden damit in der gesetzten Zeitspanne bestmöglich erreicht.

 

Um die neue Aufbaustruktur nach einer angemessenen Arbeitsphase einer Überprüfung zu unterziehen, wird unter Einbeziehung der Stabsleitungen nach 12 Monaten eine Evaluation vorgenommen. Im Rahmen der Evaluation wird überprüft, ob die gewählte Organisationsform dauerhaft zur Erreichung der mit der Neuordnung der Kultur avisierten Zielsetzungen – insbesondere „mehr Kultur - weniger Verwaltung“, mehr Freiraum für die freie Entfaltung und damit mehr Verantwortung für die heutigen Teilbetriebsleitungen etc. – zielführend ist. Das Ergebnis der Evaluation und daraus etwaig abgeleitete Maßnahmen wird die Verwaltung der Politik zur Kenntnis geben.

 

 

Zu Beschlusspunkt 5: Berichterstattung der Verwaltung zum Projektfortschritt und weitere Beteiligung der Politik

 

Die Verwaltung wird der Politik regelmäßig über den Projektfortschritt und die anstehenden Schritte im Gesamtprozess über das Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat Bericht erstatten.

 

Im Zuge des anstehenden Gesamtprozesses werden weitere Beschlüsse der Politik zur Umsetzung des gefassten Ratsbeschlusses zur Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen erforderlich werden. Diese werden anlassbezogen mit zunehmendem Projektfortschritt und Projektstand in die zuständigen Gremien eingebracht.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein