Beschlussentwurf:
1. Dem Programmentwurf in der Anlage der Vorlage wird zugestimmt.
2. Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 702.000 € abgeschlossen werden.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die KulturStadtLev (KSL) bittet um Zustimmung für das in der Anlage vorgelegte Programm.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Die mit den Veranstaltungen verbundenen
Aufwendungen und Erträge müssen ab dem 01.01.2024 über die Wirtschaftspläne
2024 ff. der Stadt etatisiert werden. Im Zuge der Überleitung des
Wirtschaftsplans der KSL in den städtischen Haushalt wird dafür Sorge getragen,
dass die erforderlichen Haushaltsmittel angemeldet werden.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |