"Davidstern e. V."
Beschlussentwurf:
Der Verein „Davidstern e. V“. wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) unbefristet öffentlich anerkannt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der Verein „Davidstern e. V.“ wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 05.03.2020 zunächst befristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Mit Antrag vom 22.04.2023 beantragt der Verein „Davidstern e. V.“ die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und legt einen Tätigkeitsbericht über die bisher geleistete Jugendarbeit vor (Anlage 1).
Da die Gesellschaft/der Verein die Voraussetzungen des § 75 (1) KJHG erfüllt, wird eine Anerkennung seitens der Verwaltung empfohlen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da eine Beschlussfassung noch im laufenden September-Turnus erreicht werden kann, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingereicht. Somit können die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege geleitet werden.