Betreff
Endgültige Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des Vereins
"Davidstern e. V."
Vorlage
2023/2389
Aktenzeichen
514-lo-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Verein „Davidstern e. V“. wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) unbefristet öffentlich anerkannt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat


Begründung:

 

Der Verein „Davidstern e. V.“ wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 05.03.2020 zunächst befristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Mit Antrag vom 22.04.2023 beantragt der Verein „Davidstern e. V.“ die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und legt einen Tätigkeitsbericht über die bisher geleistete Jugendarbeit vor (Anlage 1).

 

Da die Gesellschaft/der Verein die Voraussetzungen des § 75 (1) KJHG erfüllt, wird eine Anerkennung seitens der Verwaltung empfohlen.

 

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da eine Beschlussfassung noch im laufenden September-Turnus erreicht werden kann, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingereicht. Somit können die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah in die Wege geleitet werden.