Betreff
Partielle Instandsetzung der Dhünnstraße zwischen dem Kreisverkehr Nobelstraße und dem Kaiserplatz
Vorlage
2023/2401
Aktenzeichen
TBL-692.1-EB
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der partiellen Instandsetzung der Dhünnstraße zwischen dem Kreisverkehr Nobelstraße und dem Kaiserplatz in Höhe von rund 54.000 € zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Die Pflasteroberfläche der Dhünnstraße ist durch den Individualverkehr seit der Fertigstellung im Rahmen des Wohnumfeldprogramms Mitte der 1980er Jahre stark beansprucht worden, sodass es nun nach rund 40 Jahren vermehrt zu Oberflächenschäden gekommen ist, die Unfallgefahren darstellen. Diese äußern sich aufgrund fehlender Fugenfüllungen im Wesentlichen in losen Pflastersteinen, Pflasterbruch und gestörter Oberflächenentwässerung. Eine Instandsetzung des genannten Bereichs zwischen dem Kreisverkehr Nobelstraße und dem Kaiserplatz ist daher notwendig.

 

Die Instandsetzung beinhaltet das Aufnehmen des vorhandenen Pflasters, die Wiederherstellung der Bettung, die Neuverlegung des Pflasters sowie die Wiederherstellung einer funktionierenden Entwässerung. Das vorhandene Verlegemuster wird beibehalten; defekte Pflastersteine werden durch Neuware ersetzt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 54.000 €.

 

Es handelt sich bei der Instandsetzung um eine konsumtive Maßnahme der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL). Sie ist nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) nicht umlagefähig. Anliegerbeiträge werden nicht erhoben.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Maßnahmen noch zeitnah umsetzen zu können, ist eine Beschlussfassung im laufenden Turnus angeraten. Daher bringt die Verwaltung die Vorlage noch zum Nachtragstermin ein.