- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Flächennutzungsplan wird im Teilbereich „Auf den Heunen“ geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Planungsanlass und Beschlussstand
zur Neubau Feuer- und Rettungswache am Standort „Auf den Heunen“:
Die von der Stadt
angemietete Feuer- und Rettungswache (FRW) Kanalstraße befindet sich mitten in
einem Wohngebiet im Stadtteil Opladen. Die Gebäude sowie die angrenzenden
Wohnhäuser wurden vor rund einhundert Jahren (1922/23) als „Feuerwehrsiedlung“ für
die Freiwillige Feuerwehr und deren Familien im Heimatstil für die damals
eigenständige Stadt Opladen errichtet. Die Wagenhallen sind für den damaligen
technischen Standard konzipiert worden und für die heutigen Feuerwehrfahrzeuge
zu klein dimensioniert. Seit 1927/1928 hat kein grundlegender Umbau
(insbesondere eine Erweiterung) aus feuerwehrtaktischer Sicht stattgefunden. Im
Jahr 1986 wurden das Feuerwehrgerätehaus mit Schlauchturm sowie die
angrenzenden zweigeschossigen Reihenhäuser, die sich um einen Übungshof
gruppieren, unter Denkmalschutz gestellt. Der Denkmalschutz umfasst das Innere
sowie das Äußere des Gebäudes.
Die Neuplanung einer FRW ist aufgrund der baulichen Substanz und für die Sicherstellung der zeitlichen Erreichbarkeiten innerhalb der Hilfsfrist für das Einsatzgebiet unumgänglich. Auf Grundlage eines Standortvergleichs erfolgte ein mehrheitlicher Ratsbeschluss vom September 2022 (Ergänzungsvorlage Nr. 2022/1377/2) für den Standort „Auf den Heunen“. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll nun die grundsätzliche Realisierbarkeit des Neubaus der FRW geprüft und erarbeitet werden. Ergänzend dazu erfolgte der mehrheitliche Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 05.06.2023 zur Vorlage 2023/2129.
Ziel + Zweck der Änderung des
FNP:
Mit der 30. Änderung
des FNP im Bereich „Auf den Heunen“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung
für den Bau und den Betrieb einer zukunftsfähigen FRW-Nord für die nördlichen
Stadtteile Leverkusens geschaffen werden. Der Bau der FRW-Nord ist für den
Zivil- und Katastrophenschutz von existenzieller Bedeutung.
Hierzu gehört es auch,
sich dem im Wandel befindenden Klima anzupassen und entgegenzuwirken. Im integrierten
Klimaschutzkonzept (Vorlage Nr. 2017/1748), im Klimaanpassungskonzept (Vorlage
Nr. 2020/3550) und Mobilitätskonzept 2030+ (Vorlage Nr. 2020/3400) der Stadt
Leverkusen sind hierzu Maßnahmen formuliert worden. Diese sind bei allen
Planungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beachten. Darüber hinaus verfolgt
die Stadt Leverkusen die Etablierung einer Grünsatzung (Vorlage Nr. 2023/2163)
für alle Neubauvorhaben. Die damit verbundenen Vorgaben zur Begrünung sollen
zukünftig Hitzeentwicklungen reduzieren, Niederschlagswasser auf natürlichem
Weg zurückzuhalten (Retention) und das Mikroklima verbessern. Ebenfalls wird
die Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Strom und Wärme) mit dem Beschluss
„Klimaneutrales Leverkusen 2033“ (Vorlage Nr. 2022/1560) verstärkt fokussiert.
Verfahren:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
der Stadt Leverkusen soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Im Parallelverfahren erfolgt die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 273/I „Rheindorf - Feuer- und Rettungswache, südlich
Solinger Straße, westlich BAB 3" (siehe Vorlage Nr. 2023/2412). Hier sei
insbesondere auf die weiteren detaillierten Informationen in den Anlagen zur
Vorlage Nr. 2023/2412 verwiesen.
Weiteres Vorgehen:
Im nächsten Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen einer Bürgerversammlung und eines 30-tägigen Aushangs werden die Ziele und Zwecke der beigefügten Planung erläutert. Die Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung als dann folgender Verfahrensschritt vorgelegt.
Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der geplanten Maßnahmen, sodass es erforderlich ist, die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus zu beraten. Mit dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans besteht für die Verwaltung die Möglichkeit, weitere Schritte für das Bauleitplanverfahren zu initiieren und den Zeitraum zur Erstellung der Machbarkeitsstudie bereits zu nutzen. Dies ist vor dem Hintergrund der Aussagen im Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan notwendig. Der derzeit noch nicht abgeschlossene Grunderwerb in Bezug auf eine Teilfläche, die landwirtschaftlich genutzt wird, steht einer Fortführung der Planung nicht entgegen. Ein dauerhaftes Hindernis, die Planung auch umzusetzen, wird sich hieraus nicht ergeben.
(Hinweis des Fachbereiches Oberbürgermeister,
Rat und Bezirke:
Im Ratsinformationssystem
Session sind die unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter
Darstellung einzusehen.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |