Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk I im Jahr 2023
- Verwendung der investiven Restmittel 2023
Vorlage
2023/2415
Aktenzeichen
011-40-10-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Verwaltung schafft zusammen mit dem Jugendzentrum Leverkusener Bunker im Rahmen des Projekts „Ort der Begegnung“ am Jugendzentrum Bunker die erforderlichen Möbel und Gegenstände an und koordiniert die Umsetzung der Maßnahme. Die Finanzierung erfolgt in Höhe von 4.000 € aus den investiven Restmitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk I im Jahr 2023.

 

2. Die Verwaltung beschafft und installiert einen neuen Solar-Abfallbehälter am Kinderspielplatz am Stadtpark in Wiesdorf. Die Finanzierung erfolgt in Höhe von 6.000 € aus den investiven Restmitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk I im Jahr 2023.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat die Vorlage Nr. 2023/2231 „Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk I im Jahr 2023“ in ihrer Sitzung vom 15.05.2023 beschlossen. Aus dem Budget stehen nicht verplante investive Restmittel für 2023 in Höhe von 10.000 € für eine Verausgabung zur Verfügung. Die Verwaltung wurde in Abstimmung mit der Politik beauftragt, Ersatzmaßnahmen zu erarbeiten und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Im Ergebnis werden die beiden nachfolgenden Maßnahmen als Vorschläge von den Fraktionen von SPD, CDU und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung I, Bezirksvertreter Schmitz (BÜRGERLISTE), Bezirksvertreter Liese (AfD), Bezirksvertreter Dr. Fischer (FDP) und Bezirksvertreter Boos (DIE LINKE) zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

1.

Projekt „Ort der Begegnung“ am Jugendzentrum Bunker

(4.000 €, investiv)

 

Das Projekt wird wie folgt beschrieben:

 

Das Jugendzentrum Bunker existiert seit nunmehr 54 Jahren als Ort, an dem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Bedürfnissen, Ideen und Sorgen willkommen sind. Gleichzeitig sind an dieser Stelle durch die offene Kultur des Miteinanders etliche Initiativen und Vereine entstanden. Diese tragen den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft Rechnung und haben verschiedene neue innovative Projekte auf den Weg gebracht.

 

Fast ebenso lange existiert hinter dem Gebäudekomplex des achtstöckigen Bunkers ein großes Gartenareal, das als Platz für junge Naturforscher*innen und als Ort der Begegnung bereits jahrzehntelang das Miteinander mehrerer Generationen ermöglicht. Mit 14 kleinen Einzelbeeten, dem Spiel- und Chill-Bereich, einem Teich, den Flächen für Vogelschutzhecken sowie dem Areal für Obst- und Beerengehölze, ist auf 2.500 Quadratmetern ein vielseitiger Mix geschaffen worden. Seit vielen Jahren ist der „Erlebnisgarten Bunkistan“ an sechs Tagen in der Woche von 12:00 – 21:00 Uhr zugänglich. Die Location bietet Raum für Angebote wie Nachbarschaftsfeste, Kindergeburtstagsfeiern, selbstorganisierte Müttertreffs oder ist Teil des Programms im Jugendzentrum, bei dem das Thema „Natur und Umwelt“ eine herausragende Stellung besitzt.

 

Die gesamte „Oase“ hinter dem Bunker ist in den zurückliegenden Jahrzehnten durch projektbezogene Spenden weiterentwickelt worden. Es wird jedoch noch eine große Lücke aufgezeigt: Ein ansprechender Sitzbereich ist als Basis für ein geselliges Miteinander nicht vorhanden. Um Abhilfe zu schaffen, haben sich Eltern (inklusive Fachhandwerker*innen) und weitere Nachbar*innen bereit erklärt, im Falle der Anschaffung und Bereitstellung von Material (unter anderem Kantholz, Terrassendielen, Kantsteine, Sand), wetterfesten Sitzmöbeln und Pflanzen einen neuen, attraktiven Sitzbereich im Außengelände zu schaffen. Für dieses Projekt werden Kosten in Höhe von 4.000 € kalkuliert.

 

Die Verwaltung hat den Vorschlag geprüft:

 

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ist das Projekt mit entsprechender Anschaffung der genannten Materialien sehr sinnvoll. Das Jugendzentrum Bunker erreicht mit seinen Angeboten eine Vielzahl an Bürger*innen, primär Kinder und Jugendliche. Unter anderem aufgrund der sozialräumlichen Lage kommen die Angebote des Bunkers insbesondere den Kindern und Jugendlichen zugute, die in finanziell benachteiligten Haushalten leben und schaffen für die Zielgruppe einen Ort der Begegnung.

 

Der Außenbereich des Bunkers hat genügend Platz für die genannten Sitzgelegenheiten und sorgt für einen attraktiven Ort der Begegnung. Auch der Aufbau, an dem die Partizipation der Bürger*innen eine wesentliche Rolle spielt, scheint durchaus sinnvoll. Seitens der Verwaltung wird die Idee mitgetragen und befürwortet. Die Umsetzung der Maßnahme soll nach der Beschlussfassung in Abstimmung mit der Fachverwaltung erfolgen. Die Gegenstände sollen als Gesamtprojekt in das Eigentum der Stadt Leverkusen übergehen, sodass eine investive Mittelverausgabung möglich ist.

 

2.

Solar-Abfallbehälter für den Kinderspielplatz am Stadtpark

(6.000 €, investiv)

 

Der vor einiger Zeit generalüberholte und attraktiv neu gestaltete Kinderspielplatz am Stadtpark wird sehr gut angenommen. Wegen seines Standorts, den zahlreichen umliegenden Sport- und Erholungsanlagen und vor allem den beiden naheliegenden Schulen wird ein hohes Müllaufkommen generiert. Die Antragstellenden sprechen sich für eine Verbesserung der Situation aus und schlagen die Anschaffung und Installation eines Solar-Abfallbehälters an dem Spielplatz vor. Im Weiteren ist in diesem Zusammenhang abzuwägen, ob eine Entfernung der beiden vorhandenen kleinen Abfallbehälter zielführend ist.

 

Die Verwaltung hat den Vorschlag geprüft:

 

Ein BigBelly-Solar ist ein voluminöser Abfallverdichter, der mit Sonnenenergie betrieben

wird. Auch ohne direkte Sonneneinstrahlung arbeitet der Müllverdichter eine ganze Woche mit dem gleichen Energieaufwand. Durch das immense Fassungsvermögen und

das geschlossene Design entsteht weniger Schmutz und führt zu einer effizienteren

Entleerungstaktung. Gegen die Aufstellung eines Solar-Abfallbehälters am Kinderspielplatz am Stadtpark bestehen keine Bedenken, sofern seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I ein entsprechender Beschluss gefasst und die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Mit investiven Restmitteln in Höhe von 6.000 € aus den kleinen Investitionsmaßnahmen 2023 kann eine Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Sollte sich im weiteren Verlauf herausstellen, dass der Kostenrahmen überschritten wird, erfolgt eine Restmittelaufstockung aus dem Budget der Fachverwaltung. 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 81040105012000 Finanzposition/en: 782600

Auszahlungen für die Maßnahme: 10.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage kann aufgrund von Abstimmungsbedarfen erst zum Nachtragstermin eingebracht werden. Damit die Restmittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen noch im Jahr 2023 vollständig verausgabt werden, ist eine Entscheidung in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I unbedingt erforderlich.