Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Stadtbezirk I mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 40.222 € zu.
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Stadtbezirk II mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 24.990 € zu.
3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Stadtbezirk III mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 32.130 € zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Spielgeräte auf den städtischen Kinderspielplätzen werden regelmäßig auf Funktionalität und Sicherheit überprüft. Im Bedarfsfall erfolgt eine Reparatur oder ein Austausch. Darüber hinaus ist die Verwaltung bemüht, auch zusätzliche Spielgeräte aufzustellen, ohne dass ein vorheriger Abbau nötig ist, sodass das Spielangebot stetig erweitert und attraktiver wird.
Der vordringliche Bedarf wird von der Verwaltung in diesem Jahr auf folgenden Spielplätzen gesehen:
Stadtbezirk I: An der Dingbank, Hitdorfer Badesee, Neulandpark,
Stadtbezirk II: Bolzplatz Reuschenberger Straße, Fakultätsstraße, Am Hagelkreuz,
Stadtbezirk III: Grünzug Dünnwalder Grenzweg, Grünzug Hammerweg.
Da die Ersatzbeschaffungen bedarfsorientiert vorgenommen werden müssen, ist eine gleichmäßige Aufteilung der verfügbaren Haushaltsmittel auf die Stadtbezirke kaum möglich. Bestandteil dieser Vorlage sind neben einer Kostenzusammenstellung Kopien aus Spielgerätekatalogen, die die Art des für die Ersatzbeschaffung vorgesehenen Gerätes beispielhaft wiedergeben. Nach erfolgter Beschlussfassung werden die Spielgeräte zunächst ausgeschrieben. Wann die neuen Geräte tatsächlich aufgebaut werden, ist abhängig von den Lieferfristen der Herstellerfirmen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 67001305012002 Finanzposition/en:
783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 97.342 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Bei der o. g. Finanzstelle stehen 107.579,06
€ im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2022 sowie weitere 189.000,00
€ im Rahmen der echten Deckungsfähig zur Verfügung. Ob diese Mittel für
alle vom FB 67 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens des FB 20
nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 67 im Rahmen seiner
Budgethoheit.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |