Beschlussentwurf:

 

1.  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Stadtbezirk I mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 40.222 € zu.

 

2.  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Stadtbezirk II mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 24.990 € zu.

 

3.  Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Stadtbezirk III mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 32.130 € zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Spielgeräte auf den städtischen Kinderspielplätzen werden regelmäßig auf Funktionalität und Sicherheit überprüft. Im Bedarfsfall erfolgt eine Reparatur oder ein Austausch. Darüber hinaus ist die Verwaltung bemüht, auch zusätzliche Spielgeräte aufzustellen, ohne dass ein vorheriger Abbau nötig ist, sodass das Spielangebot stetig erweitert und attraktiver wird.

 

Der vordringliche Bedarf wird von der Verwaltung in diesem Jahr auf folgenden Spielplätzen gesehen:

 

Stadtbezirk I:            An der Dingbank, Hitdorfer Badesee, Neulandpark,

Stadtbezirk II:           Bolzplatz Reuschenberger Straße, Fakultätsstraße, Am Hagelkreuz,

Stadtbezirk III:          Grünzug Dünnwalder Grenzweg, Grünzug Hammerweg.

 

Da die Ersatzbeschaffungen bedarfsorientiert vorgenommen werden müssen, ist eine gleichmäßige Aufteilung der verfügbaren Haushaltsmittel auf die Stadtbezirke kaum möglich. Bestandteil dieser Vorlage sind neben einer Kostenzusammenstellung Kopien aus Spielgerätekatalogen, die die Art des für die Ersatzbeschaffung vorgesehenen Gerätes beispielhaft wiedergeben. Nach erfolgter Beschlussfassung werden die Spielgeräte zunächst ausgeschrieben. Wann die neuen Geräte tatsächlich aufgebaut werden, ist abhängig von den Lieferfristen der Herstellerfirmen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305012002  Finanzposition/en: 783300

Auszahlungen für die Maßnahme: 97.342 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Bei der o. g. Finanzstelle stehen 107.579,06 € im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2022 sowie weitere 189.000,00 € im Rahmen der echten Deckungsfähig zur Verfügung. Ob diese Mittel für alle vom FB 67 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens des FB 20 nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 67 im Rahmen seiner Budgethoheit.


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein