- Fortsetzung 2023 bis 2027
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Fortsetzung der Verleihung des „Heimat-Preises“ der Stadt Leverkusen für die Jahre 2023 bis 2027 zu.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ So hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen das Landesförderprogramm zur Förderung und Stärkung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen überschrieben.
Heimat ist Lebensqualität und schafft Verbundenheit, in Zeiten, wo uns vieles zu trennen scheint. Die Landesregierung fördert Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in unserem Bundesland deutlich sichtbar werden zu lassen.
Nach der erfolgreichen ersten Förderperiode 2018 bis 2022, an der auch Leverkusen mit der Vergabe des Heimat-Preises NRW teilgenommen hat, setzt auch die neue Landesregierung die Heimatförderung fort. Für die Jahre 2023 bis 2027 stehen für die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen Gelder zur Verfügung.
Leverkusen wird an dieser Förderung weiterhin teilnehmen, um von 2023 bis 2027 die Verleihung des Heimat-Preises NRW vornehmen können.
Um die Förderung zu erhalten, bedarf es eines neuen Ratsbeschlusses.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 013601
Sachkonto: 414100
Aufwendungen für die Maßnahme: 15.000,-- €
Fördermittel beantragt: Nein Ja
100 %
Name Förderprogramm: Heimat. Zukunft.
Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet
Ratsbeschluss vom 2019 zur Vorlage Nr. 2019/3263/1
Beantragte Förderhöhe: 15.000 € pro Jahr €
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |