Betreff
Verleihung des „Heimat-Preises“ der Stadt Leverkusen
- Fortsetzung 2023 bis 2027
Vorlage
2023/2447
Aktenzeichen
/H.P-2023-co
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Fortsetzung der Verleihung des „Heimat-Preises“ der Stadt Leverkusen für die Jahre 2023 bis 2027 zu.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ So hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen das Landesförderprogramm zur Förderung und Stärkung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen überschrieben.

 

Heimat ist Lebensqualität und schafft Verbundenheit, in Zeiten, wo uns vieles zu trennen scheint. Die Landesregierung fördert Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in unserem Bundesland deutlich sichtbar werden zu lassen.

 

Nach der erfolgreichen ersten Förderperiode 2018 bis 2022, an der auch Leverkusen mit der Vergabe des Heimat-Preises NRW teilgenommen hat, setzt auch die neue Landesregierung die Heimatförderung fort. Für die Jahre 2023 bis 2027 stehen für die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen Gelder zur Verfügung.

 

Leverkusen wird an dieser Förderung weiterhin teilnehmen, um von 2023 bis 2027 die Verleihung des Heimat-Preises NRW vornehmen können.

 

Um die Förderung zu erhalten, bedarf es eines neuen Ratsbeschlusses.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 013601 Sachkonto: 414100

Aufwendungen für die Maßnahme: 15.000,--

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 100 %

Name Förderprogramm: Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet

Ratsbeschluss vom 2019 zur Vorlage Nr. 2019/3263/1

Beantragte Förderhöhe: 15.000 € pro Jahr

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein