Betreff
11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der "Musikschule der Stadt Leverkusen" vom 19.12.2005
Vorlage
2023/2448
Aktenzeichen
417-10-01-sa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der „Musikschule der Stadt Leverkusen“ vom 19.12.2005 wird beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                         Molitor                                             Adomat

 

Begründung:

 

Mit der Auflösung der „KulturStadtLev“ (KSL) zum 31.12.2023 sind Maßnahmen zu treffen, die den reibungslosen buchhalterischen Übergang aus der doppelten Buchführung (KSL) in das Neue Kommunale Finanzmanagement NKF (Stadt Leverkusen) sicherstellen. Die Schnittstelle für die Erhebung der Musikschulgebühren sowie der Instrumentenmiete muss in diesem Zusammenhang umfangreich angepasst werden. Auch Veränderungen in Verfahrensweisen sind notwendig, um den Anforderungen an das NKF gerecht zu werden.

 

Der Fachbereich Finanzen (FB 20) wird ab dem 01.01.2024 die vollumfängliche Pflege der SEPA-Lastschriftmandate für Musikschulgebühren und Instrumentenmiete übernehmen. Aufgrund der Struktur der „Geschäftspartnerdaten“ im NKF ist eine elektronische Übergabe der Abbuchdaten, sowie sie bisher aus der Musikschulsoftware „iMikel“ ins SAP erfolgte, nicht sinnvoll.

 

Nach der aktuellen Gebührensatzung können Zahlungspflichtige, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wahlweise monatlich oder quartalsweise zahlen. Wenn die Musikschule diese Daten nicht mehr pflegt, ist eine einheitliche Zahlweise für alle Zahlungspflichtigen erforderlich. Diese soll kundenfreundlich in Monatsraten sein. Hierfür ist eine Anpassung des § 6 der Gebührensatzung notwendig.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Damit eine Beschlussfassung noch im bereits begonnenen Turnus (Sitzungen November/Dezember) erfolgen kann, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.