Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass der Offenen Jugendberufshilfe der Katholischen Jugendagentur Leverkusen/Rhein-Berg/Oberberg gGmbH ab dem Jahr 2024 fortlaufend jährlich kommunale Mittel für zwei Vollzeitkräfte unter Berücksichtigung der Tariferhöhungen mit dem Beruf Sozialarbeiter*in B.A. oder ein vergleichbarer Abschluss zur Verfügung gestellt werden, um das dringend benötigte niederschwellige Angebot aufrechterhalten zu können.
2. Die Katholische Jugendagentur Leverkusen/Rhein-Berg/Oberberg gGmbH verpflichtet sich, fortlaufend nach passenden Förderungen für das Angebot der Offenen Jugendberufshilfe (OJB) zu suchen und dieses gegenüber dem kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu dokumentieren, um die von kommunaler Seite bereitgestellten Mittel ggf. in entsprechender Höhe reduzieren zu können.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Mittel zu beantragen und ab dem Jahr 2024 ff. zur Verfügung zu stellen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Nach Beendigung des Programms „Jugend stärken im Quartier“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Juli 2022 fiel für die Offene Jugendberufshilfe (OJB) der Katholischen Jugendagentur Leverkusen/Rhein-Berg/Oberberg gGmbH ein wichtiger Personal- und Finanzierungsbaustein für die Zielgruppe psychisch beeinträchtigter Jugendlicher und junger Erwachsener mit multiplen Problemlagen weg. Das führt dazu, dass Beratungsanfragen nicht mehr angenommen werden können und es zu einer sehr langen Warteliste für die jungen Menschen gekommen ist. Über einen Zeitraum von 7,5 Jahren wurde das Programm „Jugend stärken im Quartier“ von der Offenen Jugendberufshilfe (OJB) in Kooperation mit der Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) und der Stadt Leverkusen erfolgreich durchgeführt und war ein wertvoller Bestandteil im Bereich der Jugendsozialarbeit. Das durch das Ministerium angebotene Folgeprogramm „Just Best“ mit völlig anderer Zielsetzung konnte den entstandenen Missstand im Rahmen des Beratungsangebotes nicht beheben, weshalb man sich gemeinsam mit der Stadt Leverkusen und der JSL gegen das Bewerbungsverfahren entschieden hat. Beim Folgeprogramm ging es primär um das Thema „Neue Wohnformen“.
Frühzeitig machte die Katholische Jugendagentur auf die fehlende Beratungskapazität für die benannte Klientel im Kinder- und Jugendhilfeausschuss aufmerksam und erhielt für die zweite Hälfte des Jahres 2022 kommunale Mittel zur Überbrückung, mit der Auflage, für die Folgejahre passende Förderprogramme zu finden.
Im Jahr 2023 konnte die Finanzlücke durch das Stärkungspaket NRW aufgefangen werden, welches jedoch Ende 2023 ausläuft. Somit kommt die OJB erneut in die Situation, den jungen Menschen mit ihren erheblichen Problemlagen nicht gerecht werden zu können. Zwar ist es gelungen, andere Fördermöglichkeiten zu finden und umzusetzen, wie beispielsweise das niederschwellige Angebot „Get up“ (§16h SGB II) durch Ausschreibung des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung (Jobcenter AGL). Hier stehen jedoch andere Ziele im Vordergrund, wie beispielsweise das Einüben einer Tagesstruktur.
Ein Förderprogramm zu finden, das die Beratung der betroffenen Klientel betrifft, ist leider nicht gelungen, da keine passgenauen Förderprogramme ausgeschrieben sind. Perspektivisch soll jedoch stetig nach diesen gesucht werden, um die kommunal bereitgestellten Mittel reduzieren zu können.
Für junge Menschen, die in der heutigen krisengeprägten Zeit heranwachsen und erwachsen werden, sind verlässliche Ansprechpartner*innen, die unterstützend begleiten und beraten, um den Einstieg ins Berufsleben nicht zu gefährden, unverzichtbar. Eine stabile, fortlaufende kommunale Förderung ab dem Jahr 2024 ist unerlässlich, um der Klientel des Bereiches Übergang Schule in den Beruf, die einen sehr niedrigschwelligen Zugang zur Unterstützung benötigt, gerecht werden zu können.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: Sachkonto:
531800 Innenauftrag: 510006100102
Aufwendungen für die Maßnahme: 210.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Finanz und Digitalisierungsausschuss vom 20.03.2023
zur Vorlage Nr. 2022/1720
Beantragte Förderhöhe: €
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Personal-/Sachaufwand: 210.000 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Unter dem o. g. Innenauftrag sind in den in
der Erstellung befindlichen Beratungsunterlagen für den Haushalt 2024
(Einbringung am 11.12.2023) unter dem Sachkonto 531800 Mittel in Höhe von 1.197.050
€ etatisiert. Ob diese Mittel für alle vom FB 51 geplanten Maßnahmen
auskömmlich sind, kann seitens des FB 20 nicht bewertet werden und obliegt
einzig dem FB 51 im Rahmen seiner Budgethoheit.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von internen Abstimmungsbedarfen konnte die Vorlage nicht frühzeitiger fertiggestellt werden. Damit eine Beschlussfassung jedoch noch im aktuellen Sitzungsturnus erfolgen kann, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.