Betreff
Absicherung des niederschwelligen Beratungsangebots der Clearingstelle Offene Jugendberufshilfe ab dem Jahr 2024 ff.
Vorlage
2023/2465
Aktenzeichen
lo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass der Offenen Jugendberufshilfe der Katholischen Jugendagentur Leverkusen/Rhein-Berg/Oberberg gGmbH ab dem Jahr 2024 fortlaufend jährlich kommunale Mittel für zwei Vollzeitkräfte unter Berücksichtigung der Tariferhöhungen mit dem Beruf Sozialarbeiter*in B.A. oder ein vergleichbarer Abschluss zur Verfügung gestellt werden, um das dringend benötigte niederschwellige Angebot aufrechterhalten zu können.

 

2.    Die Katholische Jugendagentur Leverkusen/Rhein-Berg/Oberberg gGmbH verpflichtet sich, fortlaufend nach passenden Förderungen für das Angebot der Offenen Jugendberufshilfe (OJB) zu suchen und dieses gegenüber dem kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu dokumentieren, um die von kommunaler Seite bereitgestellten Mittel ggf. in entsprechender Höhe reduzieren zu können.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Mittel zu beantragen und ab dem Jahr 2024 ff. zur Verfügung zu stellen.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                              Molitor                                             Adomat

Begründung:

 

Nach Beendigung des Programms „Jugend stärken im Quartier“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Juli 2022 fiel für die Offene Jugendberufshilfe (OJB) der Katholischen Jugendagentur Leverkusen/Rhein-Berg/Oberberg gGmbH ein wichtiger Personal- und Finanzierungsbaustein für die Zielgruppe psychisch beeinträchtigter Jugendlicher und junger Erwachsener mit multiplen Problemlagen weg. Das führt dazu, dass Beratungsanfragen nicht mehr angenommen werden können und es zu einer sehr langen Warteliste für die jungen Menschen gekommen ist. Über einen Zeitraum von 7,5 Jahren wurde das Programm „Jugend stärken im Quartier“ von der Offenen Jugendberufshilfe (OJB) in Kooperation mit der Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) und der Stadt Leverkusen erfolgreich durchgeführt und war ein wertvoller Bestandteil im Bereich der Jugendsozialarbeit. Das durch das Ministerium angebotene Folgeprogramm „Just Best“ mit völlig anderer Zielsetzung konnte den entstandenen Missstand im Rahmen des Beratungsangebotes nicht beheben, weshalb man sich gemeinsam mit der Stadt Leverkusen und der JSL gegen das Bewerbungsverfahren entschieden hat. Beim Folgeprogramm ging es primär um das Thema „Neue Wohnformen“.

 

Frühzeitig machte die Katholische Jugendagentur auf die fehlende Beratungskapazität für die benannte Klientel im Kinder- und Jugendhilfeausschuss aufmerksam und erhielt für die zweite Hälfte des Jahres 2022 kommunale Mittel zur Überbrückung, mit der Auflage, für die Folgejahre passende Förderprogramme zu finden.

 

Im Jahr 2023 konnte die Finanzlücke durch das Stärkungspaket NRW aufgefangen werden, welches jedoch Ende 2023 ausläuft. Somit kommt die OJB erneut in die Situation, den jungen Menschen mit ihren erheblichen Problemlagen nicht gerecht werden zu können. Zwar ist es gelungen, andere Fördermöglichkeiten zu finden und umzusetzen, wie beispielsweise das niederschwellige Angebot „Get up“ (§16h SGB II) durch Ausschreibung des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung (Jobcenter AGL). Hier stehen jedoch andere Ziele im Vordergrund, wie beispielsweise das Einüben einer Tagesstruktur.

 

Ein Förderprogramm zu finden, das die Beratung der betroffenen Klientel betrifft, ist leider nicht gelungen, da keine passgenauen Förderprogramme ausgeschrieben sind. Perspektivisch soll jedoch stetig nach diesen gesucht werden, um die kommunal bereitgestellten Mittel reduzieren zu können.

 

Für junge Menschen, die in der heutigen krisengeprägten Zeit heranwachsen und erwachsen werden, sind verlässliche Ansprechpartner*innen, die unterstützend begleiten und beraten, um den Einstieg ins Berufsleben nicht zu gefährden, unverzichtbar. Eine stabile, fortlaufende kommunale Förderung ab dem Jahr 2024 ist unerlässlich, um der Klientel des Bereiches Übergang Schule in den Beruf, die einen sehr niedrigschwelligen Zugang zur Unterstützung benötigt, gerecht werden zu können.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:                Sachkonto: 531800 Innenauftrag: 510006100102

Aufwendungen für die Maßnahme: 210.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Finanz und Digitalisierungsausschuss vom 20.03.2023 zur Vorlage Nr. 2022/1720

Beantragte Förderhöhe: €

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand: 210.000

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Unter dem o. g. Innenauftrag sind in den in der Erstellung befindlichen Beratungsunterlagen für den Haushalt 2024 (Einbringung am 11.12.2023) unter dem Sachkonto 531800 Mittel in Höhe von 1.197.050 € etatisiert. Ob diese Mittel für alle vom FB 51 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens des FB 20 nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 51 im Rahmen seiner Budgethoheit.




 

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von internen Abstimmungsbedarfen konnte die Vorlage nicht frühzeitiger fertiggestellt werden. Damit eine Beschlussfassung jedoch noch im aktuellen Sitzungsturnus erfolgen kann, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.