Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Notwendige Fällung eines Berg-Ahorns an der Solinger Straße
Vorlage
2023/2470
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der notwendigen Fällung des Berg-Ahorns, Baum Nr. 26, an der Solinger Straße zu.

 

Leverkusen, 29.09.2023

 

 

gezeichnet:

Di Padova                                                              Dick

Bezirksbürgermeisterin                                       stv. Bezirksbürgermeisterin

 

 

II.     Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Bei einer Baumkontrolle durch das städtische Fachpersonal wurden an einem Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus, Baum Nr. 26) an der Solinger Straße in Rheindorf umfangreiche Schäden aufgrund eines Befalls mit der Rußrindenkrankheit festgestellt. Ausgelöst durch den Pilz Cryptomstroma corticale, einem Schwächeparasiten, führt die Krankheit über Jahre langsam zum Baumtod. Dieser Baum ist bereits abgestorben.

 

Aufgrund einer starken Beeinträchtigung der Bruchsicherheit und der örtlichen Nähe zu mehreren Wohnanlagen sowie dem Fußweg zum Kindergarten Pregelstraße und der GGS Am Friedenspark ist eine umgehende Fällung notwendig.

 

Eine Ersatzpflanzung wird an derselben Stelle erfolgen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 1305 Sachkonto: 720000

Aufwendungen für die Maßnahme: 583,10 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aus vorgenannten Gründen ist eine dringliche Entscheidung noch vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I im November unabdingbar.