Betreff
Sanierung des Straßenbegleitgrüns in den Siedlungsstraßen Lingenfeld und Ratherkämp
Vorlage
2023/2472
Aktenzeichen
670-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Sanierung des Straßenbegleitgrüns in den Straßen Lingenfeld und Ratherkämp mit voraussichtlichen Kosten i. H. v. 115.000 € zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die beiden 1934/35 ausgebauten Siedlungsstraßen Lingenfeld und Ratherkämp in Leverkusen-Manfort werden von zwei Hauptverkehrsadern eingefasst; östlich der Siedlung verläuft die Bundesautobahn A3 und westlich die Bismarckstraße, eine der meistbefahrenen innerstädtischen Straßen Leverkusens.

 

Eine Bepflanzung mit Bäumen ist aufgrund der hohen Immissionslast in der Siedlung besonders zu empfehlen. Ein Straßenbaum absorbiert durch sein Laub in gewissem Maße Lärm und Schadstoffe, nimmt Kohlenstoffdioxid auf und liefert Sauerstoff.

 

Beim Ausbau der beiden Straßen vor knapp 90 Jahren wurden die Bürgersteige mit insgesamt 44 Linden begrünt. Dabei erhielten die Bäume - damals zeitgemäße - minimale Standorte neben einem sehr schmalen Gehweg. Durch das Dickenwachstum der Bäume ist der Gehweg aktuell kaum nutzbar. Die schlechten Standortbedingungen der Bäume haben darüber hinaus über die Jahre den Verlust von elf Bäumen verursacht.

 

Der Fachbereich Stadtgrün (FB 67) plant nun, die aktuell fehlenden elf Bäume zu ersetzen. Es handelt sich um fünf Baumstandorte im Lingenfeld und sechs Standorte im Ratherkämp. Dabei sollen die Baumstandorte geringfügig in den Straßenraum verschoben werden, um einen nutzbaren Gehweg von 100 bis 120 cm zu erreichen. Die Einfassungen der Baumscheiben werden mit Hochborden neu hergestellt. Die Baumgruben werden zur Straßenseite mit einem Wurzelschutz zu den vorhandenen Leitungen versehen. Außerdem werden die Baumstandorte nach heutigem Standard mit mindestens 12 m³ speziellem Baumsubstrat und Belüftungssets ausgestattet.

 

Das Baumsubstrat wird teilweise wieder von den anschließenden Gehweg- und Fahrbahnflächen überbaut, sodass der oberflächliche Flächenverbrauch minimiert wird. Die offene Baumscheibe wird mit einer Blühwiese eingesät und im Gehwegbereich mit wasserdurchlässigem Pflaster hergestellt. Nach der Pflanzung und der anschließenden Fertigstellungspflege wird eine mehrjährige Entwicklungspflege beauftragt, um eine gesicherte Weiterentwicklung der Bäume zu erzielen.

 

Die geplante Baumart richtet sich nach dem bereits vorhandenen Linden-Baumbestand, jedoch wird eine schmalkronige Lindensorte präferiert. Die Wahl fiel hier auf Tilia cordata 'Rancho', die Amerikanische Stadtlinde, die in der Straßenbaumliste des Arbeitskreises Stadtbäume der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) aufgeführt und als gut geeigneter Straßenbaum eingestuft wird. Diese Baumart zeichnet sich als hitzeverträglich aus und wird erfahrungsgemäß selten von Schädlingen befallen. Die GALK ist ein Zusammenschluss der kommunalen Grünflächenverwaltungen, die den Deutschen Städtetag (DST) über die Fachkommission Stadtgrün in seinen Aufgaben unterstützt. Die Erarbeitung der GALK-Straßenbaumliste erfolgt unter besonderer Beachtung der extremen Standortbedingungen an Straßen und der klimatischen Bedingungen in den meist stark verdichteten Städten.

 

Da davon ausgegangen wird, dass in den kommenden Jahren weitere vorhandene Bäume entfernt werden müssen, ist geplant, den vollständigen Umbau des Baumbestandes der beiden Straßen in weiteren Bauabschnitten fortzusetzen.

Für den ersten Schritt fallen Kosten in Höhe von 115.000 Euro an

 

In der Anlage sind Fotos des Ist-Zustandes sowie ein Entwurfsplan zu finden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 67001305011053 Finanzposition/en: 783300  

Auszahlungen für die Maßnahme: insgesamt 115.000 € in 2023 und 2024

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein