Betreff
Wahl der Mitglieder des Kulturausschusses und ihrer persönlichen Vertretungen mit Wirkung ab dem 01.01.2024
Vorlage
2023/2479
Aktenzeichen
011-21-00-wb
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen wählt mit Wirkung ab dem 01.01.2024 als stimmberechtigte Mitglieder des Kulturausschusses (Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger*innen gemäß § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)) und ihre persönlichen Vertretungen:

 

Nr.

Mitglied

Vertreter*in

1

 

 

2

 

 

3

 

 

4

 

 

5

 

 

6

 

 

7

 

 

8

 

 

9

 

 

10

 

 

11

 

 

12

 

 

13

 

 

14

 

 

15

 

 

16

 

 

17

 

 

 

2. Der Rat wählt mit Wirkung zum 01.01.2024 als sachkundige*n Einwohner*in gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW des Kulturausschusses und ihre/seine persönliche Vertretung:

 

Mitglied:         ___________________________________

und

Vertreter*in:  ___________________________________

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Auf die Bildung des Kulturausschusses und seine Zusammensetzung gemäß der Vorlage Nr. 2023/2478, Bildung des Kulturausschusses mit Wirkung ab dem 01.01.2024, Zusammensetzung und Befugnisse, wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

 

Die hiernach vorzusehende personelle Besetzung des Kulturausschusses erfolgt im Rahmen des Wahlverfahrens nach § 50 Absatz 3 GO NRW.

Danach ist entweder

-           die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder

-           eine Verhältniswahl mit anschließender Besetzung nach dem Zähverfahren Hare/Niemeyer anhand von Wahlvorschlägen der Fraktionen des Rates (Listenwahl)

möglich.

Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Es ist zu beachten, dass nach § 58 Absatz 3 Satz 3 GO NRW die Zahl der sachkundigen Bürger*innen nicht die Zahl der Ratsmitglieder erreichen darf.

 

Der Rat hat nach § 58 Absatz 4 GO NRW die Möglichkeit, volljährige sachkundige Einwohner*innen in die Ausschüsse zu wählen. Er hat in der Vergangenheit davon Gebrauch gemacht und auf Vorschlag des Integrationsrates Migrantinnen und Migranten als beratende Mitglieder in die Ausschüsse gewählt. Der Vorsitzende des Integrationsrates, Herr Sam Kofi Nyantakyi, hat auf Nachfrage der Verwaltung telefonisch am 12.10.2023 mitgeteilt, dass eine Besetzung des neuen Kulturausschusses mit der gegenwärtig im Betriebsausschuss KulturStadtLev (BKSL) vertretenen sachkundigen Einwohnerin, Frau Naima Azemmat, und deren persönlichem Vertreter, Herrn Jannis Goudoulakis, erfolgen kann.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 810001050103, Sachkonto: 549300 (Sitzungsgelder, bisher über BKSL)

Produkt: 810001050102, Sachkonto: 549300 (Aufwandsentschädigung Ausschussvorsitz)

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein