Beschlussentwurf:
Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.11.2020 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt geändert:
1.
§ 2 „Bildung der Ausschüsse“ wird wie folgt geändert:
Als neue Ziffer 2 wird „Kulturausschuss (K)“ aufgenommen.
Die bisherige Ziffer 8 „Betriebsausschuss KulturStadtLev (BKSL)“ entfällt.
Die Nummerierungen der weiteren Ausschüsse werden dementsprechend angepasst.
2.
§ 3 „Zusammensetzung der Ausschüsse“ wird wie folgt
geändert:
In Absatz 1 wird die Ziffer 2 wie folgt neu gefasst:
„2. Der
Kulturausschuss besteht aus
a) 17 stimmberechtigten Mitgliedern
(Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger gemäß § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)) sowie
b) einem sachkundigen Einwohner gemäß § 58
Absatz 4 GO NRW.“
In der neuen Ziffer 3 (alt Ziffer 2) zum Rechnungsprüfungsausschuss wird „der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)“ ersetzt durch „GO NRW“.
Die bisherige Ziffer 8 zum Betriebsausschuss KulturStadtLev entfällt.
Die Nummerierungen der weiteren Ausschüsse werden dementsprechend angepasst.
3.
§ 4 „Beratungskompetenzen der Ausschüsse“ wird wie folgt
geändert:
In Absatz 1 wird das Komma am Ende des zweiten Spiegelstriches durch das Wort „sowie“ ersetzt. Am Ende des dritten Spiegelstriches wird das Wort „sowie“ durch einen Punkt ersetzt. Der letzte Spiegelstrich „- des Büros Stadtmarketings“ wird gestrichen.
Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Der
Kulturausschuss ist beratend zuständig für die Angelegenheiten des Fachbereichs
Kultur und Stadtmarketing mit den Stabsstellen Museum Morsbroich und Stadtarchiv
(künftig: Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte) der Stadtverwaltung.“
Der bisherige Absatz 8 zum Betriebsausschuss
KulturStadtLev entfällt.
Die Nummerierungen der Absätze der weiteren
Ausschüsse werden dementsprechend angepasst.
Der neue Absatz 8 (alt Absatz 7) zum Schulausschuss wird um folgende Zuständigkeiten vor dem Spiegelstrich „- des Fachbereichs Schulen“ ergänzt:
„- der Stabsstelle
Volkshochschule im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport,
- der Stabsstelle Musikschule im Dezernat für Bildung, Jugend und
Sport,
- der Stabsstelle Stadtbibliothek im Dezernat für Bildung, Jugend
und Sport,
- der Stabstelle Jugendkunstgruppen im Dezernat für Bildung, Jugend
und Sport,“
4.
§ 5 „Allgemeine Entscheidungskompetenzen der
Ausschüsse“ wird wie folgt geändert:
Die bisherige Ziffer 3 entfällt.
Ziffer 4 (alt) wird neu als Ziffer 3
aufgenommen.
5.
§ 6 „Besondere Entscheidungskompetenzen
einzelner Ausschüsse“ wird wie folgt geändert:
In Ziffer 1 Buchstabe a) wird das Komma am
Ende durch das Wort „sowie“ ersetzt. Unter Buchstabe b) wird das Wort „sowie“
am Ende durch einen Punkt ersetzt.
Die Ziffer 2 wird wie folgt neu gefasst:
„2. Der Kulturausschuss entscheidet über Programmplanungen, Richtlinien und Konzeptionen zur Förderung der Kultur.“
Die Nummerierungen der weiteren Ausschüsse werden dementsprechend angepasst.
In der neuen Ziffer 3 (alt Ziffer 2)
Buchstabe c) zum Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird das Wort „sowie“ am
Ende gestrichen. Unter Buchstabe d) wird der Punkt am Ende durch das Wort
„sowie“ ersetzt.
Die neue Ziffer 6 (alt Ziffer 5) zum
Schulausschuss wird wie folgt geändert:
Unter Buchstabe d) wird das Wort „sowie“
durch ein Komma ersetzt.
Unter Buchstabe e) wird der Punkt am Ende
durch das Wort „sowie“ ersetzt.
Neu aufgenommen wird der Buchstabe „f.) Programmplanungen
der Stabsstellen Volkshochschule, Musikschule, Stadtbibliothek und
Jugendkunstgruppen.“
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Ausgangslage:
Durch die Auflösung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen (KSL) mit Ablauf des
31.12.2023 und in Folge dessen die Auflösung des Betriebsausschusses
KulturStadtLev (BKSL) mit Ablauf des 31.12.2023
(vgl. hierzu die aktuelle Vorlage Nr. 2023/2372, Auflösung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen (KSL) mit Ablauf des
31.12.2023) sind die bisher vom Betriebsausschuss wahrgenommenen Beratungs- und
Entscheidungszuständigkeiten neu zu verteilen. Es wird hierzu auf den
Grundsatzbeschluss des Rates vom 21.08.2023 zur Vorlage Nr. 2023/2400,
Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen, Reintegration der KulturStadtLev
(KSL) in die Kernverwaltung, verwiesen. Mit der Vorlage Nr. 2023/2400 wurde die
beabsichtigte neue Zuordnung der bisherigen Teilbetriebe der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadt Leverkusen
(KSL) mit ihren Aufgaben in die Kernverwaltung festgelegt.
Mit der aktuellen Vorlage Nr. 2023/2478, Bildung des Kulturausschusses mit Wirkung ab dem
01.01.2024, Zusammensetzung und Befugnisse, schlägt die Verwaltung daher dem Rat der Stadt Leverkusen die Neubildung
eines Kulturausschusses mit Wirkung ab dem 01.01.2024 vor. In der Vorlage werden des Weiteren die Zusammensetzung
und Befugnisse des neuen Kulturausschusses geregelt.
Die Zuständigkeitsordnung des Rates ist unter
Berücksichtigung dieses Sachverhalts entsprechend anzupassen. Die
erforderlichen Änderungen werden daher mit dieser Vorlage dem Rat zur
Entscheidung vorgelegt. Zudem wurden kleine (redaktionelle) Änderungen
vorgenommen.
Zur besseren Übersicht wird von der Verwaltung
gegenwärtig noch eine Synopse erarbeitet, die als Ergänzung zur Vorlage noch
nachgereicht werden soll.
Auf die wesentlichen Änderungen wird nachfolgend eingegangen.
Der Betriebsausschuss KulturStadtLev (BKSL) wird mit Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst und ist folglich in der Zuständigkeitsordnung entsprechend zu streichen.
Neu aufgenommen wird der mit Wirkung ab dem 01.01.2024 zu bildende Kulturausschuss (K), der für die Angelegenheiten der bisherigen Teilbetriebe Forum (inkl. Technik), Museum Morsbroich und Stadtarchiv (künftig: Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte) sowie des Stadtmarketings des bisherigen Büros „Stadtmarketing“ (18), neu: Fachbereich 18 „Kultur und Stadtmarketing“, zuständig sein soll. Die bisherige Zuordnung des Stadtmarketings zum Haupt- und Personalausschuss soll mit Wirkung ab dem 01.01.2024 entfallen.
Die vier mit
Wirkung ab dem 01.01.2024 an das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport (IV,
bis 31.12.2023 Bezeichnung: Dezernat für Schulen, Kultur, Jugend und Sport)
angegliederten Stabsstellen Volkshochschule, Musikschule, Stadtbibliothek und
Jugendkunstgruppen sollen mit Wirkung ab dem 01.01.2024 dem Schulausschuss
zugeordnet werden. Die 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung berücksichtigt
dies entsprechend.
Der Vollständigkeit halber wird darauf verwiesen, dass die mit Wirkung ab dem 01.01.2024 gebildete neue Abteilung „Gebäudemanagement Kultur“ im Fachbereich Gebäudewirtschaft (65) zukünftig dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen zugeordnet ist, der für den Fachbereich Gebäudewirtschaft zuständig ist. Da die Abteilungen durch Aufführung ihrer Fachbereiche in der Zuständigkeitsordnung bereits erfasst sind, ist hierzu keine Änderung der Zuständigkeitsordnung erforderlich.
Bei den allgemeinen Entscheidungskompetenzen der Ausschüsse soll zukünftig die Entscheidungskompetenz für Sollübertragungen (vergl. § 5 Ziffer 3) entfallen, da die Verwaltung über die jährliche Ermächtigung des Rates in der jeweiligen Haushaltssatzung Sollübertragungen in unbegrenzter Höhe durchführen kann.
In Anlehnung an die bisher in der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadt Leverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL) vom 12. Mai 2010 vorgesehenen Zuständigkeiten des Betriebsausschusses KulturStadtLev (BKSL) werden beim neuen Kulturausschuss und beim Schulausschuss entsprechende Entscheidungszuständigkeiten in der Zuständigkeitsordnung aufgenommen. Dabei wird die Reintegration in die Kernverwaltung berücksichtigt.