Beschlussentwurf:
1. Für jede*n Ausschussvorsitzende*n sollen mit Wirkung ab dem 01.01.2024 zwei Stellvertreter*innen bestimmt werden.
2. Die Ausschussvorsitze werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt auf die Fraktionen verteilt:
Nr. |
Ausschuss |
Fraktion |
1. |
Kulturausschuss |
|
2. |
Rechnungsprüfungs-ausschuss |
|
3. |
Finanz- und
Digitalisierungsausschuss |
|
4. |
Ausschuss für
Bürgereingaben und Umwelt |
|
5. |
Wahlprüfungsausschuss |
|
6. |
Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Senioren |
|
7. |
Schulausschuss |
|
8. |
Betriebsausschuss Sportpark
Leverkusen |
|
9. |
Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen |
|
3. Die ersten stellvertretenden Ausschussvorsitze werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt auf die Fraktionen verteilt:
Nr. |
Ausschuss |
Fraktion |
1. |
Kulturausschuss |
|
2. |
Rechnungsprüfungs-ausschuss |
|
3. |
Finanz- und
Digitalisierungsausschuss |
|
4. |
Ausschuss für
Bürgereingaben und Umwelt |
|
5. |
Wahlprüfungsausschuss |
|
6. |
Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Senioren |
|
7. |
Schulausschuss |
|
8. |
Betriebsausschuss Sportpark
Leverkusen |
|
9. |
Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen |
|
4. Die zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitze werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt auf die Fraktionen verteilt:
Nr. |
Ausschuss |
Fraktion |
1. |
Kulturausschuss |
|
2. |
Rechnungsprüfungs-ausschuss |
|
3. |
Finanz- und
Digitalisierungsausschuss |
|
4. |
Ausschuss für
Bürgereingaben und Umwelt |
|
5. |
Wahlprüfungsausschuss |
|
6. |
Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Senioren |
|
7. |
Schulausschuss |
|
8. |
Betriebsausschuss Sportpark
Leverkusen |
|
9. |
Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen |
|
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Gemäß § 58 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist das nach § 58 Absatz 5 GO NRW vorgesehene Verfahren zur Verteilung der Ausschussvorsitze zu wiederholen, wenn Ausschüsse während der Wahlperiode neu gebildet, aufgelöst oder ihre Aufgaben wesentlich verändert werden. Durch die Auflösung des Betriebsausschusses KulturStadtLev (BKSL) mit Ablauf des 31.12.2023 und Neubildung eines Kulturausschusses mit Wirkung ab dem 01.01.2024 (vergl. aktuelle Vorlagen Nrn. 2023/2372 und 2023/2478, 2023/2479 und 2023/2480) ergibt sich nach der Gesetzeslage die Erforderlichkeit zur Neuverteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze mit Wirkung ab dem 01.01.2024.
Das Verfahren zur Bestimmung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertretungen regelt § 58 Abs. 5 GO NRW. Die Bestimmung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertretungen kann sich nach zwei Varianten vollziehen:
1. Einigungsverfahren
nach § 58 Absatz 5 Satz 1 GO NRW:
Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze (und stellvertretenden Ausschussvorsitze) geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden und Stellvertreter*innen aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder.
2. Zugriffsverfahren nach § 58 Absatz 5 Sätze 2 bis 4 GO NRW:
Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch eins, zwei, drei usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Oberbürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.
Das Verfahren ist auch auf die Verteilung der ersten und weiteren stellvertretenden Ausschussvorsitze anzuwenden.
Dieser Beschluss muss aufgrund gesonderter gesetzlicher Bestimmungen nicht für den Haupt- und Personalausschuss, den Kinder- und Jugendhilfeausschuss sowie den Wahlausschuss gefasst werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 810001050102, Sachkonto: 549300
(Aufwandsentschädigung Ausschussvorsitzende)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |