Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze mit Wirkung ab dem 01.01.2024
Vorlage
2023/2481
Aktenzeichen
011-21-00-wb
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Für jede*n Ausschussvorsitzende*n sollen mit Wirkung ab dem 01.01.2024 zwei Stellvertreter*innen bestimmt werden.

 

2.    Die Ausschussvorsitze werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt auf die Fraktionen verteilt:

 

Nr.

Ausschuss

Fraktion

1.

Kulturausschuss

 

 

 

2.

Rechnungsprüfungs-ausschuss

 

 

3.

Finanz- und Digitalisierungsausschuss

 

 

4.

Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt

 

 

5.

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

6.

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

 

 

7.

Schulausschuss

 

 

 

8.

Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen

 

 

9.

Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen

 

 

 

3.    Die ersten stellvertretenden Ausschussvorsitze werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt auf die Fraktionen verteilt:

 

Nr.

Ausschuss

Fraktion

1.

Kulturausschuss

 

 

 

2.

Rechnungsprüfungs-ausschuss

 

 

3.

Finanz- und Digitalisierungsausschuss

 

 

4.

Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt

 

 

5.

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

6.

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

 

 

7.

Schulausschuss

 

 

 

8.

Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen

 

 

9.

Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen

 

 

 

4.    Die zweiten stellvertretenden Ausschussvorsitze werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 wie folgt auf die Fraktionen verteilt:

 

Nr.

Ausschuss

Fraktion

1.

Kulturausschuss

 

 

 

2.

Rechnungsprüfungs-ausschuss

 

 

3.

Finanz- und Digitalisierungsausschuss

 

 

4.

Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt

 

 

5.

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

6.

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

 

 

7.

Schulausschuss

 

 

 

8.

Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen

 

 

9.

Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen

 

 

 

 

gezeichnet:

Richrath


 

Begründung:

 

Gemäß § 58 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist das nach § 58 Absatz 5 GO NRW vorgesehene Verfahren zur Verteilung der Ausschussvorsitze zu wiederholen, wenn Ausschüsse während der Wahlperiode neu gebildet, aufgelöst oder ihre Aufgaben wesentlich verändert werden. Durch die Auflösung des Betriebsausschusses KulturStadtLev (BKSL) mit Ablauf des 31.12.2023 und Neubildung eines Kulturausschusses mit Wirkung ab dem 01.01.2024 (vergl. aktuelle Vorlagen Nrn. 2023/2372 und 2023/2478, 2023/2479 und 2023/2480) ergibt sich nach der Gesetzeslage die Erforderlichkeit zur Neuverteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze mit Wirkung ab dem 01.01.2024.

 

Das Verfahren zur Bestimmung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertretungen regelt § 58 Abs. 5 GO NRW. Die Bestimmung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertretungen kann sich nach zwei Varianten vollziehen:

 

1.    Einigungsverfahren nach § 58 Absatz 5 Satz 1 GO NRW:

 

Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze (und stellvertretenden Ausschussvorsitze) geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden und Stellvertreter*innen aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder.

 

2.    Zugriffsverfahren nach § 58 Absatz 5 Sätze 2 bis 4 GO NRW:

 

Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch eins, zwei, drei usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen.

Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Oberbürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.

Das Verfahren ist auch auf die Verteilung der ersten und weiteren stellvertretenden Ausschussvorsitze anzuwenden.

 

Dieser Beschluss muss aufgrund gesonderter gesetzlicher Bestimmungen nicht für den Haupt- und Personalausschuss, den Kinder- und Jugendhilfeausschuss sowie den Wahlausschuss gefasst werden.

 

 

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 810001050102, Sachkonto: 549300 (Aufwandsentschädigung Ausschussvorsitzende)

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein