Betreff
Namentliche Benennung der Ausschussvorsitzenden und ihrer ersten und zweiten Stellvertretungen mit Wirkung ab dem 01.01.2024
Vorlage
2023/2482
Aktenzeichen
011-21-00-wb
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

  1. Als Ausschussvorsitzende werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 benannt:

 

Nr.

Ausschuss

Vorsitzende*r

1.

Kulturausschuss

 

 

 

2.

Rechnungsprüfungs-ausschuss

 

 

3.

Finanz- und Digitalisierungsausschuss

 

 

4.

Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt

 

 

5.

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

6.

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

 

 

7.

Schulausschuss

 

 

 

8.

Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen

 

 

9.

Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen

 

 

 

  1. Als erste stellvertretende Ausschussvorsitzende werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 benannt:

 

 

Nr.

Ausschuss

Erste*r stellvertretende*r Vorsitzende*r

1.

Kulturausschuss

 

 

 

2.

Rechnungsprüfungs-ausschuss

 

 

3.

Finanz- und Digitalisierungsausschuss

 

 

4.

Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt

 

 

5.

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

6.

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

 

 

7.

Schulausschuss

 

 

 

8.

Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen

 

 

9.

Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen

 

 

 

 

  1. Als zweite stellvertretende Ausschussvorsitzende werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 benannt:

 

Nr.

Ausschuss

Zweite*r stellvertretende*r Vorsitzende*r

1.

Kulturausschuss

 

 

 

2.

Rechnungsprüfungs-ausschuss

 

 

3.

Finanz- und Digitalisierungsausschuss

 

 

4.

Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt

 

 

5.

Wahlprüfungsausschuss

 

 

 

6.

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren

 

 

7.

Schulausschuss

 

 

 

8.

Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen

 

 

9.

Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen

 

 

 

 

gezeichnet:

 

 

 

 

Richrath

Begründung:

 

Auf die Vorlage Nr. 2023/2481, Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze mit Wirkung ab dem 01.01.2024, wird verwiesen.

 

Die gesetzliche Grundlage bildet § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). An die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze schließt sich die namentliche Benennung an.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 810001050102, Sachkonto: 549300 (Aufwandsentschädigung Ausschussvorsitzende)

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein