Beschlussentwurf:
- Als Ausschussvorsitzende werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 benannt:
Nr. |
Ausschuss |
Vorsitzende*r |
1. |
Kulturausschuss |
|
2. |
Rechnungsprüfungs-ausschuss |
|
3. |
Finanz- und
Digitalisierungsausschuss |
|
4. |
Ausschuss für Bürgereingaben
und Umwelt |
|
5. |
Wahlprüfungsausschuss |
|
6. |
Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Senioren |
|
7. |
Schulausschuss |
|
8. |
Betriebsausschuss Sportpark
Leverkusen |
|
9. |
Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen |
|
- Als erste stellvertretende Ausschussvorsitzende werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 benannt:
Nr. |
Ausschuss |
Erste*r stellvertretende*r Vorsitzende*r |
1. |
Kulturausschuss |
|
2. |
Rechnungsprüfungs-ausschuss |
|
3. |
Finanz- und
Digitalisierungsausschuss |
|
4. |
Ausschuss für
Bürgereingaben und Umwelt |
|
5. |
Wahlprüfungsausschuss |
|
6. |
Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Senioren |
|
7. |
Schulausschuss |
|
8. |
Betriebsausschuss Sportpark
Leverkusen |
|
9. |
Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen |
|
- Als zweite stellvertretende Ausschussvorsitzende werden mit Wirkung ab dem 01.01.2024 benannt:
Nr. |
Ausschuss |
Zweite*r stellvertretende*r
Vorsitzende*r |
1. |
Kulturausschuss |
|
2. |
Rechnungsprüfungs-ausschuss |
|
3. |
Finanz- und
Digitalisierungsausschuss |
|
4. |
Ausschuss für
Bürgereingaben und Umwelt |
|
5. |
Wahlprüfungsausschuss |
|
6. |
Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Senioren |
|
7. |
Schulausschuss |
|
8. |
Betriebsausschuss Sportpark
Leverkusen |
|
9. |
Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen |
|
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Auf die Vorlage Nr. 2023/2481, Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze mit Wirkung ab dem 01.01.2024, wird verwiesen.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 58 Absatz 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). An die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze schließt sich die namentliche Benennung an.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 810001050102, Sachkonto: 549300
(Aufwandsentschädigung Ausschussvorsitzende)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |