Beschlussentwurf:

 

1.        Die am 01.01.2022 in Kraft getretene „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1 der Vorlage) wird zum 31.12.2023 aufgehoben. Gleichzeitig wird die am 01.05.2023 in Kraft getretene „Entgeltordnung für das Freibad am Freizeitbad CaLevornia des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2 der Vorlage) zum 31.12.2023 aufgehoben.

 

2.        Die am 01.01.2022 in Kraft getretene „Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 3 der Vorlage) wird zum 31.12.2023 aufgehoben.

 

3.        Die „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 4 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

4.         Die „Entgeltordnung für die Hallenbäder und das Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 5 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                         Molitor                                             Adomat


Begründung:

 

Schwimmbäder stellen einen wichtigen Eckpfeiler für gesundheitliche Prävention, Rehabilitation und Kommunikation dar und dienen der Leverkusener Bürgerschaft als Freizeitausgleich, sei es durch die Nutzung im Rahmen des Vereinssports oder als alltägliche Freizeitgestaltung. Die Bereitstellung von Bädern, welche einem modernen Freizeit- und Gesundheitsbewusstsein gerecht werden, ist eine grundlegende Aufgabe des Sportpark Leverkusen (SPL).

 

Bäder sind kostenintensive Betriebe mit aufwendiger Technik und hohem Personalbedarf. Trotz verstärktem Einsatz moderner Energiespartechnik verursachen sie hohe Kosten. Darum werden, im Hinblick auf mögliche Kosteneinsparungen, der Energie- und Personalbedarf in den einzelnen Einrichtungen regelmäßig überprüft und an die jeweiligen Bedingungen angepasst. Im Zuge des Stärkungspaktgesetzes hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY WPG) mit der Überprüfung der Optimierungs- und Einsparpotenziale des SPL beauftragt. Der Abschlussbericht der EY WPG (Vorlage Nr. 2016/0999) empfiehlt u. a. erstmalig ab 2016 eine regelmäßige Anhebung der Eintrittsgelder in den Bädern, beispielsweise in einem zweijährigen Turnus, zur Anpassung an die Ausgabensteigerungen bzw. an das Angebot der Marktbegleiter.

 

Darum wird das wettbewerbliche Umfeld der Bäder und der Sauna regelmäßig beobachtet. 2018, 2019 und 2020 wurde im Sinne einer Kunden-/Kundinnenbindung auf Entgelterhöhungen verzichtet. Zum 01.01.2022 wurden die Preise wegen der auslaufenden Corona-Pandemie nur geringfügig angehoben. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation des SPL, besonders bedingt durch die hohen Energiekosten, ist jedoch auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der EY WPG eine Erhöhung der Entgelte aus Sicht des SPL unerlässlich. Bei den vorgeschlagenen Preisen wird bewusst auf eine lineare Kostenerhöhung in allen Tarifen verzichtet. Vielmehr orientieren sich die vorgeschlagenen Preise zielgruppengerecht an die/den Nutzenden und deren Verhalten.

 

Bereits in den vergangenen Jahren wurden die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und des Ukraine-Krieges im Wirtschaftsplan des SPL dargestellt. Aufgrund der noch anhaltenden Folgen und deren Einfluss auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in Deutschland kann auch für 2023 der am 21.11.2011 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Zuschussdeckel auf der Grundlage des Kapitalbedarfs von 5.700.000 € nicht eingehalten werden. Die durch den bereits genannten und noch anhaltenden Ukraine-Krieg hohe Inflation sorgt für starke Teuerungen, beispielsweise bei den Betriebs- und Energiekosten sowie den Personalkosten. Eine Beruhigung der Situation ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Auch vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des SPL unumgänglich, die Bürgerinnen und Bürger an den Kosten der Unterhaltung und der Dienstleistungen in einem sozial vertretbaren Rahmen zu beteiligen. Damit soll erreicht werden, dass die Kostendeckung erhöht und folglich die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel reduziert wird.

 

Freizeitbad CaLevornia und Park-Sauna

Das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna sind nach wie vor beliebte Freizeitziele und besucherstarke Sport- und Freizeitanlagen in der Region. Trotz der Energieeinsparmaßnahmen infolge der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) und die dadurch notwendigen zeitweiligen Reduzierungen des Leistungsangebots konnten zunächst Rückgänge der Besuchenden verzeichnet werden. Nach Rückführung der Maßnahmen haben sich die Zahlen der Besuchenden sowie die Umsatzzahlen stabilisiert, sodass sie sich nach der auslaufenden Corona-Pandemie noch auf einem zufriedenstellenden Niveau befinden.

 

Die Preise in der Schwimmlandschaft wurden letztmalig zum 01.01.2022 erhöht. Bei der vorgesehenen Entgelterhöhung beträgt der Eintrittspreis für Kinder von 0 bis 3 Jahre unverändert 1 €. Die Tarife für Kinder und Jugendliche erhöhen sich jeweils um 0,50 €, die für Erwachsene jeweils um 1 € und die Minigruppenkarten im jeweiligen Tarif um 2,20 €. Die Preise für das Freibad am CaLevornia werden für Erwachsene um 0,90 € erhöht, für Kinder/Jugendliche bleibt der Preis unverändert bei 3,50 €.

 

Die Park-Sauna steht in einem starken Wettbewerbsumfeld, was ständig wachsende Anforderungen an die Qualität der Dienstleistungen und Angebote mit sich bringt. Trotz der reduzierten Öffnungszeiten im Zuge der Energiesparverordnungen wurde die Park-Sauna sowohl im vergangenen als auch in diesem Jahr gut besucht. Zudem wurde die Park-Sauna weiter attraktiviert und ein weiteres Angebot in Form des Gradierwerks errichtet. Eine Voraussetzung zum Erhalt bzw. der Verbesserung des bewährten Standards ist ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Preise der Park-Sauna wurden zuletzt zum 01.01.2022 angepasst. Es wird eine Anpassung der Tarife um je 2 € vorgeschlagen.

 

Verglichen mit den Preisen anderer Marktbegleitender zeigt sich, dass die Park-Sauna ihren Kund*innen trotz der geplanten Erhöhung weiterhin ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und die Eintrittspreise nach einer Erhöhung noch unter denen der Konkurrenz liegt. Darüber hinaus können die Kund*innen weiterhin die bewährten Prepaid-Vorteilskarten zu den bisherigen Preisen erwerben und erhalten damit eine entsprechende Rabattierung auf die Eintrittspreise (Bronze 5 %, Silber 10 %, Gold 15 %, Platin 30 %).

 

Die Entgelte für das Freibad am CaLevornia werden zur Vereinfachung in die „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ aufgenommen, wodurch die am 01.05.2023 in Kraft getretene „Entgeltordnung für das Freibad am Freizeitbad CaLevornia des Sportpark Leverkusen“ erlischt.

 

Hallen- und Freibad Wiembachtal:

Das Hallen- und Freibad Wiembachtal ist das zentrale Bad für sport- und gesundheitsbewusste Schwimmer*innen sowie für den Schul- und Vereinssport. Auch in Zukunft soll das Image als „Sport- und Gesundheitsbad“ durch die dort stattfindenden Kurse und Veranstaltungen weiter ausgebaut werden.

 

Die letzte Entgelterhöhung im Hallen- und Freibad Wiembachtal erfolgte zum 01.01.2022 für Erwachsene sowie für schwimmsporttreibende Vereine, die dem SportBund Leverkusen e. V. angehören und Kurse/entsprechend befristete Angebote gegen eine Gebühr/einen Beitrag für Vereins- und Nichtvereinsmitglieder anbieten. Vereine, die dem SportBund angehören und Schwimmtraining für Vereinsmitglieder im Rahmen des Vereinsbeitrages anbieten, zahlen seit dem 01.01.2014 die gleichen Beträge. Eine Preisanpassung für die Sportvereine ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Um den Kindern und Jugendlichen weiterhin ein preiswertes Angebot bieten zu können, wird vorgeschlagen, lediglich die Entgelte für Erwachsene anzuheben. Der Einzelpreis für Erwachsene soll daher um 0,90 € erhöht werden, wobei die Eintrittspreise für Kinder beim aktuellen Stand beibehalten werden sollen. Die Preisanpassung der Zwölferkarte und Minigruppenkarte erfolgt analog. Die Erhöhung des Preises für die Jahreskarte ist um 40 € geplant. Der Preis der Sommerferienkarte für Kinder und Jugendliche bleibt ebenfalls unverändert bei 40 €. Um Anregungen von Kund*innen aufzugreifen, wird die Einführung eines Freibad-Saisontickets, insbesondere für das sportliche Schwimmen, zu einem Preis von 120 € vorgeschlagen. Diese Option soll besonders aktiven Leverkusener Schwimmer*innen die Möglichkeit geben, das Außenschwimmerbecken regelmäßig zu sportlichen Zwecken nutzen zu können.

 

Rabattierungen:

Die bestehenden Rabattierungen für die Inhaber*innen einer Jugendleiterkarte, einer Ehrenamtskarte oder eines „Leverkusen für alle“-Passes sollen weiterhin in gleicher prozentualer Höhe gelten, d. h. 50 % bei Vorlage einer Jugendleiterkarte oder 20 % bei Vorlage einer Ehrenamtskarte oder des „Leverkusen für alle“-Passes.

 

Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die neuen Tarife am wettbewerblichen Umfeld im Bereich der Bäder und der Sauna orientieren. Die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen erfolgen aus Sicht des SPL in einem angemessenen Umfang. Vor dem Hintergrund der hohen Energie- und Personalkosten als Folge des Ukrainekriegs, der hohen Inflationsrate sowie der Umsetzung der Empfehlungen der EY WPG ist die Erhöhung der Entgelte aus Sicht des SPL unumgänglich.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein