Beschlussentwurf:
1. Die am 01.01.2022 in Kraft getretene „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1 der Vorlage) wird zum 31.12.2023 aufgehoben. Gleichzeitig wird die am 01.05.2023 in Kraft getretene „Entgeltordnung für das Freibad am Freizeitbad CaLevornia des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2 der Vorlage) zum 31.12.2023 aufgehoben.
2. Die am 01.01.2022 in Kraft getretene „Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 3 der Vorlage) wird zum 31.12.2023 aufgehoben.
3. Die „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 4 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.01.2024 in Kraft.
4. Die „Entgeltordnung für die Hallenbäder und das Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 5 der Vorlage) wird beschlossen und tritt am 01.01.2024 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Schwimmbäder stellen einen wichtigen Eckpfeiler für gesundheitliche Prävention,
Rehabilitation und Kommunikation dar und dienen der Leverkusener Bürgerschaft
als Freizeitausgleich, sei es durch die Nutzung im Rahmen des Vereinssports
oder als alltägliche Freizeitgestaltung. Die Bereitstellung von Bädern, welche
einem modernen Freizeit- und Gesundheitsbewusstsein gerecht werden, ist eine
grundlegende Aufgabe des Sportpark Leverkusen (SPL).
Bäder sind
kostenintensive Betriebe mit
aufwendiger Technik und hohem Personalbedarf. Trotz verstärktem Einsatz
moderner Energiespartechnik verursachen sie hohe Kosten. Darum werden, im
Hinblick auf mögliche Kosteneinsparungen, der Energie- und Personalbedarf in
den einzelnen Einrichtungen regelmäßig überprüft und an die jeweiligen
Bedingungen angepasst. Im Zuge des Stärkungspaktgesetzes hat die
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY WPG) mit der Überprüfung der Optimierungs-
und Einsparpotenziale des SPL beauftragt. Der Abschlussbericht der EY WPG (Vorlage Nr. 2016/0999) empfiehlt u. a.
erstmalig ab 2016 eine regelmäßige Anhebung der Eintrittsgelder in den Bädern,
beispielsweise in einem zweijährigen Turnus, zur Anpassung an die Ausgabensteigerungen
bzw. an das Angebot der Marktbegleiter.
Darum wird das wettbewerbliche Umfeld der Bäder und der Sauna regelmäßig beobachtet. 2018, 2019 und 2020 wurde im Sinne einer Kunden-/Kundinnenbindung auf Entgelterhöhungen verzichtet. Zum 01.01.2022 wurden die Preise wegen der auslaufenden Corona-Pandemie nur geringfügig angehoben. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation des SPL, besonders bedingt durch die hohen Energiekosten, ist jedoch auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der EY WPG eine Erhöhung der Entgelte aus Sicht des SPL unerlässlich. Bei den vorgeschlagenen Preisen wird bewusst auf eine lineare Kostenerhöhung in allen Tarifen verzichtet. Vielmehr orientieren sich die vorgeschlagenen Preise zielgruppengerecht an die/den Nutzenden und deren Verhalten.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden die
wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und des Ukraine-Krieges im Wirtschaftsplan
des SPL dargestellt. Aufgrund der noch anhaltenden Folgen und deren Einfluss
auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in Deutschland kann auch für 2023 der
am 21.11.2011 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Zuschussdeckel auf der
Grundlage des Kapitalbedarfs von 5.700.000 € nicht eingehalten werden. Die
durch den bereits genannten und noch anhaltenden Ukraine-Krieg hohe Inflation
sorgt für starke Teuerungen, beispielsweise bei den Betriebs- und Energiekosten
sowie den Personalkosten. Eine Beruhigung der Situation ist auf absehbare Zeit
nicht zu erwarten. Auch vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des SPL
unumgänglich, die Bürgerinnen und Bürger an den Kosten der Unterhaltung und der
Dienstleistungen in einem sozial vertretbaren Rahmen zu beteiligen. Damit soll
erreicht werden, dass die Kostendeckung
erhöht und folglich die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel reduziert wird.
Freizeitbad CaLevornia und Park-Sauna
Das Freizeitbad
CaLevornia und die Park-Sauna sind nach wie vor beliebte Freizeitziele und
besucherstarke Sport- und Freizeitanlagen in der Region. Trotz der
Energieeinsparmaßnahmen infolge der Verordnung zur Sicherung der
Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) und die
dadurch notwendigen zeitweiligen Reduzierungen des Leistungsangebots konnten
zunächst Rückgänge der Besuchenden verzeichnet werden. Nach Rückführung der Maßnahmen
haben sich die Zahlen der Besuchenden sowie die Umsatzzahlen stabilisiert, sodass
sie sich nach der auslaufenden Corona-Pandemie noch auf einem
zufriedenstellenden Niveau befinden.
Die Preise in der Schwimmlandschaft wurden letztmalig zum 01.01.2022 erhöht. Bei der vorgesehenen Entgelterhöhung beträgt der Eintrittspreis für Kinder von 0 bis 3 Jahre unverändert 1 €. Die Tarife für Kinder und Jugendliche erhöhen sich jeweils um 0,50 €, die für Erwachsene jeweils um 1 € und die Minigruppenkarten im jeweiligen Tarif um 2,20 €. Die Preise für das Freibad am CaLevornia werden für Erwachsene um 0,90 € erhöht, für Kinder/Jugendliche bleibt der Preis unverändert bei 3,50 €.
Die Park-Sauna steht in einem starken Wettbewerbsumfeld, was ständig wachsende Anforderungen an die Qualität der Dienstleistungen und Angebote mit sich bringt. Trotz der reduzierten Öffnungszeiten im Zuge der Energiesparverordnungen wurde die Park-Sauna sowohl im vergangenen als auch in diesem Jahr gut besucht. Zudem wurde die Park-Sauna weiter attraktiviert und ein weiteres Angebot in Form des Gradierwerks errichtet. Eine Voraussetzung zum Erhalt bzw. der Verbesserung des bewährten Standards ist ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Preise der Park-Sauna wurden zuletzt zum 01.01.2022 angepasst. Es wird eine Anpassung der Tarife um je 2 € vorgeschlagen.
Verglichen mit den Preisen anderer Marktbegleitender zeigt sich, dass
die Park-Sauna ihren Kund*innen trotz der geplanten Erhöhung weiterhin ein
gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und die Eintrittspreise nach einer
Erhöhung noch unter denen der Konkurrenz liegt. Darüber hinaus können die
Kund*innen weiterhin die bewährten Prepaid-Vorteilskarten zu den bisherigen
Preisen erwerben und erhalten damit eine entsprechende Rabattierung auf die
Eintrittspreise (Bronze 5 %, Silber 10 %, Gold 15 %, Platin 30 %).
Die Entgelte für das Freibad am CaLevornia werden zur Vereinfachung in
die „Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und die Park-Sauna des
Sportpark Leverkusen“ aufgenommen, wodurch die am 01.05.2023 in Kraft getretene
„Entgeltordnung für das Freibad am Freizeitbad CaLevornia des Sportpark
Leverkusen“ erlischt.
Hallen- und Freibad Wiembachtal:
Das Hallen- und Freibad Wiembachtal
ist das zentrale Bad für sport- und gesundheitsbewusste Schwimmer*innen sowie
für den Schul- und Vereinssport. Auch in Zukunft soll das Image als „Sport- und
Gesundheitsbad“ durch die dort stattfindenden Kurse und Veranstaltungen weiter
ausgebaut werden.
Die letzte Entgelterhöhung im Hallen- und Freibad
Wiembachtal erfolgte zum 01.01.2022 für Erwachsene sowie für
schwimmsporttreibende Vereine, die dem SportBund Leverkusen e. V. angehören und
Kurse/entsprechend befristete Angebote gegen eine Gebühr/einen Beitrag für
Vereins- und Nichtvereinsmitglieder anbieten. Vereine, die dem SportBund
angehören und Schwimmtraining für Vereinsmitglieder im Rahmen des
Vereinsbeitrages anbieten, zahlen seit dem 01.01.2014 die gleichen Beträge. Eine Preisanpassung für die Sportvereine
ist derzeit nicht vorgesehen.
Um den Kindern und Jugendlichen
weiterhin ein preiswertes Angebot bieten zu können, wird vorgeschlagen,
lediglich die Entgelte für Erwachsene anzuheben. Der Einzelpreis für Erwachsene
soll daher um 0,90 € erhöht werden, wobei die Eintrittspreise für Kinder beim
aktuellen Stand beibehalten werden sollen. Die Preisanpassung der Zwölferkarte
und Minigruppenkarte erfolgt analog. Die Erhöhung des Preises für die
Jahreskarte ist um 40 € geplant. Der Preis der Sommerferienkarte für
Kinder und Jugendliche bleibt ebenfalls unverändert bei 40 €. Um Anregungen
von Kund*innen aufzugreifen, wird die Einführung eines Freibad-Saisontickets,
insbesondere für das sportliche Schwimmen, zu einem Preis von 120 €
vorgeschlagen. Diese Option soll besonders aktiven Leverkusener Schwimmer*innen
die Möglichkeit geben, das Außenschwimmerbecken regelmäßig zu sportlichen
Zwecken nutzen zu können.
Rabattierungen:
Die bestehenden Rabattierungen für die Inhaber*innen einer
Jugendleiterkarte, einer Ehrenamtskarte oder eines „Leverkusen für alle“-Passes
sollen weiterhin in gleicher prozentualer Höhe gelten, d. h. 50 % bei
Vorlage einer Jugendleiterkarte oder 20 % bei Vorlage einer Ehrenamtskarte oder
des „Leverkusen für alle“-Passes.
Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die neuen Tarife am wettbewerblichen Umfeld im Bereich der Bäder und der Sauna orientieren. Die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen erfolgen aus Sicht des SPL in einem angemessenen Umfang. Vor dem Hintergrund der hohen Energie- und Personalkosten als Folge des Ukrainekriegs, der hohen Inflationsrate sowie der Umsetzung der Empfehlungen der EY WPG ist die Erhöhung der Entgelte aus Sicht des SPL unumgänglich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |