Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2023/2505
Aktenzeichen
020-01-80-sc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Verbandsversammlung des Wupperverbandes zur Wahl in den Verbandsrat vor:

 

Mitglied                                                    stellvertretendes Mitglied

 

Herr Bernd Hibst                                    Herr Bürgermeister Bernhard Marewski.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Verbandsrat des Wupperverbandes wird gemäß § 16 Abs. 1 Wupperverbandsgesetz (WupperVG) von der Verbandsversammlung gewählt und besteht aus 15 Mitgliedern.

 

Die Amtszeiten des bisher durch die Verbandsversammlung gewählten Mitglieds, Herrn Bernd Hibst, sowie des stellvertretenden Mitglieds, Herrn Bürgermeister Bernhard Marewski, enden im Dezember 2023.

 

Daher ist der Verbandsversammlung gem. § 16 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 6 WupperVG für die Wahlperiode 2023 bis 2028 ein neues Mitglied sowie ein neues stellvertretendes Mitglied zur Wahl vorzuschlagen.

 

Gem. § 16 Abs. 3 i. V. m. § 13 Abs. 1 WupperVG kann Mitglied des Verbandsrates nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied oder bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts des Mitgliedes nach § 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beruflich tätig ist, wer bei juristischen Personen vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes angehört. Gleiches gilt gem. § 12 der Satzung des Wupperverbandes auf für das stellvertretende Mitglied.

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher gehandhabt, einen Bediensteten der Stadt Leverkusen zur Wahl als Mitglied in den Verbandsrat vorzuschlagen.